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Thema: Rechtsfrage bzgl. Rücknahmepflicht Date: 27.05.2004 Beitrag: Hallo Habe jemandem zwei Lizenzen meiner Scripts verkauft: Eines für 180 Euro, einen Forenserver, Eines für 20 Euro. Das Script hat eine Demoversion, man kann alles testen, alles, was beschrieben ist, läuft auch. Der Handel lief so ab: er kontaktiert mich via Telefon, labert mich den ganzen Tag insgesamt 4,5h zu! Am nächsten Tag ähnlich. Bettelt, die Scripts für 50% des Preises zu verkaufen. Am ende hat er bezahlt, ich hab ihm die Scripts geschickt via Email. Nach 10 Tagen meldet er sich, und sagt, ihm genügen die Funktionen nicht des Forums und hat mich auch einen Fehler aufmerksam gemacht, den ich sofort berichtigt habe. Er will nun 200 Euro zurück. Ich will nun ungern das Geld wieder rausgeben, die stecken schon in meiner neuen Motorhaube. Zudem habe ich den Verdacht, er will das Script benutzen, nur nicht das Geld dafür zahlen. Muss ich bei einem Vertrag, der per Email und Telefon gemacht wurde, und zudem eine derartige Ware (Lizenzen, Daten) enthält, umtauschen? er kam mir mit sowas hier: aber im HGB stand unter §326 was anderes....:confused: und wenn ich nun das Geld zurückgeben muss, was mache ich mit der Rechnung? Zerreißen? Ihm habe ich sein Exemplar nicht schicken können, das er mir seine Adresse nicht rausgegeben hat! Danke für die Antworten, ich bin nicht so lang im Geschäft :dontknow: Ich will jetzt auch nicht den Eindruck eines eiskalten Geschäftsmannes machen, wenn ich jemandem ein Script verkaufen würde, das der Kunde nicht vorher einsehen kann, würde ich ihm das Geld im Fall aller Fälle zurückerstatten...aber für sowas habe ich kein Verständnis. Für mich riecht das nach Beschiss, vor allem wenn in der Mail, in der er sein Geld verlangt gleich was aus dem Gesetzbuch gepostet wird....der hat wohl am telefon gemerkt, dass ich der jüngeren Generation angehöre und will mir Angst machen. ---------------------- |
---------------------------------------------------------- Autor: Merlin-9999 Datum: 27.05.2004 Beitrag: Hallo
Er hat bekommen, wofür er bezahlt hat. Solange du für den Support bereit stehst und " kleine " Fehler entfernst, hat er keinen Anspruch auf Wandlung des Vertrages.
Zitat: Nachzulesen hier
Zitat: Nachzulesen hier Fragt sich nun, wo er "seinen Gesetzestext" her hat. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, geh einfach mal zum Anwalt und lass dich beraten. Kostet ja nix. Aber so wie ich das lese, hat er wohl schlechte Karten, sein Geld wieder zu bekommen..
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---------------------------------------------------------- Autor: simon1707 Datum: 28.05.2004 Beitrag: Hmmm... bin zwar kein Jurist aber meine Meinung ist diese: Es müsste geklärt werden, ob zwischen euch ein Werkvertrag oder Kaufvertrag geschlossen wurde. Bei letzterem könnte er wohl vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen und binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Aber frag' doch mal bei www.recht.de nach, die können dir evtl mehr sagen. Simon ______________________ |
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