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Dringen! Rechtsfrage zu Werkstätten. - Geplaudere

Beitrag von Tvvist

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Dringen! Rechtsfrage zu Werkstätten.
Date: 05.11.2002
Beitrag:
verschoben - Alex, Mod.

Hi,
Am WE hat sich bei meinem BMW eine Zündkerze aus dem Block bei 180 verabschiedet...samt Zündspule und Gewinde. Wurde alles gemacht, aber bei der Rep. ist dem Meister aufgefallen, dass eine Bremsscheibe voll im Eimer ist. Jetzt will er mich mit dem Wagen nicht vom Hof fahren lassen, OBWOHL ich Ihm schriftlich versichert habe, dass Ihn und seine Firma im Falle eines Unfalls keine Schuld trifft. Darf er das.
Ich weiß selber, dass mit der Bremse ist fürn Arsch, aber die letzten KM schafft die Karre auch noch so...der Typ ist halt ein Abzocker. Hat wer eine Idee, was das deutsche Recht dazu sagt?

thx Tvvist

Bearbeitet von - Alex am 05/11/2002 17:20:33




Antworten:

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Autor: stormy
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
nein darf er nicht......

da isser

wer spaeter bremst ist frueher zuhause*fg*

mfg stormy



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Autor: Compactler
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
Ja, darf er!!

Eine Werkstatt darf NUR ein einwandfreies und fahrtüchtiges Auto vom Hof lassen.

Lass einfach die Scheibe wechseln und gut ist.

Tust es ja zu vor allem zu Deiner Sicherheit, aber im weitesten Sinne auch für "uns" anderen Verkehrsteilnehmer.

Ich bin bestimmt kein Moralapostel, ab mit der Bremse hab ich noch gespaßt!!


MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-Oktober-23) ___ Jetz neu mit FORUM <<<


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Autor: McClane
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
Ich hoffe du meintest 'nie gespaßt' *g*
Nee, ich würd die auch wechseln lassen.

Andere Frage! Warum darf der den Wagen nicht aus der Werkstatt fahren. Er kann doch auch selber die Bremsscheiben wechseln oder zu einem anderen Händler fahren. Oder geht es um die Verkehrssicherheit und deshalb müsste er den Wagen abschleppen lassen?


Viele Grüße
Thorsten

*Mein Compact*

PS: Zum 2.mal einen Mittelhandknochen an der rechten Hand gebrochen :-( *scheißgips*


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Autor: Compactler
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
quote:

Ich hoffe du meintest 'nie gespaßt' *g*
Nee, ich würd die auch wechseln lassen.

Andere Frage! Warum darf der den Wagen nicht aus der Werkstatt fahren. Er kann doch auch selber die Bremsscheiben wechseln oder zu einem anderen Händler fahren. Oder geht es um die Verkehrssicherheit und deshalb müsste er den Wagen abschleppen lassen?


Viele Grüße
Thorsten

*Mein Compact*

PS: Zum 2.mal einen Mittelhandknochen an der rechten Hand gebrochen :-( *scheißgips*


Oh, sh**!!!

Ich meinte natürlich N I E gespaßt; Danke E36compact!!

Die Vermutung ist richtig. Ein Verkehrsunsicheres Fahrzeug muß irgendwie abtranspotiert werden.

Jeder Werkstatt KANN so etwas machen MUß aber nicht...


MFG
Compactler

>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-Oktober-23) ___ Jetz neu mit FORUM <<<


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Autor: stormy
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
naja mit den bremsen wuerd ich auch nicht spassen!

wenn ich aber in einer werkstatt war (wegen was anderem) und er weisst mich darauf hin das meine bremscheiben runter sind, und ich sage ihm das ich das woanders machen lassen will (da er mir da zu teuer ist zb) kann er mich doch nicht zwingen mein auto auf seinem hof stehen zu lassen, oder?

und wenn doch wird dann das auto einfach mit genommen wenn er mal nicht schaut,oder was meint ihr?

da isser

wer spaeter bremst ist frueher zuhause*fg*

mfg stormy



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Autor: Pimboli
Datum: 05.11.2002
Beitrag:
Ist ein zweischneidiges Schwert!

Zum einen kann er Euch natürlich nicht mit Gewalt dazu zwingen, den Wagen da zu lassen.
Auf der anderen Seite muß er ein sogenanntes Schutzinteresse verfolgen, dass seiner Rolle als Werkstattbetreiber immanent ist. Ähnlich der Polizei, die aus präventiven Gründen Gurtmuffel vor den Gefahren eines Unfalls schützen müssen, auch wenn die es nicht wollen.

Sobald der Wagen auf seinem Hof steht, und er schon angefangen hat daran rumzubasteln -wie im vorliegenden Fall geschildert- übernimmt er eine umfassende Haftung, d.h. erkennt er die absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges, lässt es dennoch vom Hof und danach passiert ein schwerer Unfall, dann kommt er in die Haftung. Zum einen kann er vom Fahrzeugeigentümer belangt werden, da gerade dann die Jungs angerannt kommen und sich beschweren, dass nichts gesagt wurde. Zum anderen wird er auch mit der Polizei in Kontakt geraten, da die vom Eigentümer wissen wollen, wann der Wagen zu letzt in der Werkstatt gewesen ist.

Ergo, würde ich eher von einer Vorsichtsmaßnahme als von Abzocke sprechen!

Gruß,
Alex

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Autor: HOSS
Datum: 06.11.2002
Beitrag:
agen hochbocken, Bremsscheiben Wechseln...
Zum Meister sagen "hier schau..."

Und Tschüss...

Kurz: Er darf das....
Aber du musst es dort nicht machen lassen sondern darfst es durchaus selber machen...

Ansonsten droh ihm mal .... "Mein Freunde kommen bestimmt nicht mehr zu euch...." oder schlepp den Wagen vom Hof, da kann er nix machen...



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