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Spiegel Beschiss, was haltet ihr davon... - Geplaudere

Beitrag von Quakx

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Spiegel Beschiss, was haltet ihr davon...
Date: 06.04.2004
Beitrag:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 06/04/2004 um 23:52:00 in dieses Forum verschoben.

Volgendes, habe diese Spiegel ersteigert, Weil ich dachte es wäre ein super Preis

http://www.syndikat-community.de/ebaylink.html?strLink=http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIte[...]

Und jetzt sagt mir mal was ihr daraus erkennt... wie es ausging sag ich später, möchte mal eure meiung wissen.... Grrrrrrr

(OO'' (||||) (||||) /''OO)

Ich in deinem Rückspiegel. *smile*


Bearbeitet von - McClane am 06/04/2004 23:52:00




Antworten:

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Autor: Micha1971
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Ohne die genauen Umstände zu kennen, finde ich erst einmal nichts auffälliges. Kenne aber die Adapterplatten nicht. Insofern weiß ich auch nicht, ob diese für Dein Fahrzeug passen. Aber sonst finde ich an dem Angebot nichts (bis auf die Tatsache, daß der Typ nur 11 Bewertungen hat, die zwar 100% positiv sind, aber bei wenigen oder 0 Bewertungen bin ich immer etwas vorsichtiger.

1996 318ti Compact M44


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Autor: Marco535
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Also ich würd mal sagen, es sind die üblichen Nachbauten die man auch bei FK, Hot-Tuning usw. bekommt. Die sind nicht von überwältigender Qualität, aber erfüllen ihren Zweck. Allerdings scheint mir der Preis doch etwas teuer zu sein. Die Nachbauten bekommt man schon etwas günstiger, allerdings dann unlackiert.


>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

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Autor: Lunatik1977
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
in der beschreibung ist nichts auffälliges nur das man auf den bildern niergendwo sehen kann das die elektrisch verstellbar sind. der preis für lackierte spiegel ist jedoch sehr gut.

the lunatic


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Autor: autobahnraser80
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Ich vermute mal das es sich um Nachbauten handelt. Sollte das allerdings der Fall sein würd ich die Spiegel zu lasten des Verkäufers zurück senden, da er dich bewusst getäuscht hat und somit der Kaufvertrag nichtig ist. Er muss dir den Geld also zurück überweisen!
Kann aber auf anhieb auch nix auffälliges auf den Bildern erkennen, da die wirklich schlecht sind! Wenn mich meine Augen jedoch nicht täuschen sehen die Teile von innen aber etwas spackig aus! Ist aber irgenwie nur so'n Gefühl?! Blaues Glas haben eigentlich alle M-Spiegel!

Klär uns mal auf was nun mit den Dingern is!

MfG
Sascha


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Autor: Nighthawk320i
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Naja das sind halt eindeutig Nachbauten, weil sie mit Adapterplatten die bestimmt auch noch aus Plastik sind angeboten werden.
Die Originalen haben ne Alu-Druckgußplatte und bestehen komplett aus einem Teil. Die haben dann nur ne Sollbruchstelle an den beiden Stegen.
So in der Art schauen aber die Nachbauten immmer aus, Originale würden ja auch mehr kosten.

Gruß Johannes



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Autor: autobahnraser80
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Da würd ich jetzt erst mal ein Kontra geben!
Auch die orginalen M-Spiegel werden an den Adapterplatten befestigt! Und das sind nicht nur Sollbruchstellen, sondern die Spiegel sind da zum stecken (wenn auch recht schwer!). Was mir aber noch so auffällt ist, dass die Platten nicht richtig passgenau aussehen und auch recht dick wirken... kann natürlich auch nur täuschen?!


MfG
Sascha


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Autor: roblade
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
ich würde auf den ersten blick sagen,das es die nachbauten sind,die man bei ebay für 35 euro sofortkauf kaufen kann!

gruss roblade

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Autor: Quakx
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Alos folgendes:
1.die dinger sind von KDC (1113)
2. sind keine motoren dabei also auch nicht elektrisch.

Darauf hin hab ich dem geschrieben:

"Hallo dz-europe,

Beschiss: OK. in der artikelbeschreibung steht elektrisch verstellbar. Was aber nur richtig ist wenn auch Motoren drinn sind. was aber nicht der Fall ist."

Darauf kahm das zurück:

"In meiner Anzeige stand nie was von Motoren ich habe ausführlich in meiner
Anzeige geschrieben das die Adapterplatten mitgeliefert werden für die
elektrische Bestellung kein Beschiss."

Darauf hab ich ihm geschrieben:

"Sie haben geschrieben das die Spiegel elektisch verstellbar sind! Zitat aus
der Auktion: "Die M3 Spiegel sind elektrisch verstellbar" sind sie aber nicht
da keine Motoren vorhanden sind volglich auch nicht elektrisch verstellbar,
und das hat nichts mit den Adapterplatten zu tun, welche dazu da sind die
Spiegel ausen am Wagen anzubringen!
"

bis jetzt nichts weiteres gekommen.

(OO'' (||||) (||||) /''OO)

Ich in deinem Rückspiegel. *smile*


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Autor: Quakx
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Doh

Bearbeitet von - Quakx am 06/04/2004 14:05:47


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Autor: Nighthawk320i
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
@autobahnraser80:
ich hab damit ja auch gemeint, dass die Platten der original Spiegel bis zu der Stelle wo sie mit den Spiegeln verbunden werden aus einem Metallteil bestehen. Bei dem ebay Zeug hier sieht man ja, dass die Adapterplatte, wie bei Nachbauten fast immer, aus zwei Plaste Teilen besteht, die miteinander verschraubt werden. Das ist weder passgenau noch stabil...

Gruß Johannes



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Autor: Marco535
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Ich würde dem Text auch entnehmen, dass die elektisch verstellbar sind und mit samt Motoren geliefert werden. Richtig, und so stehts auch immer bei den Tuningfirmen, müsste es wohl heißen: Die Möglichkeit (oder Vorbereitung) zur elektrischen Verstellung ist gegeben.

Des weiteren ist von M 3 Spiegeln die Rede. Das sind aber nur M 3 Look Spiegel.
Das ist zwar für geübte sehr leicht an den Bildern zu sehen, aber ein Laie liest nur M 3 Spiegel und muss von einem Originalteil ausgehen.

Diese KDC-Teile sind im übrigen die gleichen die FK, Tuning-Devil usw. verkaufen. Plus Adapterplatten von Jom o.ä.


>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

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Autor: Hounddog
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
du kannst die motoren deiner standard spiegel dort einbauen!
ist ned schwer, brauchst nur geduld.



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Autor: nOgraCe
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Er hat nur geschrieben "M-Spiegel" nicht "Original BMW M-Spiegel"

Keine ahnung...abwarten oder umbauen

Guckst du!


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Autor: roblade
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
yep - kannst du umbauen,sthet auch normalerweise bei den auktionen immer mit dabei,das sie zwar elektrisch verstellbar sind,jedoch ohne motoren geliefert werden.dann mußt du wie oben schon gesagt die originalmotoren "umbauen",von der größe her passen sie da mit rein!!!
das ändert aber nichts daran,das du leider für die spiegel viel zu viel ausgegeben hast :(
vielleicht hättest du vor dem bieten den verkäufer anschreiben sollen und dir alles bestätigen lassen sollen, so mache ich das jedenfalls immer,damit mir sowas nicht passiert ...


gruss roblade

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Autor: autobahnraser80
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Ich würd mal bei ebay anrufen und die um Rat fragen bzw. den Sachverhalt darstellen.
Ich persönlich hätte aus der Anzeige herausgelesen, das es sich um M3 Spiegel (also vom orginalen BMW M3) handelt, da er sonst entweder hätte schreiben müssen M- Spiegen (ohne Orginal) oder wenigstens M-Look-Spiegel. Ich persönlich finde die Anzeige sehr unseriös, da der Bieter wirklich den Eindruck bekommt hier auf orginal M3 Spiegel zu bieten. Ich glaube auch das der Verkäufer das auch damit beabsichtigt hat.
Ich würd mit ebay telefonieren, etwas Druck beim Verkäufer machen und gegebenenfalls den Käuferschutz einschalten.

MfG
Sascha


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Autor: autobahnraser80
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Kenn mich da nicht so aus, aber sind eigentlich nicht nur Orginalteile eintragungsfrei? Sämtliche zugehörigen Anbauteile brauchen doch eigentlich ne ABE.
Würde in diesem Fall auch Sinn machen, denn du weist ja nicht ob die Teile wirklich an vorgeschriebener Stelle abbrechen? Bei nem Unfall mit Personenschaden (z.B. wenn du einen Fahrradfahrer streifst) kann das sicher Folgen haben wenn das jemand mitbekommt, dass das nicht orginale (geprüfte) M-Spiegel sind!

Für ne andere Motorhaube, zum Beispiel aus Carbon, brauchst du meines Wissens auch ne ABE die bescheinigt, das Personen die bei Unfall auf die Haube schlagen nicht wesentlich mehr gefährdet werden...

Hab das aber nur so gehört und will dafür nicht die Hand ins Feuer legen.

Der Satz mit "eintragungsfrei" und "Stempel" suggeriert aber auf jedenfall das es sich um orginal M3 Spiegel handeln würde! (echt unseriös!- wenn man schon Nachbauten verkauft, dann sollte man das auch ausdrücklich so hin schreiben!)

Denke mal ebay ist auf deiner Seite!

MfG
Sascha


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Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
naja das mit dem asudruck "m3 spiegel " seh ich nich so wild...habs shcon mehrmals gelsen aber das mit dem elektr. verstellbar is reienr beschiss.......wenn er nich nachgibt würd ich mich sogar ggf. mit nem anwalt in verbindung setzen!

http://mitglied.lycos.de/traita1985/PICT0120.JPG


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Autor: Marco535
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
Schaut mal die Kataloge der Tuningfirmen an. Dort steht immer M3 Look Spiegel. Hat wohl was mit dem Schutz der Marke zu tun. Wenn ich einen M3 (also das Auto) verkaufe, schreibe ich ja auch nicht original M3, da man davon ausgehen muss, dass es sich ja um einen echten handelt.


>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

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Autor: sanituning
Datum: 06.04.2004
Beitrag:
die spiegel sind so angeboten worden das jeder davon ausgehen kann das die spiegel elektrisch verstellbar sind.das setzt voraus das motoren und kabel mit dabei sind.sonst haette ausdrücklich drinstehen müssen moeglichkeit zur el.verstellung oder noch besser:elektromotoren und kabel müssen aus dem serienspiegel ihres fahrzeuges übernommen werden.
die beschriebenen und zugesagten eigenschaften des artikels treffen nicht zu,also ist der kaufvertrag unwirksam da der artikel nicht über die zugesicherten eigenschaften verfügt.besteh darauf das er die teile zurücknimmt ansonsten sage ihm das du deinen anwalt einschaltest.ich hoffe du hast eine rechtschutzversicherung.
das ist schon fast betrug in meinen augen.an ebay brauchst du dich garnicht wenden,da passiert eh nichts.die schreiben dir nur zurück das du dich mit dem verkäufer in verbindung setzen sollst um das direkt zu klaeren.null unterstützung wie fast immer.ich regel sowas über eine mail wo ich mit der einschaltung usnerer anwaelte drohe,firmenadresse drunter und in 99 von 100 faellen lenkt der verkäufer ein.in den anderen faellen haben meien anwaelte immer gute arbeit geleistet und ich ahbe recht bekommen.war fuer die leute nicht gerade billig und mich kostet es nur 10 minuten beim anwalt und eine vollmacht.

am liebsten habe ich die penner die die artikel fuer 1 euro verkaufen und sich dann nicht melden geschweige denn ware schicken.die mag mein anwalt ganz besonders.die verstehen irgendwie alle nicht das ebay ein rechtsgültiger kaufvertrag ist auf dessen erfüllung man bestehen kann.


gruss sascha

www.sanituning.de


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Autor: simon1707
Datum: 07.04.2004
Beitrag:
§433 BGB - Der Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
[...]

§434 BGB - Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. [...]

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. [...]


IMHO ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Gib den Krempel zurück oder verlange die fehlenden Motoren (vgl. § 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln)

Hoffe, geholfen zu haben.

Simon

(Die hier gemachten Angaben stellen meine pers. Meinung und keine Rechtsberatung dar.)
______________________
Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)

Bearbeitet von - simon1707 am 07/04/2004 02:39:43


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Autor: bastiii
Datum: 07.04.2004
Beitrag:
kannste wohl knicken.
Da es eine Privatperson ist, kannste auch nicht aufs Fernabsatzgesetz (14tägiges Rueckgaberecht bei nichtgefallen) zurueckgreifen.

Er wird sich sicherlich nicht melden.
Dann bleibt dir nurnoch der Rechtsweg frei.
Allerdings musst du die entfernung abchecken.
Das wären in deinem Fall ca. 130km.
Da die Verhandlung in der Stadt des Angeklagten stattfindet, musst du deinen Anwalt davon ueberzeugen, dass er sich fuer dich einsetzt.
Was bei einem Warenwert von 79€ ziemlich schwer wird.
Kannst deinem Anwalt aber mal drum bitten, dem Verkäufer einen 'nettformulierten' Brief zu schicken.

Ansonsten: bau sie dir selbst um, und bewerte ihn negativ.

Malle 2004! .. Ich kommmeeeeeee..


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Autor: simon1707
Datum: 07.04.2004
Beitrag:
Zitat:

Da es eine Privatperson ist, kannste auch nicht aufs Fernabsatzgesetz (14tägiges Rueckgaberecht bei nichtgefallen) zurueckgreifen.

Nein, aber auf Sachmangel an der Kaufsache. Das gilt auch bei Privatpersonen.

Simon

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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)


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