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Marco535



Schwanstetten/bei Nürnberg
Germany

2356 Beiträge
erstellt am - 04.05.2003 : 23:25:51
Dieser Text stammt nicht von mir. Hab aber leider die Quelle vergessen. Auf mehrfachen Wunsch setzt ich diesen Text hier rein. Was ihr damit anfangt bleibt euch überlassen.

"Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in dein Grundrecht bedarf immer einer konktreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Einriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen dei zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel (dazu zählen auch defekte oder anblich zu laute Auspuffanlagen) kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 - 2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt....
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Fahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden."

Hinweis
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Rockbow



Rosenheim
Germany

508 Beiträge
erstellt am - 05.05.2003 : 00:56:24
...sehr interessant ! *g*

...be carefull and nice out there, ey !

Alex



Wiesbaden
Germany

5357 Beiträge
erstellt am - 05.05.2003 : 01:04:01
Mach doch mal ein PDF zum Ausdrucken fürs Handschuhfach :)
Aber jetzt mal ne Frage: Weiß das die Polizei auch, was da oben steht? Weil man hört ja immer wieder das sowas passiert!

</ciao> Alex
___________________________________________________________________________________________________
www.alexone.de Ist das Leben nicht viel zu kurz, um auf Freude am Fahren zu verzichten?

Marco535



Schwanstetten/bei Nürnberg
Germany

2356 Beiträge
erstellt am - 05.05.2003 : 07:48:42
quote:

Mach doch mal ein PDF zum Ausdrucken fürs Handschuhfach :)
Aber jetzt mal ne Frage: Weiß das die Polizei auch, was da oben steht? Weil man hört ja immer wieder das sowas passiert!

Kopiers halt einfach und drucks aus. Keine Ahnung wie das mit dem PDF funzt.

Die Polizei weiß das schon auch. Nur sagen sie nicht. Normal kommt der Spruch "Hätten Sie was dagegen mit aufs Revier zu fahren..." und wenn man ja sagt hat man verloren.

Mad Max



Grafling/NdB
Germany

166 Beiträge
erstellt am - 05.05.2003 : 08:30:57
hi jungs,

hab mir den text da oben durchgelesen.
muss dazu sagen, dass ich verwaltungsfachangestellter gelernt habe (in der gemeinde halt).
da tut man in der berufsschule nichts anderes als gesetze zu wälzen, urteile zerlegen usw...
tut mir leid marco wenn ich deinen guten wille hin mache, aber das bringt leider gar nichts. deine grundreche sin ja schutzbedürftig, aber nur solange du niemanden anders gefährdest. sind die bullen (nur) im glauben dass das nicht zulässig ist, so haben sie handlungsspielraum...
ist einfach so.
ausserdem sieht es in der praxis so aus, wer sich quer stellt oder gescheit redet und unhöflich ist, der fährt ganz einfach nicht mehr vom fleck, der bezahlt den abschleppdienst und zahlt ordentlich strafe..
die sitzen am läneren hebel!
trotzdem finde ich es toll von euch!

gruß
mad max

Polysofty



Dortmund
Germany

2002 Beiträge
erstellt am - 05.05.2003 : 09:56:51
Gut zu wissen, ich zeig es die Tage mal nem Verwandtem der ist bei der Polizei. Sag dann noch malö bescheid was der dazu sagt!

mfg poly

Darfs ein wenig mehr sein? http://go.to/polysofty

Marco535



Schwanstetten/bei Nürnberg
Germany

2356 Beiträge
erstellt am - 05.05.2003 : 14:06:27
Wie es sich nun im einzelnen darstellt kann ich auch nicht sagen. Bin ja weder Richter noch Rechtsanwalt. Hab mir den Zettel halt letztes Jahr geholt, weil ich da echte Probeleme mit nem lauten Auspuff am Bike hatte. Und rein der Lärm gefährdet noch niemanden. Fand die Aktion von der Rennleitung letztes Jahr recht überzogen. 2 Std. Aufenthalt an nem Sonntagnachmittag auf der Wache. Und da ich in der Nacht vorher aus dem Urlaub kam, war das schon recht nervig.

Hab übrigens den Text in Netz noch mal gefunden. Mit weiteren Ausführungen. Geht halt hauptsächlich um Auspuff am Bike. Kann aber auch aufs Auto angewandt werden.

http://www.papahubers-seiten.de/berichte/laut.html

Spezi328



Lünen
Germany

98 Beiträge
erstellt am - 05.05.2003 : 22:59:30
quote:

hi jungs,

hab mir den text da oben durchgelesen.
muss dazu sagen, dass ich verwaltungsfachangestellter gelernt habe (in der gemeinde halt).
da tut man in der berufsschule nichts anderes als gesetze zu wälzen, urteile zerlegen usw...
tut mir leid marco wenn ich deinen guten wille hin mache, aber das bringt leider gar nichts. deine grundreche sin ja schutzbedürftig, aber nur solange du niemanden anders gefährdest. sind die bullen (nur) im glauben dass das nicht zulässig ist, so haben sie handlungsspielraum...
ist einfach so.
ausserdem sieht es in der praxis so aus, wer sich quer stellt oder gescheit redet und unhöflich ist, der fährt ganz einfach nicht mehr vom fleck, der bezahlt den abschleppdienst und zahlt ordentlich strafe..
die sitzen am läneren hebel!
trotzdem finde ich es toll von euch!

gruß
mad max




Tja wofür gibts den Rechtsanwälte!
Wer im Rechtsschutz ist , ist klar im Vorteil!
Alles was in den Papieren Eingetragen und TÜV abgenommen ist da wird dir wohl kein Grünes Männchen Probleme machen!
So war es bis jetzt jedenfalls hier bei uns in Lünen!

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