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Thema: Muß das M-Fahrwerk eingetragen werden? Date: 03.04.2002 Beitrag: Hi, ich wollte mir ein gebrauchtes M-Fahrwerk zulegen (kein anderes, da ich Bodenfreiheit brauche und das M-Fahrwerk gebraucht günstig zu erwerben ist!!!) und es gegen mein Serienfahrwerk austauschen. Muß ich das M-Fahrwerk dann eintragen lassen, obwohl es ein original BMW Teil ist? Und was muß ich denn noch nachträglich einbauen? Habe gehört, dass die Stabis beim M-Fahrwerk auch andere sind, werden aber nie mitverkauft. MfG *Überzeugter Compact-Fahrer* |
---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 03.04.2002 Beitrag: Die Fahrzeughöhe ändert sich! Kuck mal in deinen Fahrzeugschein, ob da unter "zusätzliche bemerkungen" irgendwas steht von "m. sportfahrwerk höhe statt ...." Dann brauchst du's (glaube ich) nicht eintragen lassen, da die Eventualität eines M-Fahrwerks schon abgedeckt ist. Ansonsten: Eintragen lassen! Gruß, Peter P.S.: Ein M-Fahrwerk mit x-Tausend km "Der E36 ist immer noch der beste 3er, den wir je gebaut haben." O-Ton BMW-Mitarbeiter
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---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 03.04.2002 Beitrag: 1. Also is von nem Vorführwagen mit knapp 5.000km. 2. Einbau kostet ca. 100€ 3. JA, der Compact ist mit Serienfahrwerk 15-20mm höher als mit M-Fahrwerk! 4. M-Fahrwerk ist günstig und um einiges besser als das Serienfahrwerk. 5. Leider ist meine Frage immernoch nicht beantwortet :-(
*Überzeugter Compact-Fahrer*
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 03.04.2002 Beitrag: OK, wenn das Teil nur 5000km runter hat, ist das was anderes. Ansonsten s.o.! Gruß, Peter quote: "Der E36 ist immer noch der beste 3er, den wir je gebaut haben." O-Ton BMW-Mitarbeiter
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 03.04.2002 Beitrag: @realfreak Wenn die Veränderung vom Fahrwerk aber schon eingetragen ist? "M. Sportfahrwerk neue Höhe .... statt...." Gruß, Peter quote: "Der E36 ist immer noch der beste 3er, den wir je gebaut haben." O-Ton BMW-Mitarbeiter
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---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 03.04.2002 Beitrag: quote: @ peter316i MfG *Überzeugter Compact-Fahrer*
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---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 03.04.2002 Beitrag: Hi, da das M-Fahrwerk eine original Komponente von BMW (eben halt von M GmbH) ist, muß es nicht eingetragen werden. Ist bei Fahrzeugen mit M-Technik auch nicht expliziet im Schein/Brief aufgeführt. MFG Compactler
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---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 03.04.2002 Beitrag: quote: Das wäre echt cool, wenn man das nicht eintragen muß. Was haltet ihr von dem Angebot? Oder lieber für 500€ ein nagelneues Sachs 35/35 Fahrwerk. MfG *Überzeugter Compact-Fahrer*
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---------------------------------------------------------- Autor: Compactler Datum: 03.04.2002 Beitrag: Hi. Ich würde das M-Fahrwerk bevorzugen, da es exakt von BMW auf den compact abgestimmt ist.
Compactler
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 03.04.2002 Beitrag: Das würde doch heißen, dass ich einfach 18" BMW-Alus draufhauen kann, ohne irgendwas zu machen, während andere sich bei der Eintragung abmühen!? Zum Thema nicht aufgeführt: Wie gesagt, bei mir ist es aufgeführt! Unter zusätzliche Bemerkungen steht "M. Sportfahrwerk - neue Höhe ... statt ...." Gruß, Peter quote: "Der E36 ist immer noch der beste 3er, den wir je gebaut haben." O-Ton BMW-Mitarbeiter
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---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 03.04.2002 Beitrag: quote: Genau das will ich wissen. Haben BMW Teile eine ABE oder sind sie eintragungspflichtig!!!!!
*Überzeugter Compact-Fahrer*
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---------------------------------------------------------- Autor: Wolpi Datum: 04.04.2002 Beitrag: die teile müssen sehr wohl eingetragen werden... musste meine "originalen" m3 felgen auch eintragen lassen greetz Wolpi
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---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 04.04.2002 Beitrag: wenn du einen motorumbau von z.b. 316 auf 318 mit einem "original"-bmw-motor machst, muß der ja auch eingetragen werden. @wolpi: die felgen mußtest du dann nicht eintragen lassen, wenn das format bereits eingetragen ist. das dürfte eigentlich nix damit zu tun haben, ob die felgen jetzt von BMW, borbet, BBS oder sonstwem sind. oder hattest du das format nicht eingetragen? wer hat denn gesagt, daß die nicht eingetragen werden müssen? cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 04.04.2002 Beitrag: Also: Doch eintragen lassen, wenn du die Bemerkung im Fzg.Brief nicht hast! quote: "Der E36 ist immer noch der beste 3er, den wir je gebaut haben." O-Ton BMW-Mitarbeiter
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 04.04.2002 Beitrag: Jep, so schauts aus! Gruß, quote: "Der E36 ist immer noch der beste 3er, den wir je gebaut haben." O-Ton BMW-Mitarbeiter
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