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Mal was nettes vom Kraftfahrt Bundesamt über Xenon - Geplaudere

Beitrag von StMarx

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Mal was nettes vom Kraftfahrt Bundesamt über Xenon
Date: 02.12.2002
Beitrag:
Verschoben, Lobo, Mod

Auszug über den nachträglichen Einbau von Xenon:

"
Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"

§ 50 Abs. 10 StVZO).

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Ansprechpartner:

Klaus Pietsch, Telefon (04 61) 3 16-17 73"

Gruß Stefan

Das was es dann mit Xenon für mich ... :-((


BMW - Kann denn Leistung Sünde sein?Nnneeeee ;-)

Bearbeitet von - LoboNr1 am 03/12/2002 18:50:24




Antworten:

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Autor: MaVeRiCk
Datum: 02.12.2002
Beitrag:
Also ich habe auch xenon verbaut und muss sagen habe bis heute noch kein problem mit den grünen gehabt!

*auf holz klopf*

Hoffe natürlich das ich nie einen unfall haben werde wo mir das xenon dann zum verhängniss wird!

mfG MaVeRiCk


Und wiedermal neue BILDER HIER! 27.09.2002


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Autor: Shag
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
Also ich bin wirklich zufrieden mit Xenon aber leider wird es demnächst so sein , dass die Bullerei verstärkt darauf achten wird. Ich denke, dass man im Fall eines Unfalls wenn nur die "Standlichtringe" verbaut sind, sich mit Hilfe eines Anwalts vielleicht rausreden kann. Denn diese sind wirklich keine Gefährdung für den Verkehr. ABER mit XENON wird es wohl unmöglich sein. Die Versicherungsgesellschaften freuen sich doch nur wenn in der Polizeiakte steht, dass "zum Zeitpunkt des Unfalls die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz erloschen war" Da gibt es nix mit Argumenten wie " aber die Strasse ist doch viel besser ausgeleuchtet und meine SW-Einstellung lasse ich einmal im Monat überprüfen und die SW putze ich doch jeden Tag ".
Selbst wenn Euch einer die SW auf dem Parkplatz eintretten würde und die Bullen wären früher vor Ort als man selbst (weil Augenzeuge es gemeldet hat) und die würden es dann sehen ....na ja...ade...das wars dann mit "Ach die Versicherung zahlt".
Ich werde bei mir in den nächsten Wochen die Xenon Dinger raussbauen. Der Gedanke die Versicherung würde Blechschaden nicht aufkommen macht mir nicht besonders viel Sorge aber der Gedanke, dass vielleicht bei dem Unfall verletzten Menschen später heftiges Schmerzengeld zugesprochen wird , Sie evt. bleibende Schäden davon tragen und ich das aus meiner Tasche zahlen soll.!!!!
Dann braucht man fast garnicht mehr arbeiten zu gehen.
Dies sollte keine Predigt sein, es bleibt ja nach wie vor jedem überlassen, ob er das Risiko eingeht oder nicht. Es sollte nur ein Denkanstoß sein. Es bleibt eben nicht immer nur bei einem Blechschaden.

So Amen.:-)

Gruß Björn


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Autor: Ehm
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
Wie jetzt?

Wollt ihr mir tatsächlich erklären das alle hier mit Xenon Umbauten Illegal durch die Landschaft fahren?

Gibt´s denn überhaupt legale umbauten für´n E36?

Hab nämlich grad nen Frontschaden und wollte eigentlich bei der Gelegenheit gleich auf Xenon umbauen.


Gruß


Thorsten Ehm



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Autor: Markus
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
Richtig, Xenon ist und bleibt seit 2000 verboten in E36. Daher trägt es normalerweise auch seither kein TüV mehr ein.

2003 kommen doch von Hella und MTS, die neuen Scheinwerfer mit Xenon und Standlichtringe, angeblich sind diese zugelassen...
mal abwarten



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Autor: alex323i
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
tja, das dumme ist, auch wenn es hier alle machen, bleibt es doch streng genommen illegal!!



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Autor: Polysofty
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
Nur Hella soll geprüfte Scheinwerfer mit Xenon für den E36 anbieten, mts nicht.

Habe es immer befürchtet. Selbst wenn es ein Prüfer eingetragen hat, ist es illegal.
Scheiße.

Lösung: Warten bis die neuen Hella Teile kommen.
mfg poly

Darfs ein wenig mehr sein? http://go.to/polysofty


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Autor: MaVeRiCk
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
quote:

Nur Hella soll geprüfte Scheinwerfer mit Xenon für den E36 anbieten, mts nicht.

Habe es immer befürchtet. Selbst wenn es ein Prüfer eingetragen hat, ist es illegal.
Scheiße.

Lösung: Warten bis die neuen Hella Teile kommen.
mfg poly

Darfs ein wenig mehr sein? http://go.to/polysofty


Bringt dir dann ja auch nichts, oder? Immerhin hast du ja die scheinwerfer selber umgebaut!

mfG MaVeRiCk


Und wiedermal neue BILDER HIER! 27.09.2002


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Autor: StMarx
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
quote:

Wie jetzt?

Wollt ihr mir tatsächlich erklären das alle hier mit Xenon Umbauten Illegal durch die Landschaft fahren?

Gibt´s denn überhaupt legale umbauten für´n E36?

Hab nämlich grad nen Frontschaden und wollte eigentlich bei der Gelegenheit gleich auf Xenon umbauen.


Gruß


Thorsten Ehm



Der einige "legale" Umbau wird der von Hella ab nächstes Jahr sein.

Gruß Stefan

BMW - Kann denn Leistung Sünde sein?


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Autor: StMarx
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
quote:

Wie jetzt?

Wollt ihr mir tatsächlich erklären das alle hier mit Xenon Umbauten Illegal durch die Landschaft fahren?

Gibt´s denn überhaupt legale umbauten für´n E36?

Hab nämlich grad nen Frontschaden und wollte eigentlich bei der Gelegenheit gleich auf Xenon umbauen.


Gruß


Thorsten Ehm



BMW - Kann denn Leistung Sünde sein?


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Autor: ACVido
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
Nee, oder? Und ich wollte mir diesen Winter Xenon einbauen, VERDAMMT!!! Weiß wenigsten einer von euch, ob es noch legal ist mit den originalen 5er Standlichtringen im 3er zu fahren??? Ich hab auf keinen Fall Bock mich mit der Polizei, dem TÜV, und vor allem dem Staat anzulegen...da haste keine Chance!

There's no power like BMW-Power!!!


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Autor: Polysofty
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
@Acvido

Sobald du den Scheinwerfer öffnest und darin rumfummelst erlischt die ABE für die Scheinwerfer.
Wenns zu einem Unfall kommt und ein Bulle sieht das wird das überprüft. Du kannst es auch eingetragen haben, aber der Hersteller der Scheinwerfer wird dir sagen ne da wurde was dran gemacht. Keine Garantie für nichts.

Aber das ist doch wohl nichts neues. Leider.

@Meverick habe Xenon ja noch nicht drin. Von daher.

mfg poly

Darfs ein wenig mehr sein? http://go.to/polysofty


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Autor: sanituning
Datum: 03.12.2002
Beitrag:
stimmt soweit alles,aber wer xenon oder ringe eingetragen bekommen hat ist eigentlich fein raus.im zweifelsfalle ist naemlich der am ar... der es eingetragen hat,weil der auf jeden fall die rechtlichen bestimmungen kennen muss.der bastler als laie muss das nicht wissen.wenn ein prüfer es eintraegt ist der in der haftung.deshalb sind eintragungen die etwas ausser der reihe sind mittlerweile generell schwierig,weil keiner seinen hintern im ernstfalle dafuer hinhalten will.besonders bei dicken raedern sind die prüfer in letzter zeit vorsichtig.

ich ahbe bei mir xenon und ringe drin,wollte auch nicht mehr drauf verzichten.

gruss sascha

www.sanituning.de


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Autor: McClane
Datum: 04.12.2002
Beitrag:
Stimmt nicht ganz.
Ich habe mein SW Gehäuse lackiert und da nichts reflektiert (so wie chrom) und eigentlich die Bauweise nicht verändert wurde ist es zugelassen.


Viele Grüße
Thorsten

*Mein Compact*


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Autor: tuelleric
Datum: 04.12.2002
Beitrag:
Hi,

wie sieht es denn aus, wenn ich die Scheinwerfer vom E39 in das E36-Gehäuse einbaue? Die haben ja eine Genehmigung!

Gruß
Till

www.325i-coupe.de


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Autor: Snoopy_VJ
Datum: 04.12.2002
Beitrag:
Hi ihr alle. Das ist doch nichts neues. Aber welchen Freak interressiert das schon. Ob ich jetzt 100 inner Baustelle fahre, oder am Wagen rumschraube. Wenns rauskommt, biste dran. Und dann musste auch mit den Konsequenzen leben. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Und gemauschelt wird immer. Sei es Versicherung, Steuern, ABE, Führerschein etc.

Mit einem BMW hat man es nicht mehr nötig zu nötigen!!!


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Autor: Peter316i
Datum: 04.12.2002
Beitrag:
Hi,

100% legal ist das auch nicht, aber da bastelst du ja nicht an Halterungen bzw. lichtrelevanten Teilen rum. Du verbaust einen zugelassenen Scheinwerfer mit zugelassenen Reflektoren, zugelassenen Standlichtringgen hinter ein zugelassenes Scheinwerferglas. Wenn man die E39 Scheinwerfer verbaut und ALWR und SRA einbaut, sollte man das schon eingetragen bekommen. Siehe Thread im E36 Forum. Ist aber IMHO viel zu teuer!

Gruß,

Peter

quote:

Hi,

wie sieht es denn aus, wenn ich die Scheinwerfer vom E39 in das E36-Gehäuse einbaue? Die haben ja eine Genehmigung!

Gruß
Till

www.325i-coupe.de


Marcels 318iS sucht ein neues Zuhause!


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Autor: tuelleric
Datum: 04.12.2002
Beitrag:
Hi,

ich fahre vielleicht morgen mal zum TÜV und frage mal, wie der das sieht.

Die Kosten halten sich eigentlich im Rahmen, SWR habe ich serienmäßig, den kompletten linken Schweinwerfer aus dem alten! E39 habe ich bei ebay für 75 Euro gekauft und eine ALWR bau ich mir selber, wenn der TÜV das erlaubt.

Gruß
Till

www.325i-coupe.de


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