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Autor |
Thema |
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McClane
Neuss
Germany
8681 Beiträge
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erstellt am - 04.05.2002 : 13:24:36
Muss ich die Spurverbreiterung mit einem Festigkeitsgutachten eintragen oder reicht es, wenn ich es mitführe? MfG Thorsten
*Überzeugter Compact-Fahrer* 316i Compact Individualserie
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Hobbyschrauber
Germany
2618 Beiträge
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erstellt am - 04.05.2002 : 14:02:08
Hi,Teile mit einem Gutachten müssen IMMER in den Fahrzeugbrief eingetragen werden. Lediglich ABEs und sogn. "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" müssen nur bei Bedarf vorgezeigt werden. Gruß, Hobbyschrauber
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McClane
Neuss
Germany
8681 Beiträge
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erstellt am - 04.05.2002 : 14:28:09
Achso, Danke.Wenn ich zum Beispiel LED-Standlicht (weiß) haben will, müßte ich mir so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, oder wie? Kostet dieser Wisch viel? MfG Thorsten *Überzeugter Compact-Fahrer* 316i Compact Individualserie
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Hobbyschrauber
Germany
2618 Beiträge
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erstellt am - 04.05.2002 : 15:56:19
Hi,bei Teilen der Beleuchtungsanlage sollte immer eine ABE vorhanden sein da es sich dabei nicht um ein Teil handelt das die Fahreigenschaften (Fahrverhalten) oder die Abmessungen des KFZ beeinflußt. Wenn nichts dabei ist sollte man es auf jedem Fall dem TÜV vorführen. Gruß, Hobbyschrauber
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