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Thema: Was ist ein Festigkeitsgutachten Date: 04.05.2002 Beitrag: Muss ich die Spurverbreiterung mit einem Festigkeitsgutachten eintragen oder reicht es, wenn ich es mitführe?
*Überzeugter Compact-Fahrer* |
---------------------------------------------------------- Autor: Hobbyschrauber Datum: 04.05.2002 Beitrag: Hi, Teile mit einem Gutachten müssen IMMER in den Fahrzeugbrief eingetragen werden. Lediglich ABEs und sogn. "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" müssen nur bei Bedarf vorgezeigt werden. Gruß,
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---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 04.05.2002 Beitrag: Achso, Danke. Wenn ich zum Beispiel LED-Standlicht (weiß) haben will, müßte ich mir so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, oder wie? Kostet dieser Wisch viel? MfG *Überzeugter Compact-Fahrer* |
---------------------------------------------------------- Autor: Hobbyschrauber Datum: 04.05.2002 Beitrag: Hi, bei Teilen der Beleuchtungsanlage sollte immer eine ABE vorhanden sein da es sich dabei nicht um ein Teil handelt das die Fahreigenschaften (Fahrverhalten) oder die Abmessungen des KFZ beeinflußt. Gruß,
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