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Thema: Standlichtringe und andere Mythen Date: 11.01.2003 Beitrag: Hi, hab mal mir den Spaß gemacht und mir mal die StVO sodurch geblättert auf Hinweise das wie z.b. Standlichtringe von orig. E39 nicht erlaubt sein dürfen, Standlicht b bei Tag ohne Ablendlicht, Nebelscheinwerfer kompiniert mit Ablendlicht, aussieht. Hier mal ein kleiner Auszug von meinem Streifen durch die StVO. §17 Beleuchtung (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt und die Geschwindikeit darf nicht mehr als 50 km/h betragen. . Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten So das war, habe aber nix gefunden über die FORM der Begrenzungsleuchten (Standlicht). Also ich hatte noch nie Probleme mit den Standlichtringen! Grüße Dragon nur fliegche is schäner |
---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 11.01.2003 Beitrag: Das Problem ist nicht, dass Standlichtringe an sich unzulässig sind, sondern dass durch das Einbauen der E39 Ringe in die E36 Scheinwerfer und das dazu nötige rumbasteln die EG-Betriebserlaubnis des Scheinwerfers und damit des ganzen Fahrzeugs erlischt. Gruß, Peter |
---------------------------------------------------------- Autor: ACVido Datum: 11.01.2003 Beitrag: @Peter316i: Auch wenn die Frage doof kommt, aber aus welchem Grund erlischt die Betriebserlaubnis bei einem Einbau der Standlichtringe? Es wird zwar der Serienzustand verändert, aber nicht in dem Maße, daß es den Verkehr, bzw. andere Verkehrsteilnehmer gefährden würde?!? Wenn das die einzige Begründung wäre, dann müßten alle Umbaumaßnahmen (selbst mit schriftlicher Erlaubnis), die am Auto durchgeführt werden irgendwie rechtswidrig sein, oder nicht? Ok, das mit den ABE's, E-Prüfzeichen und Unbedenklichkeitserklärungen mag ja noch Sinn machen, was ich aber sagen möchte ist, daß es sich bei den 5er-Standlichringen um Original-BMW Teilen handelt, also nichts was illegal selbstgemacht, oder speziell für den Rennsport konzipiert wurde. There's no power like BMW-Power!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 11.01.2003 Beitrag: Die EG-Betriebserlaubnis der Scheinwerfer (angegeben durch die Prüfnummer auf dem Scheinwerfer) ist nur für die exakt originale Bauform des Scheinwerfers gegeben. Sobald bauliche Veränderungen am originalen Scheinwerfer vorgenommen werden, ist der Scheinwerfer (logischerweise) nicht mehr original und entspricht somit nicht mehr der geprüften Norm. Auch wenn du sagst, das sind original BMW-Teile, dann stimmt das, aber diese original BMW-Teile sind für den Scheinwerfer im E39 Facelift mit seiner spezifischen Prüfnummer konzipiert und für keinen anderen. Das ist das Problem an der Sache. Andere Teile (z.B. nachgerüstete M-Schürzen, M-Lenkrad etc.) haben alle eine Prüfnummer, die das jeweilige Teil als geprüft für das passende Fahrzeug ausweisen. Bei Musikanlagen handelt es sich nicht um verkehrssicherheitsrelevante Teile. So siehts IMHO aus. Gruß, Peter Bearbeitet von - Peter316i am 11/01/2003 18:45:50
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 11.01.2003 Beitrag: Es zwar vielleicht nach dem Einbau der Ringe die Leuchtweite nicht beeinflußt, aber es wurde halt bisher noch nicht von eimem Fachmann bestätigt. Und was der Laie erzählt interessiert nicht. Leider. Theoretisch kann man sich die Ringe in den Scheinwerfern schon eintragen lassen. Man muß sie nur von dem Lichttechnischen Institut (oder so ähnlich) prüfen lassen. Die machen dann alle möglichen Test damit. Das kostet aber halt weit mehr als wenn man sich fertige Scheinwerfer kauft oder ein paar mal Strafe zahlt. Deswegen machts auch keiner.
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---------------------------------------------------------- Autor: ACVido Datum: 11.01.2003 Beitrag: Ok, mal schaun ob ich dich richtig verstanden habe: Wenn ich eine bauliche Veränderung an einem originalen Teil vornehme, ist dieser dann dadurch nicht mehr original, weil er seiner ursprünglich geprüften Norm nicht mehr entspricht. Ok, lassen wir das mal im Raum stehen... Stell dir vor, du legst dein Auto tiefer (Fahrwerk ist von Fabrikat xy mit Unbedenklichkeiterklärung, somit "original"), du haust fette Felgen drunter (Fabrikat xy, auch original, da keine baulichen Veränderungen) und du mußt aufgrund der Tiefe dein Kotflügel ziehen lassen (Fabrikat BMW, eigentlich original, aber laut deiner eigenen Aussgage durch das ziehen baulich verändert!!!)--> Der TÜV "segnet" es ab, weil durch das Ziehen die nötige Radabdeckung gewährleistet ist! Hätten wir die Kotflügel nämlich im Originalzustand sprich ungezogen gelassen, hätte der TÜV NIE zu dieser kompletten baulichen Änderung sein Ok gegeben... Was ich im Endeffekt sagen möchte ist, daß letztendlich doch der Tüv dafür da ist, um zu sagen, ob ein Auto, egal in welchem baulichen Zustand es ist auf die Strasse darf, oder nicht! Wenn ich jetzt meine Standlichtringe montieren sollte, der Tüv sich das anschaut und schlißlich sein Ok gibt, müsste die Sache doch geschwätzt sein, oder? P.S.: Mir macht die bisherige Dikussion wirklich viel Spaß da das Thema interessant und heikel zugleich ist. Hoffe um Antwort...
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 11.01.2003 Beitrag: Interessanter Ansatz, IMHO war das auch lange Zeit eine Ungereimtheit in den TÜV-Vorschriften. Bis letztes Jahr konnte man sich Felgen mit Einzelabnahme eintragen lassen, auch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Gutachten, nur mit Festigkeitsgutachten. Wenn sie gepasst haben und nichts geschliffen hat, konnte man sie mit dem entsprechenden finanziellen Aufwand eintragen lassen. Nach den neuen TÜV-Vorschriften ist so etwas nicht mehr möglich. D.h. du brauchst für die Eintragung von neuen Rädern ein Gutachten für die Räder, ausgestellt auf deinen Fahrzeugtyp. Wenn da da als Auflage steht "Zur Gewährleistung der Abdeckung des Reifenprofils müssen hinten Karossierienacharbeiten am Kotflügel vorgenommen werden", dann wurde das bereits geprüft und in das Gutachten aufgenommen. Wenn du Felgen montieren willst, für die kein Gutachten für deinen Fahrzeugtyp vorliegen dann darf der TÜV sie nach aktuellen Bestimmungen (eigentlich) nicht mehr eintragen. Gruß, Peter |
---------------------------------------------------------- Autor: Alex Datum: 11.01.2003 Beitrag: quote: Tja, damit wäre DIE Frage auch endlich geklärt...
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---------------------------------------------------------- Autor: MrMartin Datum: 11.01.2003 Beitrag: @peter316i: Moment, soll das heißen das man jetz keine E39-Felgen mehr aufm E36 eingetragen bekommt? klingt für mich unlogisch, ich mein Festigkeitsgutachten ist bei den Flegen dabei, macht ja auch sinn. Aber es is doch egal auf welches Auto die Felgen kommen, solange dieses nicht schwerer als das im Gutachten geprüfte ist und die Anbindung, also LK + Zentrierung paßt. Weil wir grad beim Thema Felgen und auflagen sind: Wißt ihr wie die Jungs in Griechenland sich kurzerhand eine Tiefbettfelge basteln? Die drehen ihre Stahlfelgen einfach um, ohne Scherz! Hab einen alten Käfer so rumfahren sehen, sah echt brutal aus! MfG Mr.Martin |
---------------------------------------------------------- Autor: ASC GmbH Datum: 11.01.2003 Beitrag: das mit den umgedrehten felgen is auch in deutschland bei käfern "üblich"! ein kollege von mir is so ein käfer freak... _________________________ >>> www.rasbn.com <<< |
---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 12.01.2003 Beitrag: @MrMartin: Wenn ein TÜV-Prüfer diese neuen Vorschriften genau nimmt, gehts tatsächlich nicht mehr. Im BMW-Treff gabs da ein paar Threads, da wollten welche E46 Felgen auf E36 eintragen lassen und der TÜV-Mensch sagte, dass geht nicht mehr, wenn kein Gutachten für das spezifische Fahrzeug vorhanden ist, das sind jetzt neue Vorschriften. @AcVido: Lange Rede, kurzer Sinn: Angeleyes nur mit Inpro/Hella/MTS-Scheinwerfer mit ABE. Gruß, Peter |
---------------------------------------------------------- Autor: ACVido Datum: 12.01.2003 Beitrag: Da biste mal für nen Tag weg, und schon gehts hier zur Sache... @Alex: Die Frage ist für mich noch nicht geklärt...:-) @Peter316i: Wieso kann man Kotflügel ziehen nicht mit Scheinwerferumbauten vergleichen? Ich bestreite nicht, daß die Scheinwerfer verkehrssicherheitsrelevant sind. Schließlich kann es ja zur Blendung kommen, aber wie bitteschön soll das mit Standlicht funktionieren? Durch die Standlichtringe kommt es ja nicht zur Verstärkung des Lichtes.Und falscheingestellte Scheinwerfer kann man ja auch justieren lassen. Welche Gefahr geht also aus dem Standlichtumbau vor? Bei Xenonumbau kann ich das ja noch verstehen... Und das gezogene Kotflügel keine Relevanz für die Verkehrsicherheit haben, würd ich auch nicht sagen! Ich kenn genug Leute, die beim Ziehen teilweise flexen, und somit scharfe Kanten erzeugen! Stell dir vor du fährst auf der Autobahn, setzt aufgrund einer Unebenheit auf, und der Kotflügel reißt dir bei der Aktion ein Reifen auf...na dann viel Spaß! Wieso überschreiten die TÜV-PRüfer eigentlich ihre Kompetenz, wenn sie nur ein Lichttest machen, und dir dann deine Standlichtringe eintragen? Für was ist bitteschön der TÜV sonst da? Sie entschieden doch was sicherheitsrelevant ist, oder nicht!?! Wenn einer wissen muß, ob Standlichtringe sicher sind, dann doch die Leute vom TÜV!
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 12.01.2003 Beitrag: Wegen den Kotflügeln: Ob das fachmännisch gemacht wurde, das entscheidet tatsächlich mal der TÜV. Wenn da scharfe Kanten sind, sollte er auch nicht eintragen. Ansonsten sind die Kotflügel wirklich nicht primär sicherheitsrelevant. Natürlich ist es völliger Blödsinn, dass man durch Standlicht geblendet werden kann, aber sobald du Scheinwerfer baulich veränderst, wird das als Argument verwendet und du kannst nichts dagegen sagen, weil du ja schließlich kein Fachmann bist. Was das mit der Kompetenz des TÜVs betrifft: Der TÜV hat nunmal nicht die Kompetenz, eigenhändig umgebaute Scheinwerfer auf deren Gefährlichkeit/Ungefährlichkeit für den Straßenverkehr zu prüfen. Weshalb lässt denn Inpro/Hella Gutachten erstellen, wenn man einfach mit jedem x-beliebigen selbstgebauten Scheinwerfer zum TÜV fahren und das eintragen lassen könnte? Für die Feststellung der Eignung neuer Scheinwerfer (und das ist nunmal ein selbstgebauter) ist das Lichttechnische Institut in Karlsruhe zuständig. Zum Thema Unfall: Der Unfallgegner braucht ja nur einen "unbefangenen Zeugen" dabei haben, der bezeugt dass das Licht aus den umgebauten Scheinwerfern "fürchterlich geblendet" hat.... Gruß, Peter |
---------------------------------------------------------- Autor: ACVido Datum: 12.01.2003 Beitrag: Betreff Kotflügel: Hab schon von einigen Leuten gehört, daß es dem TÜV reicht, wenn der Schraubenzieher zwischen Felge und Kotflügel passt... "...Natürlich ist es völliger Blödsinn, dass man durch Standlicht geblendet werden kann, aber sobald du Scheinwerfer baulich veränderst, wird das als Argument verwendet und du kannst nichts dagegen sagen, weil du ja schließlich kein Fachmann bist...." Mag sein, daß ich kein Fachmann bin, aber wenn so ne Geschichte vor Gericht kommt, dann wird defintiv ein Fachmann eingeschaltet, und der wird ja wohl sagen, daß Standlichtringe nicht blenden können?!? Ich glaube dir gerne, daß dem tüv die Kompetenzen fehlen eigenhändig umgebaute Scheinwerfer zu prüfen, trotzdem gibt es TÜV-Mitarbeiter, die die Teile eintragen, das ist doch irgendwie kontrovers, meinst du nicht? "...Zum Thema Unfall: Der Unfallgegner braucht ja nur einen "unbefangenen Zeugen" dabei haben, der bezeugt dass das Licht aus den umgebauten Scheinwerfern "fürchterlich geblendet" hat...." Was bitteschön soll "fürchterlich geblendet " heißen? Es ist sicherlich irgenwo gesetzlich geregelt, daß deine Scheinwerfer eine bestimmte Lichtstärke nicht überschreiten dürfen. Wenn jetzt ein "unbefangener Zeuge" daherkommt, und meint, daß deine Lichter blenden würden, dann ist das eine subjektive Meinung, die vor Gericht keine Gewichtung hat! In diesem Fall wird sicherlich die (objektive) Lichtstärke in einem Institut gemessen (von mir aus das in Karlsruhe, die dann sagt, ob die Lichtstärke die gesetzliche Norm überschreitet, oder nicht. There's no power like BMW-Power!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: Cosili Datum: 12.01.2003 Beitrag: So, melde mich auch mal zu Wort. Habe das jetzt ein wenig verfolgt. Wenn das eine Bauartveränderung sein sollte, dürfte ich auch keine H1 oder H7 in einen Compact verbauen. ...Weil nämlich diese Scheinwerfer nicht im Compact drin waren und sind. Also müßte auch die Betriebserlaubnis oder der Versicherungsschutz zu nichte sein wenn ich in einem Compact diese obengenannte Scheinwerfer verbaue. Und müßte wenn ich einen Unfall baue, auch eine Teilschuld bekommen (wie oben bei denn Standlichtringen) weil ich Scheinwerfer von einem anderem Modell verbaut habe. Ich würd sagen, das ist nur Geldmacherrei. Überlegt man sich was die Scheinwerfer von In.Pro oder Hella oder auch sonst wie, kosten ist es doch klar, das man eine solche Marktlücke sich einfach nicht entgehen läßt. Und außerdem dürfte ich auch keine Spoiler oder sonst irgenwelche Bauteile von anderen Modellen verbauen, da es ja nicht für speziell das Modell das man fährt ja nicht geprüft worden ist. Grüße Dragon Bearbeitet von - dragon am 12/01/2003 17:07:26
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---------------------------------------------------------- Autor: Wolpi Datum: 12.01.2003 Beitrag: quote: Erzähl das mal Rieger oder anderen Tunern ;) greetz Wolpi |
---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 12.01.2003 Beitrag: @Wolpi: Gut, dass es noch solche Tuner gibt, sonst würde man ja sowas überhaupt nicht mehr eingetragen bekommen ;-) @Dragon: Stimmt, eigentlich dürfte man keine H7/H1 Scheinwerfer in den Compact verbauen. Würde mich mal interessieren, wie das der TÜV/BMW sieht! @ACVido: Wenn manche TÜVs das so handhaben, dann mal prost mahlzeit! Gruß, Peter P.S.: Finde die Diskussion sehr interessant, schade dass von TÜV/Polizei das keiner mitverfolgt! |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 12.01.2003 Beitrag: Man darf auch keine Spoiler von anderen Modellen fahren, auch wenn sie vielleicht passen. Hab an meinem e34 ein Schwert. In dem Gutachten vom Schwert steht nur für e36. Passt aber an meine Front genau so hin und ist auch gut befestigt. Keine Chance, trägt der TÜV nicht ein, weils halt nur fürn e36 auf Betriebssicherheit getstet wurde.
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---------------------------------------------------------- Autor: sven83 Datum: 12.01.2003 Beitrag: d.h. ja dann man dürfte die lippe vom m5 auch nicht auf den e36 machen oder??? und wo wir schon beim thema sind...was ist dann wenn ich die komplette front vom e46 auf meinen übernehme...??? °°° 320i Coupe °°° |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 13.01.2003 Beitrag: M5 Lippe auf e36 ist sicherlich auch net erlaubt. Und die e46 Front gibts ja schon fürn e36 fertig zum kaufen soweit ich weiß. Da sind dann alle Gutachten usw. dabei. Es ist ja so, daß die Test für irgendwelche Anbauteile nicht nur die Befestigung umfassen. Es wird z.B. auch geprüft, wie sich die Teile bei einem Unfall verhalten oder welche Verletzungen bei einem Menschen hervorgerufen werden können. D.h. wenn man sich tatsächlich einen Spoiler o.ä. selbst baut, braucht man mind. 2. Denn einer wird bei den Test aufgearbeitet.
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---------------------------------------------------------- Autor: MrMartin Datum: 13.01.2003 Beitrag: Bin ich hier der einzige der daran zweifelt das Tuner wie Rieger ihre Teile so umfassend testen? Denke die Teile entstehen am PC, es werden Prototypen gefertigt, man schaut wies paßt und wirkt und dann gehts in die Serienproduktion. Hab noch nie gehört das mit den Teilen Crash-tests durchgeführt wurden. Was mich aber bei den GFK-Teilen schon mal interessieren würde... MfG Mr.Martin |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 13.01.2003 Beitrag: Ob die nun wirklich getestet werden bei einer großen Firma wie Rieger kann ich natürlich auch nicht sagen. Auf jeden Fall wird ja Gutachten erstellt. Es ist halt auch so, wenn Du und ich eine Eintragung wollen wird genau hingeschaut. Wenn ein renomierter Tuner kommt geht man schon mal davon aus, daß die Geschichte Hand und Fuß hat.
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