AlexLA
E36 318iS Coupé
Landshut
Germany
579 Beiträge
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erstellt am - 05.06.2003 : 17:50:52
Dringend! Hallo, ich habe die Stoßstange vor einer Woche abgechickt und das hat mir der Penner jetzt geschrieben! HalloAlso ich glaub ich muß mich jetzt mal einschalten, so kann es ja nicht weiter gehen..... Ich s_infinity_k habe dir eine Stoßstange von meinem Nachbarn verkauft. Du hast sie ersteigert und bist somit einen rechtsgültigen Vertrag mit mir eingegangen!!! Du hast bezahlt und wir haben die Wahre geliefert, ok das es so lange gedauert hat ist ärgerlich, aber das lag 1. daran das mein Nachbar in Urlaub war und 2. das es mit dr Post leider 14 Tage gedauert hat. Leider habe ich auch gehört, das mein Nachbar vergessen hat dir dei beiden Lüftungsschächte und die beiden Birnchen für die Begrenzungsleuchten mit zu schicken, dumm gelaufen sorry..... Aber du kannst die Stoßstange nicht einfach so zurückschicken.... du hast weder Rückgaberecht noch sonst irgend ein Anspruch!!! Lies der die AGB`s von Ebay durch!!!!!! Gestern wurde die Annahme des Paketes verweigert und das werden wir auch in Zukunft tun! Ich geb dirn Tip, Akzeptiers einfach und wenn du jetzt schon ne andere hast, für die du weniger gezahtl hast Pech für dich, wenn du nicht warten kannst. Versuch die Stoßstange weiter zu verkaufen, wenn du sie nicht mehr haben willst, aber wir nehmen sie nicht mehr zurück..... ENDE DER DISKUSSION Ps. die Lüftungsschächte und dei Fassungen sind nächste woche auch bei dir, die waren auch kein Grund die Stoßstange nicht montieren zu können oder so, das hättest du auch später noch machen können. So schluss jetzt Tschau Soll ich zum Anwalt gehen? Ich will die Versandkosten von 36€ nicht nocheinmal übernehmen. Der richtige Verkäufer hat gesagt es ist OK, wenn mir sie zurückschicken und jetzt mischt der sich ein!!!!
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Denyo
Bayern
Bahamas
809 Beiträge
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erstellt am - 05.06.2003 : 22:23:42
traurig... wirst aber auch bei deinen anwalt keinerlei erfolg haben! Er hat recht wenn er auf die E-bay agbs hinweisst... es wäre kullanz von seiner seite aus, keine pflicht!Die anwaltskosten kannst du dir leider sparen... Sorry für dich Ps: wieviel hast du für die stoßstange gezahlt... vielleicht wüsst ich da nen käufer... Gruß SID
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