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Loone



Schornsheim
Germany

294 Beiträge
erstellt am - 06.08.2003 : 21:25:35
HI!
nach längerer schreib Pause mal wieder ein Beitrag.
Also mir geht es darum das man von leuten in letzter zeit immer öfter hört das sie ärger beim tüv oder mit den Bullen bekommen haben weil sie für manche umbauten an den autos "Nur" ne ABE hatten, aber die Veränderung nicht beim Tüv vorgestellt bzw. eintragen lassen haben.
Deswegen jetzt meine Frage was muss ich eintragen und was net langt eine ABE uperhaupt noch aus oder muss das der tüv akzeptieren!?!


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///kirunaviolet



Los Angeles
USA

2387 Beiträge
erstellt am - 06.08.2003 : 22:20:13
Eine ABE ist doch ein Schriftstück, d.h. man kann sie lesen ;-))

Wenn halt in der ABE einschränkende Details stehen (wie z.B. "nicht in Verbindung mit Tieferlegung", "nur mit Serienbereifung",...) kann man die ABE eigentlich schon vergessen.

Bin gerade sehr häufig beim TÜV und habe gefragt ob sie mir nicht alle ABEs eintragen wollen - die meinten meinem Konto zuliebe soll ich das lassen (wird nicht mehr als Gesamtpreis berechnet sondern einzeln). ABE würde ausreichen.

Bye,
///kirunaviolet

Marco535



Schwanstetten/bei Nürnberg
Germany

2356 Beiträge
erstellt am - 06.08.2003 : 22:45:32
Ich glaub die sind sich da selber manchmal net so ganz einig.

Bei meinen Teilen stand immer extra dabei, in der ABE, dass man das Teil vom TÜV am Auto abnehmen lassen muss.

>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

Meine kleine Hompage

EasyEddi



Ein kleiner Ort nähe Duisburg
Germany

152 Beiträge
erstellt am - 06.08.2003 : 23:07:35
Hallo,

im Normalfall brauchste, wenn Du ne ABE hast die Teile nicht Eintragen lassen, vorausgesetzt Du nimmst nicht selber Änderungen vor.

Wenn Du nur nen TÜV-Gutachten oder gar nix hast mußt Du es beim TÜV-Eintragen lassen.

MFG

Jens

"Ich schaute mich um und sah nicht das Auto, welches mir gefiel.
Also beschloss ich meinen eigenen BMW zu bauen!!!!

Fabian



Hamburch
Germany

4694 Beiträge
erstellt am - 07.08.2003 : 00:45:18
scheinwerfer, blinker und heckleuchten haben meist ein e-prüfzeichen. nix eintragen, keine ABE, das prüfzeichen reicht.

felgen haben in der regel ein gutachten. dort sind die zulässigen reifengrößen und modelle aufgeführt. außerdem besagt es, daß die felge überhaupt verkehrssicher ist (härte). das gleiche gilt auch für fahrwerke, federn und größere karosserie-anbauteile.
diese müssen nach der montage von einem prüfer begutachtet und in die papiere eingetragen werden.

kleinteile haben meist ne ABE, die man immer im handschuhfach haben sollte. man kann die teile eintragen lassen, muß es aber nicht. kost bloß teuer geld :-)

cya
Fab

BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst!
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