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Thema: Frage wegen Arbeitsvertrag bzw Arbeitsrecht Date: 07.05.2004 Beitrag: Ne gute Freundin ist jetzt seid dem 10 Nov 2003 wo angestellt. Sie hatte nen halbes jahr Probezeit! Das halbe jah rwar im April zu Ende! Heute kam er zu ihr an und meinte sie bekäme nur nen weiteres halbes Jahr, dann wieder nen halbes Jahr usw. Ist es nicht so, dass er ihr in der Probezeit dies sagen oder kündigen hätte müssen? Es geht darum dass sie nen Festvertrag wegen Autokauf brauch. Weiss da einer nen Rat? Ingmar
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---------------------------------------------------------- Autor: SteveF Datum: 07.05.2004 Beitrag: Hallo Ingmar. War der Vetrag denn von Anfang auf ein halbes Jahr ausgestellt?? Wenn ja, dann: Normalerweise bedarf ein von vornherein befristeter Vertrag keiner erneuten Kündigung, außer es gibt im Vertrag eine Klausel, dass sich der Vetrag automatisch um ein halbes Jahr verlängert wenn nichts anderes vereinbart wird. Vielmehr würde ich in dem Fall fragen warum deine Bekannte sich nicht vor Ablauf des halben Jahres um eine Verlängerung bemüht hat? War der Vertrag aber von vornherein nicht befristet, also ein normaler Vetrag mit Probezeit, dann bedarf eine Änderung des Vertrages die Zustimmung deiner Freundin. Gruß Lieber den Tod riskieren als Schwung verlieren!!;-) |
---------------------------------------------------------- Autor: El loco Datum: 07.05.2004 Beitrag: Ich sage mal, was ich glaube zu wissen... :) Wenn ausgemacht ist, dass der Vertrag nur ein halbes Jahr läuft, endet das Arbeitsverhältnis zum Ende dieser Zeit. Dann muss neu verhandelt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dann kann es wieder zu einem Zeitvertrag kommen. Aber beim dritten Abschluss ist der Vertrag automatisch unbefristet, egal was drinsteht! Wenn allerdings von Anfang an ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 6 Monaten Probezeit vereinbart ist, hätte der Chef fristgerecht kündigen müssen, wenn er den Arbeitsvertrag ändern will (z.B. befristen will, andere Arbeitszeiten einführen etc.) So long * El loco * Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!
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---------------------------------------------------------- Autor: Ingmar Datum: 07.05.2004 Beitrag: naja das Problem ist, dass sie 2 jahre arbeitslos war. Direkt nach der Ausbildung wurde keiner übernommen! Sie fand nix. ihr wurde immer und immer wieder gesagt von wegen keine Erfahrung usw. Nun wurde ihr der Job durch das arbeitsamt vermittelt. Sie bekam von Anfang an KEIN schriftlichen Vertrag. Es wurde nur mündlich vereinbart. Aber ein mündlicher Vertrag ist genauso bindend. Sicherlich kann man dann wieder Sachen verdrehen, aber sie hat jetzt bereits 6 Monate Gehalt bekommen. Und in den Abrechnungen steht drin von wegen halbes jahr Probezeit! Gerade weil sie keinen schriftlichen Vertrag hat ist es so ne Sache. Sie bewirbt sich ja auch wo anders, aber versuch mal was zu finden heutzutage! Am 10 Nov 2003 wurde sie eingestellt. Dann ist die Probezeit doch am 10 April ausgelaufen oder erst am 10 Mai?
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---------------------------------------------------------- Autor: SteveF Datum: 07.05.2004 Beitrag: Also ohne schriftlichen Vertrag is natürlich ne heisse Sache! Gibts da keinen Betriebsrat, oder hat der selbst kein Vertrag? Auf jeden Fall mit Vorsicht zu geniessen das Ganze. Sicherlich ist ohne schriftlichen Vetrag arbeiten immernoch besser als gar keine Arbeit, klar. Die Probezeit ist dann erst am 10.Mai rum. Gruß Lieber den Tod riskieren als Schwung verlieren!!;-) |
---------------------------------------------------------- Autor: Oweidekai Datum: 08.05.2004 Beitrag: Ein mündlicher Vertrag ist genauso wie ein schriftlicher Festvertrag. In meiner ehemaligen Firma wurde ein Lehrling nachdem er ausgelernt hatte übernommen, bekam jedoch keinen schriftlichen Vetrag. Die Firma wollte ihn dan nach 4 Monaten entlassen, er ging zum Arbeitsgericht und die Firma mußte ihn wieder einstellen... die Pfeife arbeitet jetzt noch in dem Saftladen ;-))
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---------------------------------------------------------- Autor: SteveF Datum: 08.05.2004 Beitrag: sicherlich ist ein mündlicher Vetrag genauso bindend wie ein schriftlicher. Allerdings gibts beim mündlichen ein paar Beweisprobleme! Ausser man hat grad Zeugen die das gesagte bestätigen. Leider gibts in solchen Fällen keine Beweislastumkehr. Gruß Lieber den Tod riskieren als Schwung verlieren!!;-) |
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