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Thema: ABE ?? TÜV ?? EG ?? ... ?? Date: 03.06.2003 Beitrag: verschoben - Alex, Mod. kann mir mal jemand den unterschied zwischen: *) ABE erklären? ich blick da nicht mehr durch.... *)%$§$$"!"_*`=%$$§
Danke. MfG Beat-Amigo Bearbeitet von - Alex am 03/06/2003 22:01:01 |
---------------------------------------------------------- Autor: Rockbow Datum: 03.06.2003 Beitrag: Alsooo...wie immer der Spruch "korrigiert mich, falls ich mich irre" ! *fg 1) Wie die ABkürzung schon sagt...ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis. D.h. Dz brauchst das betreffende Teil nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, sondern mußt nur die ABE immer im Fahrzeug mitführen. Aaaaber...es müssen sie Auflagen (die evtl. in der ABE stehen) eingehalten werden ! 2)Ich schätze mal, Du meinst eine EG-Betriebserlaubnis ? Sowas gibt's z.B. mittlerweile bei Anhängerkupplungen. Die sind laut EG-Richtlinien nicht mehr eintragungspflichtig, sofern man die Genehmigung auch immer dabei hat (wie ABE). 3) Ein Teil mit TÜV-Gutachten (also einem Teilegutachten) mußt Du, wie gehabt, beim TÜV eintragen lassen...da hat sich nix geändert. Hoffe geholfen zu haben. Greets. ~Gott gab den Menschen Intelligenz - Ausnahmen fahren //ZENSIERT//~ *g* |
---------------------------------------------------------- Autor: Alex Datum: 03.06.2003 Beitrag: Das Thema hatten wir auch schon mal hier!
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---------------------------------------------------------- Autor: Beat-Amigo Datum: 03.06.2003 Beitrag: Danke für die Info => schön langsam blick ich durch.. ;-)
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