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Unterbodenbeleutung- welche strafe? - Geplaudere

Beitrag von CROW

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Unterbodenbeleutung- welche strafe?
Date: 29.04.2002
Beitrag:
verschoben - Alex, Mod.

ich spiele mit dem gedanken mir ne unterbodenbeleuchtung drunter zu basteln..wie siehts aus, was machen die herren in den autos mit sonderlackierung, wenn sie mich damit anhalten??? hat da jemand ahnung oder vieleicht sogar erfahrung?!

http://www.fairyboy.de/DAS_B_WEB/index.htm

Bearbeitet von - Alex am 29/04/2002 19:46:02




Antworten:

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Autor: Sniper
Datum: 29.04.2002
Beitrag:
hab ich mir auch schon überlegt..... aber ich denke, wird ein nicht ganz billiger spass....

aber wenn du sie abschalten kannst, isses nicht sooo ein grosses prob (wann schauen dir die bullen schon unter die karre?)

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Viele Menschen glauben, wenn es in ihrer Telefonleitung knackt, dann hört der Verfassungsschutz mit. Ich versichere Ihnen: Wenn wir mithören, knackt nichts in der Leitung. (Hans Gerd Lange, Pressesprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz)


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Autor: Alex
Datum: 29.04.2002
Beitrag:
Ne Strafe gibts wohl nicht. Aber die schicken dich mindestens zum TÜV, dem du vorweisen musst, dass du es wieder abgebaut hast. Bis dahin ist dein Versicherungsschutz erloschen!


</ciao> Alex

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>> www.alexone.de >> Ist das Leben nicht viel zu kurz, um auf Freude am Fahren zu verzichten?


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Autor: Sniper
Datum: 29.04.2002
Beitrag:
bist du sicher?? keine strafe? glaub ich kaum... verstoss gegen das strassenverordnungsgesetz

glaub schon, dass das was kostet... sicher bin ich mir allerdings auch nicht.... habs noch nicht probiert ;)

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Viele Menschen glauben, wenn es in ihrer Telefonleitung knackt, dann hört der Verfassungsschutz mit. Ich versichere Ihnen: Wenn wir mithören, knackt nichts in der Leitung. (Hans Gerd Lange, Pressesprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz)


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Autor: Chfm
Datum: 29.04.2002
Beitrag:
Ist richtig, es gibt höchstens die selbe Strafe wie bei angeschalteten Nebelscheinwerfer. und du musst dann zum TÜV und abmontieren. Versicherungsschutz hast du die ganze Zeit nicht unbedingt, ist net so ganz klar.
Gruß Christian
PS: Ich hab es übrigens dran, kannst ja mal bei meinem Link unten schauen!

Meine Homepage



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Autor: Fabian
Datum: 29.04.2002
Beitrag:
áber bei ausgeschalteten lampen hat man doch vericherungsschutz? ich find das auch ultracool, nur find ich so eine vericherung eigentlich ganz praktisch...*g*

cya
Fabian

BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst!
www.bmw-driver.de


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Autor: Mario M
Datum: 29.04.2002
Beitrag:
Hi all,

im Raum Rhein / Ruhr sofort entfernen, keine Strafe. Ich habe allerdings in Berlin schon so viele damit gesehen ,dass ich geglaubt habe, die seien in Berlin Pflicht.*gg*
Mfg Mario M

Hubraum statt Spoiler


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Autor: CROW
Datum: 30.04.2002
Beitrag:
hmm, naja, ich hab halt davon gehört, das das dazu zählt..irgendwie erlöschen der abe des autos, was ja meist mit 3 pünktchen und ner geldstrafe belegt wird..darum bin ich mir ebend ni sicher....

http://www.fairyboy.de/DAS_B_WEB/index.htm


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Autor: CROW
Datum: 30.04.2002
Beitrag:
hmm, naja, ich hab halt davon gehört, das das dazu zählt..irgendwie erlöschen der abe des autos, was ja meist mit 3 pünktchen und ner geldstrafe belegt wird..darum bin ich mir ebend ni sicher....

http://www.fairyboy.de/DAS_B_WEB/index.htm


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Autor: Fabian
Datum: 30.04.2002
Beitrag:
also nur mal angenommen ich hab neons unterm auto. die dinger sind angeschlossen, also betriebsbereit und ich fahre zum TÜV zur normalen HU. können die mir was??

wenn die dinger eingeschaltet sind, ich aber mit abgeschaltetem motor irgendwo stehe, können die mir da was??

wenn die grünenmich mit abgeschalteten neons in ner verkehrskontrolle rausholen und die dinger sehen. kann mir da was passieren?

was mit eingeschalteten passiert, ist mir recht wurscht. das kann man ja schon irgendwie timen *g*. wichtig ist mir nur, ob irgendetwas passieren kann, wenn die dinger abgeschaltet sind.

cya
Fabian

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