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Thema: Wie tief darf Nummernschild? Date: 30.06.2002 Beitrag: Hi Leute, wie tief darf das Nummernschild vorne hängen? Möchte mir gerne die Stoßleiste ohne Nummernschildaussparung kaufen und das Nummernschild darunterhängen. Wie sieht das aus und ist es erlaubt, wenn der Wagen vorne 60mm dem Erdboden näher kommt? Hier ist die Leiste bei Sanituning
*Überzeugter Compact-Fahrer* (Bilder Stand:05.06.02) |
---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 30.06.2002 Beitrag: Wie mache ich das Nummernschild fest? Mir ist gerade eingefallen, dass ja garkeine Befestigung mehr da ist. In die Stoßstange wollte ich eigentlich nicht bohren. MfG *Überzeugter Compact-Fahrer* (Bilder Stand:05.06.02)
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---------------------------------------------------------- Autor: Marcel Datum: 30.06.2002 Beitrag: Unterkante Nummernschild darf minimal 20cm über dem Boden sein. Ciao
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---------------------------------------------------------- Autor: Ehm Datum: 30.06.2002 Beitrag: Hi, Da sind auch noch Winkel zur Fahrbahn einzuhalten. Gruß Thorsten
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---------------------------------------------------------- Autor: Chris_Chris Datum: 02.07.2002 Beitrag: Tja, da musste dir wohl mal die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordung)zur Hand nehmen. Im § 60 StVZO steht was geschrieben zur "Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen". Genauer findest du im § 60 Absatz 1: Da steht das AKZ nicht verdeckt verschmutzt sein, noch spiegeln dürfen. Und im Absatz 2 des § 60 StVZO steht, dass das vordere AKZ maximal 200 mm und das hintere maximal 300 mm Unterkante von der Straße aus am KFZ angebracht sein darf. Außerdem solltest du beachten: es steht noch geschrieben: Die AKZ dürfen die vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeuges nicht veringern!!! Und jetzt zum Winkel: das gilt für das hintere AKZ. darf maximal bis zu einem vertikalwinkel von 30 grad in fahrtrichtung geneigt sein. Wenns noch fragen gibt dann schreib ne Mail, ich kenn mich da aus. P.S. wenn du die nicht dran hälst dann ist es mindestens eine OWI (Ordnungswidrigkeit) oder be bewusstem verdecken sogar eine Straftat (Kennzeichenmissbrauch/bzw-Unterdrückung). ich hoffe ich hab dich nicht all zu sehr verwirrt. ist aber alles nachzulesen in der StVZO § 60 sowie STVG § 21).
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---------------------------------------------------------- Autor: Chris_Chris Datum: 02.07.2002 Beitrag: Gleich mal ne Frage von mir: Wie krieg ich meine Bilder ONLINE? Damit kenn ich mich nun wieder nicht so gut aus. :-))))))) , viel Spaß beim Schrauben:::---)))
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