Beat-Amigo
E36 318i Limo
Austria
135 Beiträge
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erstellt am - 03.06.2003 : 21:37:52
verschoben - Alex, Mod.kann mir mal jemand den unterschied zwischen: *) ABE *) EG-Genehmigung *) TÜV-Gutachten erklären? ich blick da nicht mehr durch.... *)%$§$$"!"_*`=%$$§ ist das alles das selbe?? was brauch ich, damit ich in österreich einfach so rumfahren kann => also ohne typisieren? wie ist das in deutschland? gibts da andre bestimmungen?
Danke. MfG Beat-Amigo Bearbeitet von - Alex am 03/06/2003 22:01:01
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Rockbow
Rosenheim
Germany
508 Beiträge
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erstellt am - 03.06.2003 : 21:58:31
Alsooo...wie immer der Spruch "korrigiert mich, falls ich mich irre" ! *fg1) Wie die ABkürzung schon sagt...ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis. D.h. Dz brauchst das betreffende Teil nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, sondern mußt nur die ABE immer im Fahrzeug mitführen. Aaaaber...es müssen sie Auflagen (die evtl. in der ABE stehen) eingehalten werden ! 2)Ich schätze mal, Du meinst eine EG-Betriebserlaubnis ? Sowas gibt's z.B. mittlerweile bei Anhängerkupplungen. Die sind laut EG-Richtlinien nicht mehr eintragungspflichtig, sofern man die Genehmigung auch immer dabei hat (wie ABE). Allerdings wissen das bei den AHKs meistens weder die Bullen, noch die TÜVler selbst. Wir empfahlen darum unseren Kunden immer, sie eintragen zu lassen, weil's schon öfters Probleme deswegen mit den Grünen und TÜV gab ! 3) Ein Teil mit TÜV-Gutachten (also einem Teilegutachten) mußt Du, wie gehabt, beim TÜV eintragen lassen...da hat sich nix geändert. Hoffe geholfen zu haben. Greets. ~Gott gab den Menschen Intelligenz - Ausnahmen fahren //ZENSIERT//~ *g* ...Meiner !
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