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Thema: Mal was nettes vom Kraftfahrt Bundesamt über Xenon Date: 02.12.2002 Beitrag: Verschoben, Lobo, Mod Auszug über den nachträglichen Einbau von Xenon: " Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen" § 50 Abs. 10 StVZO). Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen. Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten. Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Ansprechpartner: Klaus Pietsch, Telefon (04 61) 3 16-17 73" Gruß Stefan Das was es dann mit Xenon für mich ... :-((
Bearbeitet von - LoboNr1 am 03/12/2002 18:50:24 |
---------------------------------------------------------- Autor: MaVeRiCk Datum: 02.12.2002 Beitrag: Also ich habe auch xenon verbaut und muss sagen habe bis heute noch kein problem mit den grünen gehabt! *auf holz klopf* Hoffe natürlich das ich nie einen unfall haben werde wo mir das xenon dann zum verhängniss wird! mfG MaVeRiCk
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---------------------------------------------------------- Autor: Shag Datum: 03.12.2002 Beitrag: Also ich bin wirklich zufrieden mit Xenon aber leider wird es demnächst so sein , dass die Bullerei verstärkt darauf achten wird. Ich denke, dass man im Fall eines Unfalls wenn nur die "Standlichtringe" verbaut sind, sich mit Hilfe eines Anwalts vielleicht rausreden kann. Denn diese sind wirklich keine Gefährdung für den Verkehr. ABER mit XENON wird es wohl unmöglich sein. Die Versicherungsgesellschaften freuen sich doch nur wenn in der Polizeiakte steht, dass "zum Zeitpunkt des Unfalls die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz erloschen war" Da gibt es nix mit Argumenten wie " aber die Strasse ist doch viel besser ausgeleuchtet und meine SW-Einstellung lasse ich einmal im Monat überprüfen und die SW putze ich doch jeden Tag ". Selbst wenn Euch einer die SW auf dem Parkplatz eintretten würde und die Bullen wären früher vor Ort als man selbst (weil Augenzeuge es gemeldet hat) und die würden es dann sehen ....na ja...ade...das wars dann mit "Ach die Versicherung zahlt". Ich werde bei mir in den nächsten Wochen die Xenon Dinger raussbauen. Der Gedanke die Versicherung würde Blechschaden nicht aufkommen macht mir nicht besonders viel Sorge aber der Gedanke, dass vielleicht bei dem Unfall verletzten Menschen später heftiges Schmerzengeld zugesprochen wird , Sie evt. bleibende Schäden davon tragen und ich das aus meiner Tasche zahlen soll.!!!! Dann braucht man fast garnicht mehr arbeiten zu gehen. Dies sollte keine Predigt sein, es bleibt ja nach wie vor jedem überlassen, ob er das Risiko eingeht oder nicht. Es sollte nur ein Denkanstoß sein. Es bleibt eben nicht immer nur bei einem Blechschaden. So Amen.:-) Gruß Björn
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---------------------------------------------------------- Autor: Ehm Datum: 03.12.2002 Beitrag: Wie jetzt? Wollt ihr mir tatsächlich erklären das alle hier mit Xenon Umbauten Illegal durch die Landschaft fahren? Gibt´s denn überhaupt legale umbauten für´n E36? Hab nämlich grad nen Frontschaden und wollte eigentlich bei der Gelegenheit gleich auf Xenon umbauen.
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---------------------------------------------------------- Autor: Markus Datum: 03.12.2002 Beitrag: Richtig, Xenon ist und bleibt seit 2000 verboten in E36. Daher trägt es normalerweise auch seither kein TüV mehr ein. 2003 kommen doch von Hella und MTS, die neuen Scheinwerfer mit Xenon und Standlichtringe, angeblich sind diese zugelassen...
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---------------------------------------------------------- Autor: alex323i Datum: 03.12.2002 Beitrag: tja, das dumme ist, auch wenn es hier alle machen, bleibt es doch streng genommen illegal!!
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---------------------------------------------------------- Autor: Polysofty Datum: 03.12.2002 Beitrag: Nur Hella soll geprüfte Scheinwerfer mit Xenon für den E36 anbieten, mts nicht. Habe es immer befürchtet. Selbst wenn es ein Prüfer eingetragen hat, ist es illegal. Lösung: Warten bis die neuen Hella Teile kommen. Darfs ein wenig mehr sein? http://go.to/polysofty
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---------------------------------------------------------- Autor: MaVeRiCk Datum: 03.12.2002 Beitrag: quote: Bringt dir dann ja auch nichts, oder? Immerhin hast du ja die scheinwerfer selber umgebaut! mfG MaVeRiCk
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---------------------------------------------------------- Autor: StMarx Datum: 03.12.2002 Beitrag: quote: Der einige "legale" Umbau wird der von Hella ab nächstes Jahr sein. Gruß Stefan BMW - Kann denn Leistung Sünde sein?
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---------------------------------------------------------- Autor: StMarx Datum: 03.12.2002 Beitrag: quote: BMW - Kann denn Leistung Sünde sein?
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---------------------------------------------------------- Autor: ACVido Datum: 03.12.2002 Beitrag: Nee, oder? Und ich wollte mir diesen Winter Xenon einbauen, VERDAMMT!!! Weiß wenigsten einer von euch, ob es noch legal ist mit den originalen 5er Standlichtringen im 3er zu fahren??? Ich hab auf keinen Fall Bock mich mit der Polizei, dem TÜV, und vor allem dem Staat anzulegen...da haste keine Chance! There's no power like BMW-Power!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: Polysofty Datum: 03.12.2002 Beitrag: @Acvido Sobald du den Scheinwerfer öffnest und darin rumfummelst erlischt die ABE für die Scheinwerfer. Aber das ist doch wohl nichts neues. Leider. @Meverick habe Xenon ja noch nicht drin. Von daher. mfg poly Darfs ein wenig mehr sein? http://go.to/polysofty
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---------------------------------------------------------- Autor: sanituning Datum: 03.12.2002 Beitrag: stimmt soweit alles,aber wer xenon oder ringe eingetragen bekommen hat ist eigentlich fein raus.im zweifelsfalle ist naemlich der am ar... der es eingetragen hat,weil der auf jeden fall die rechtlichen bestimmungen kennen muss.der bastler als laie muss das nicht wissen.wenn ein prüfer es eintraegt ist der in der haftung.deshalb sind eintragungen die etwas ausser der reihe sind mittlerweile generell schwierig,weil keiner seinen hintern im ernstfalle dafuer hinhalten will.besonders bei dicken raedern sind die prüfer in letzter zeit vorsichtig. ich ahbe bei mir xenon und ringe drin,wollte auch nicht mehr drauf verzichten. gruss sascha |
---------------------------------------------------------- Autor: McClane Datum: 04.12.2002 Beitrag: Stimmt nicht ganz. Ich habe mein SW Gehäuse lackiert und da nichts reflektiert (so wie chrom) und eigentlich die Bauweise nicht verändert wurde ist es zugelassen.
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---------------------------------------------------------- Autor: tuelleric Datum: 04.12.2002 Beitrag: Hi, wie sieht es denn aus, wenn ich die Scheinwerfer vom E39 in das E36-Gehäuse einbaue? Die haben ja eine Genehmigung! Gruß |
---------------------------------------------------------- Autor: Snoopy_VJ Datum: 04.12.2002 Beitrag: Hi ihr alle. Das ist doch nichts neues. Aber welchen Freak interressiert das schon. Ob ich jetzt 100 inner Baustelle fahre, oder am Wagen rumschraube. Wenns rauskommt, biste dran. Und dann musste auch mit den Konsequenzen leben. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Und gemauschelt wird immer. Sei es Versicherung, Steuern, ABE, Führerschein etc. Mit einem BMW hat man es nicht mehr nötig zu nötigen!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: Peter316i Datum: 04.12.2002 Beitrag: Hi, 100% legal ist das auch nicht, aber da bastelst du ja nicht an Halterungen bzw. lichtrelevanten Teilen rum. Du verbaust einen zugelassenen Scheinwerfer mit zugelassenen Reflektoren, zugelassenen Standlichtringgen hinter ein zugelassenes Scheinwerferglas. Wenn man die E39 Scheinwerfer verbaut und ALWR und SRA einbaut, sollte man das schon eingetragen bekommen. Siehe Thread im E36 Forum. Ist aber IMHO viel zu teuer! Gruß, Peter quote: |
---------------------------------------------------------- Autor: tuelleric Datum: 04.12.2002 Beitrag: Hi, ich fahre vielleicht morgen mal zum TÜV und frage mal, wie der das sieht. Die Kosten halten sich eigentlich im Rahmen, SWR habe ich serienmäßig, den kompletten linken Schweinwerfer aus dem alten! E39 habe ich bei ebay für 75 Euro gekauft und eine ALWR bau ich mir selber, wenn der TÜV das erlaubt. Gruß |
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