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Thema: Was nützliches für die nächste Fahrzeugkontrolle Date: 04.05.2003 Beitrag: Dieser Text stammt nicht von mir. Hab aber leider die Quelle vergessen. Auf mehrfachen Wunsch setzt ich diesen Text hier rein. Was ihr damit anfangt bleibt euch überlassen. "Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in dein Grundrecht bedarf immer einer konktreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Einriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
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---------------------------------------------------------- Autor: Rockbow Datum: 05.05.2003 Beitrag: ...sehr interessant ! *g* ...be carefull and nice out there, ey !
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---------------------------------------------------------- Autor: Alex Datum: 05.05.2003 Beitrag: Mach doch mal ein PDF zum Ausdrucken fürs Handschuhfach :) Aber jetzt mal ne Frage: Weiß das die Polizei auch, was da oben steht? Weil man hört ja immer wieder das sowas passiert! </ciao> Alex |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 05.05.2003 Beitrag: quote: Kopiers halt einfach und drucks aus. Keine Ahnung wie das mit dem PDF funzt. Die Polizei weiß das schon auch. Nur sagen sie nicht. Normal kommt der Spruch "Hätten Sie was dagegen mit aufs Revier zu fahren..." und wenn man ja sagt hat man verloren.
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---------------------------------------------------------- Autor: Mad Max Datum: 05.05.2003 Beitrag: hi jungs, hab mir den text da oben durchgelesen. gruß
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---------------------------------------------------------- Autor: Polysofty Datum: 05.05.2003 Beitrag: Gut zu wissen, ich zeig es die Tage mal nem Verwandtem der ist bei der Polizei. Sag dann noch malö bescheid was der dazu sagt! mfg poly Darfs ein wenig mehr sein? http://go.to/polysofty
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 05.05.2003 Beitrag: Wie es sich nun im einzelnen darstellt kann ich auch nicht sagen. Bin ja weder Richter noch Rechtsanwalt. Hab mir den Zettel halt letztes Jahr geholt, weil ich da echte Probeleme mit nem lauten Auspuff am Bike hatte. Und rein der Lärm gefährdet noch niemanden. Fand die Aktion von der Rennleitung letztes Jahr recht überzogen. 2 Std. Aufenthalt an nem Sonntagnachmittag auf der Wache. Und da ich in der Nacht vorher aus dem Urlaub kam, war das schon recht nervig. Hab übrigens den Text in Netz noch mal gefunden. Mit weiteren Ausführungen. Geht halt hauptsächlich um Auspuff am Bike. Kann aber auch aufs Auto angewandt werden. http://www.papahubers-seiten.de/berichte/laut.html
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---------------------------------------------------------- Autor: Spezi328 Datum: 05.05.2003 Beitrag: quote: Tja wofür gibts den Rechtsanwälte! Wer im Rechtsschutz ist , ist klar im Vorteil! Alles was in den Papieren Eingetragen und TÜV abgenommen ist da wird dir wohl kein Grünes Männchen Probleme machen! So war es bis jetzt jedenfalls hier bei uns in Lünen! 328i Kompressor |
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