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Ebay: Wie kann ich weiterhin vorgehen? - Geplaudere

Beitrag von AlexLA

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Ebay: Wie kann ich weiterhin vorgehen?
Date: 27.05.2003
Beitrag:
Hi,
hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe am 01.05. bei Ebay eine M3 Stoßstange ersteigert. Habe sie bis heute noch nicht bekommt. Habe den Verkäufer schon ein paar mal angerufen. Einmal sagte er die Annahme wurde verweigert was nicht stimmen kann! Letztens hat er gesagt, dass sie spätestens am 23.05. da sein müsste. Habe ihn heute wieder angerufen aber jetzt geht er nicht ran.

Wie soll ich weiterhin vorgehen?

Danke!

Gruß
Alex






Antworten:

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Autor: DominikB
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Das ist ärgerlich!!
Versuchs noch einmal und drohe bei nicht Lieferung der M3-Stossstange mit Eaby und sperre, die dann durch Ebay durchgeführt wird.
Hab ich auch so gemacht.
Schwupps, war das teil, das ich ersteigert hatte, bei mir*g
ich hab im Moment auch 2 Ebayer, die das Geld nicht überweisen bzw. nichtabholen und sich auch nicht mehr melden.
Hab das jetzt an Ebay weitergegeben!

Im mOment ist es wieder ziemlich schlimm, das Leute sich nicht melden bzw. nicht zahlen!!!!


Gruss Dominik

BMW.....was sonst!


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Autor: Marco535
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Ich will jetzt hier niemanden in Schutz nehmen, aber mir es auch mal passiert, dass ich was weggeschickt hab und das hat auch ewig gedauert bis es ausgeliefert wurde. Hab mir da auch einiges anhören dürfen von wegen Anwalt und so. Konnte aber echt nix dafür, Lieferung hat über 1 Woche gedauert.

Allerdings ist 1. Mai doch schon recht lang her. Wo schon geschrieben wurde. Erst drohen und dann erst mal an Ebay wenden. Die wissen dann vermutlich schon was zu tun ist.



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Autor: Denyo
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Hi,
hab mir über e-bay mal ne Stereoanlage bestellt... nie gekommen!
1. Würd ich ebay verständigen, wobei nur eine Standart-Mail kommt... weiter nix <-- also recht wenig sinn (sollte man aber machen)
2. Würd ich mal anfangen mit Strafanzeige und so
3. Über eine Telefonnummer (wenn Festnetz) kann man doch den Wohnort rausfinden!?!
4. Der letzte Schritt war dan wie bei mir halt die Strafanzeige (bei mir hats leider auch net geholfen, weil der sack so pleite war)

Und wenn des alles net klappt... Wohnort raussuchen, bei mir melden und Mafia-Methoden anwenden *g*

Hoff für dich dass net zu hoch war (bei mir warens 200€)

Gruß SID



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Autor: Sib
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
im Notfall das Geld bei der Bank zurückholen. Kann man glaube ich bis 6 Wochen nach der Überweisung machen.

Bei mir half bisher immer die Drohung mit ebay, wobei da wirklich nur eine Standartmail ist...

// Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Meine Huddel


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Autor: Denyo
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
@sib: nö kann man nicht, des geht nur wenn es die gegenseite von dir eingezogen hat! (Dauerauftrag, Abbuchungsvertrag...)
Wenn man es selbst überwiesen geht es nur solange bis es die bank verbucht hat (ca. 1/2 Tag)

Gruß SID



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Autor: Marco535
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Geld zurück holen geht nur bei Bankeinzug nicht aber bei Überweisungen.



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Autor: Sib
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
oh... naja egal, ich droh weiterhin damit, hat bisher geklappt. Solange die auch nicht wissen, daß das nicht geht.. .:D

// Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Meine Huddel


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Autor: toWNkiD
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
->->-> www.rent-a-killer.net <-<-<-



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Autor: AlexLA
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Endelich!!! Ich habe sie beute bekommen. Habe sie übrigens schon am 01.05. ersteigert und Geld überwiesen.

Trotzdem Danke für eure Antworten!



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Autor: Denyo
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Hi,
Der Verkäufer hats doch nur gut gemeint... eigentlich wollt er sie dir doch zum Geburtstag schenken *ggg*
Wenn dein datum im syndikat richtig angegeben ist!?!

Gruß SID



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Autor: quirin
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Das Geld kannst auch bei Überweisung zurückhohlen. Hab das mal genau 6 Wochen nach ner Überweisung gemacht. Erst hat auf der Bank jeder gesagt das geht nicht dann hab ich mit meinem Onkel geredet und der hat gesagt das geht er hats ja vor paar tagen erst gemacht. Und dann gings bei mir auch. Musste halt ein Schreiben schicken warum ich es wieder haben will.......

Hacken an der Sache das Geld wird per Lastschritf beim anderen Abgebucht und wenn der natürlich sagt das Geld geb ich nicht mehr her, dann kanns er wieder zurückhohlen und dann müsstest Gebühren zahlen. Das wären bei meiner Bank 3 Euro oder so gewesen.

Also reg dich bei deiner Bank mal auf, dann gehts. Das ganze ist halt mit Arbeit verbunden. Und im Notfall können die das normala auch noch nach der Frist machen.
Musst nur immer fleißig schimpfen dann geht alles.

ciao
Quirin




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Autor: fb2284
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
wieso macht ihr das alle so umständlich wozu gibt es den ebay käuferschutz die erstatten dir beträge bis zu 300 euro und haun dem verkäufer noch richtig einen auf den deckel.

oder du fährst zu dem hin und nimmst ihn dir vor

ich mach das immer so :wenn ich etwas für über 100 euro kaufe lass ich mir das immer per nachnahme schicken
ich hoffe ich konnte helfen

___________________________________________________________________________

Egal ob du einen Inch oder eine Meile Vorsprung hast... Gewonnen ist Gewonnen!!


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Autor: AlexLA
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Hi,
schönes Geburtstagsgeschenk! Bei der Stoßstange fehlt eine Leiste, in den Seitenbegrenzugnsleuchten ist keine Fassung und keine Glühlampe drinen und die Lüftungsschächte für die Bremsen sind auch nicht dabei. Der Zustand ist auch nicht mehr sooo super. Ich will sie zurückschicken und mein Geld wieder haben. Ich kann mir eine bei einem seriösen Verkäufer!
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Einfach sagen ich schicke sie zurück und will dann mein Geld wieder habe? Was kann ich tun wenn er sich weigert? In der Artikelbeschreibung stand nicht's von keine Rücknahme oder sonstiges.

Danke!

Gruß
Alex



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Autor: MaVeRiCk
Datum: 27.05.2003
Beitrag:
Das ist leider wirklich ärgerlich!

Wann kann einen wirklich passieren wenn jemand nicht zahlt? Im prinzip kann der andere gar nichts machen oder?


mfG MaVeRiCk


NEU: Fotostory aktualisiert! 19.05.2003


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Autor: eisi
Datum: 30.05.2003
Beitrag:
quote:
Was kann ich tun wenn er sich weigert? In der Artikelbeschreibung stand nicht's von keine Rücknahme oder sonstiges.

Also einfach so ohne Ruecksprache wuerde ich das Teil nun auch nicht zurueckschicken. Denn die Wahrscheinlichkeit ist meiner Meinung nach hoch, dass du dein Geld nicht wiedersiehst. Dieser Verdacht kommt zumindest auf, wenn man bedenkt, wie lange der Verkaeufer schon gebraucht hat um die die Stossstange zu schicken. Zeugte ja nicht von Zuverlaessigkeit.

Schreibe den nochmal an und fuehre die Maengel auf und frage mal nach seinem Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise. Wenn er dann nicht antwortet, ruhig mit Anwalt drohen etc. (auch wenn du das vielleicht gar nicht in Anspruch nehmen wirst, dir einen Anwalt zu nehmen).

Darf man denn erfahren, wieviel du bezahlt hast ?

quote:
Wann kann einen wirklich passieren wenn jemand nicht zahlt? Im prinzip kann der andere gar nichts machen oder?

Du meinst wahrscheinlich, wenn man das defekte und mangelafte Teil zurueckgeschickt hat und das Geld nicht zurueckbekommt ?

Dann kannst du nur zum Rechtsanwalt gehen und dich dort beraten lassen. Wichtig ist aber, dass du den Einlieferungsbeleg fuer das Paket gut aufhebst.

Gruss Thomas



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Autor: AlexLA
Datum: 30.05.2003
Beitrag:
Hi,
also ich habe insgesamt 302€ bezahlt. Habe nun endlich mit ihm reden können und ich schicke sie morgen ab. Wenn er die Stoßstange hat überweist er mir(hoffentlich schnell)das Geld zurück.

Gruß
Alex



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Autor: Denyo
Datum: 30.05.2003
Beitrag:
Hi,
Ich würds nur per nachnahme zurückschicken!!!! Niemand garantiert, dass er zurück-überweist!!!!

Gruß SID



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Autor: AlexLA
Datum: 30.05.2003
Beitrag:
Hallo,
das ist ebenfalls eine gute Idee. Entstehen dadruch für mich nicht sehr hohe Nachnahmegebühren? Die Versandkosten muss ich auch tragen.

Gruß
Alex



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Autor: Denyo
Datum: 30.05.2003
Beitrag:
Wie schon in deiner PM: mir wären die mehrkosten egal... du bist dafür abgesichert! Dürften um die 5€ mehr sein!

Gruß SID



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Autor: AlexLA
Datum: 05.06.2003
Beitrag:
Dringend!
Hallo,
ich habe die Stoßstange vor einer Woche abgechickt und das hat mir der Penner jetzt geschrieben!
Hallo

Also ich glaub ich muß mich jetzt mal einschalten, so kann es ja nicht weiter gehen.....

Ich s_infinity_k habe dir eine Stoßstange von meinem Nachbarn verkauft. Du hast sie ersteigert und bist somit einen rechtsgültigen Vertrag mit mir eingegangen!!!

Du hast bezahlt und wir haben die Wahre geliefert, ok das es so lange gedauert hat ist ärgerlich, aber das lag 1. daran das mein Nachbar in Urlaub war und 2. das es mit dr Post leider 14 Tage gedauert hat. Leider habe ich auch gehört, das mein Nachbar vergessen hat dir dei beiden Lüftungsschächte und die beiden Birnchen für die Begrenzungsleuchten mit zu schicken, dumm gelaufen sorry..... Aber du kannst die Stoßstange nicht einfach so zurückschicken.... du hast weder Rückgaberecht noch sonst irgend ein Anspruch!!! Lies der die AGB`s von Ebay durch!!!!!! Gestern wurde die Annahme des Paketes verweigert und das werden wir auch in Zukunft tun! Ich geb dirn Tip, Akzeptiers einfach und wenn du jetzt schon ne andere hast, für die du weniger gezahtl hast Pech für dich, wenn du nicht warten kannst. Versuch die Stoßstange weiter zu verkaufen, wenn du sie nicht mehr haben willst, aber wir nehmen sie nicht mehr zurück.....

ENDE DER DISKUSSION

Ps. die Lüftungsschächte und dei Fassungen sind nächste woche auch bei dir, die waren auch kein Grund die Stoßstange nicht montieren zu können oder so, das hättest du auch später noch machen können.

So schluss jetzt

Tschau


Soll ich zum Anwalt gehen?
Ich will die Versandkosten von 36€ nicht nocheinmal übernehmen. Der richtige Verkäufer hat gesagt es ist OK, wenn mir sie zurückschicken und jetzt mischt der sich ein!!!!




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Autor: Denyo
Datum: 05.06.2003
Beitrag:
traurig... wirst aber auch bei deinen anwalt keinerlei erfolg haben! Er hat recht wenn er auf die E-bay agbs hinweisst... es wäre kullanz von seiner seite aus, keine pflicht!

Die anwaltskosten kannst du dir leider sparen...

Sorry für dich

Ps: wieviel hast du für die stoßstange gezahlt... vielleicht wüsst ich da nen käufer...

Gruß SID



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Autor: AlexLA
Datum: 06.06.2003
Beitrag:
Hat sich erledigt. Ich habe ihn doch noch überreden können sie zurück zu nehemn. Ich habe ihm insgesamt 300€ überwiesen. Als ich sie gekauft habe, sagte ich ihm, dass ich sie dringend brauche da ich im Moment überhaupt keine montiert habe. Er sage der Versand dauert 6 - 8 Tage. Hat aber einen Monat gedauert weil er im Urlaub war. Er hat immer gesagt er kann nichts dafür. Die Post sei Schuld.
Egal ich habe mir sowieso einen andere esteigert.

Gruß
Alex



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Autor: Denyo
Datum: 06.06.2003
Beitrag:
Hast nochmal richtig glück gehabt.... Freu mich für dich!!!!

Gruß SID



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Autor: AlexLA
Datum: 06.06.2003
Beitrag:
Danke.
Der hat sich auch nur zurückgenommen weil ich gesagt habe das das von dem Gesetz her so ist usw. Fernabmeldegesetz usw. gilt aber soweit ich weis nur für gewerbliche Verkäufer. Aber egal ;-) Er hat einfach nicht geliefert was es versprochen hatte.



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