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Thema: Nebelscheinwerfer und die Polizei.... Date: 08.12.2003 Beitrag: Betreff abgeändert, Pimbo,Mod Habt ihr wegen Nebelscheinwerfern ohne Nebel schon mal Stress bekommen? Was können die denn machen? Vor paar Tagen hatte ich die Lichter an und die Polizei hat mir Lichthupe gemacht! Danach sind die mir (wie durch Zufall) noch zweimal entgegen gekommen! aber da hatte ich die aus! No Bass, No Fun! Bearbeitet von - Pimboli am 11/12/2003 10:44:56 |
---------------------------------------------------------- Autor: SeZZO Datum: 08.12.2003 Beitrag: Ich glaub wennst an die falschen gerätst musst du blechen! Bei mir haben sie zum Glück bis jetzt auch nur mahnend den Zeigefinger erhoben. Deswegen heißen die Teile ja auch Nebelscheinwerfer ;-) kein Nebel => keine Nebelscheinwerfer anmachen! Bin mir nicht sicher, aber muß man da net sogar 20€ zahlen, wenn man an paar obergenaue Grüne gerät?
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---------------------------------------------------------- Autor: Sib Datum: 08.12.2003 Beitrag: quote: nein, kostet 5€, hat ein Freund von mir neulich bezahlen müssen :) Man darf die Nebler aber auch bei schlechtem Wetter wie Regen oder Schneefall anhaben. Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom |
---------------------------------------------------------- Autor: Chillita Datum: 08.12.2003 Beitrag: Bei uns hats 10 Euro gekostet, und die Dame in grün war frisch von der Polizeischule !! Chillita >>> ROTHENBURG 2004 ! Macht Platz für uns, wir bringen Bier !!! <<<
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---------------------------------------------------------- Autor: Cool Fire Datum: 08.12.2003 Beitrag: quote: Na so ein Wetter werden wir ja wohl leider bald bekommen! Regen, Schnee, Kälte und glatte Straßen...Bäää! Aber wenigstens dürfen wir dann unsere Nebelfunzeln anmachen! ;-) No Bass, No Fun!
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---------------------------------------------------------- Autor: Nicore Datum: 08.12.2003 Beitrag: Bei mir hat das mal 5 Euro gekostet. Die Rennleitung in meiner Region guckt extrem nach den Nebelscheinwerfern... die zocken da jeden ab! |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco81 Datum: 09.12.2003 Beitrag: quote: Ist ja klar. Das ist leich verdientes Geld. Und bei der Gelegenheit findet man immer noch andere Bastelleien die nicht erlaubt sind. Die meisten Leute die mit NSW fahren sind halt nun mal gute Einnahmequellen für die Grünen ;-) Aber mal im ernst, bei einen regennassen Straße können die NSW des Gegenverkehrs ganz schön blenden indem sie auf der Straße reflektieren also kann man auch drauf verzichten. Grüße Marco
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---------------------------------------------------------- Autor: GRAMBLER Datum: 09.12.2003 Beitrag: quote: genau das selbe ist mir auch mit meinem alten auto passiert :) .. habe mich dann immer verpisst *fg _________________________ HABE NUN EINE FOTOSTORY!
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 09.12.2003 Beitrag: Bei Regen, Schnee und Nebel. Sichtweiten so viel ich weiß unter 50 m. Und wenn man NS fährt darf man so viel ich weiß auch nur noch 50 km/h fahren. Oder so in der Richtung. Ich fahr nun seit fast 6 Jahren mit NS (weil die Lichtausbeute beim e34 echt bescheiden ist) und gezahlt hab ich bisher 1 x. Ansonsten warens immer so Kommentare wie "Sind SIE vielleicht benebelt?" >Es gibt immer jemanden der schneller ist< |
---------------------------------------------------------- Autor: dereinzug Datum: 09.12.2003 Beitrag: quote: Die Sache mit den 50 Metern gilt für die Nebelschlussleuchte (die ist hinten, nur so zur Info;)) mfg Tom Fotoalbum bei Arcor |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 09.12.2003 Beitrag: quote: Stimmt, war die Nebelschlussleuchte mit 50 m. Aber irgendwas hat mir mal ein Bullizist erzählt, dass man nur Nebelscheinwerfer fahren darf, wenn die Sicht so schlecht ist, dass man nur noch 50 km/h fahren kann. Da steht aber nun auch wieder nix im Gesetz?! §17 StVo: (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. >Es gibt immer jemanden der schneller ist< |
---------------------------------------------------------- Autor: Nicore Datum: 09.12.2003 Beitrag: @Marco81: das ist wahr, das hat eher nen negativen Effekt für den Gegenverkehr... Viele Leute schalten auch gleich bei ersten Regentropfen die Nebel-SW ein, mehr oder weniger wegen der Optik. Mehr sieht man dann nun wirklich nicht. Ist ja halt nen Nebel-SW und kein Regenscheinwerfer. Der Sinn ist es ja den Nebel zu unterleuchten um mehr zu sehen (Nebelscheinwerfer + Standlicht). Aber ich mach die auch auf Landstrasse an. Auf dem Weg zu unserem Zeltplatz wimmelt es links und rechts von Rehen und anderem Niederwild. Da ist eine bessere Seitenausleuchtung schon ganz gut, wobei man ja nicht sehr weit mit sehen kann. Bei Gegenverkehr mach ich die dann aber aus. |
---------------------------------------------------------- Autor: Marcel.d Datum: 09.12.2003 Beitrag: Das kostet auf jeden Fall 10 €! Mich haben die auch mit dem BMW 1x und mit dem Peugot Cabrio von meinen Eltern damals 2x angehalten. Mit 5 € bist du also gut bedient! Gruß Fotostory update!
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---------------------------------------------------------- Autor: Beamer328 Datum: 09.12.2003 Beitrag: Hi, angehalten wurde ich deswegen auch schon etliche Male, hab aber zum Glück nie Zahlen müssen. Bei uns fahren die Deppen zur Zeit schon beim geringsten Nebelchen mit Nebelschlussleuchten rum. Das ist viel nerviger als wenn dich mal der Gegenverkehr mit seinen Neblis kurz blendet. greetz
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---------------------------------------------------------- Autor: Chrima16 Datum: 09.12.2003 Beitrag: Tja also bei mir hat das 15 € gekostet!!! Wobei der Golf neben mir nur 10 gezahlt hat!! Aber so geht es BMW Fahrern eben!!! ICh zahl auch beim Parken 15 obwohl die andern alle 5 zahlen!!! ABer das kann ich verstehen, dass die die armen Golffahrere unterstützen! Die habens nämlich nötig, sonst könnten ide ja keine Spoiler mehr kaufen! Das wäör doch schlimm oder???? *g* BMW Gruß aus Franken Hier gehts zu meiner Fotostory
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---------------------------------------------------------- Autor: Papa76 Datum: 09.12.2003 Beitrag: quote:Text
wenn ich das richtig verstehe dürfte man bei entsprechenden Witterungsverhältnissen mit Standlicht und Neblern rumfahren?!?!? Ich reg mich immer über solche Deppen auf. MfG
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---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 09.12.2003 Beitrag: ich fahr nachts immer mit neblern. liegt aber an den grottigen MTS-funzeln, die eher standlicht-charakter haben. hab halt kein geld für hella mit xenon :-(( probs noch nie. nur einmal ermahnt worden. konnt mich aber rausreden. cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: ++g-x++ Datum: 09.12.2003 Beitrag: mir nebel fahren nur opel oer ford fahrer !!! :D
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 09.12.2003 Beitrag: quote: So würde ich das auch interpretieren. Find ich eigentlich auch unlogisch, aber offenbar ist es tatsächlich erlaubt. >Es gibt immer jemanden der schneller ist< |
---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 09.12.2003 Beitrag: quote:quote: macht schon sinn. versuch mal bei starkem schneefall oder nebel mit fernlicht zu fahren. das blendet total. und zwar dich selbst! da ist es deutlich angenehmer und sicherer, nur mit neblern und standlicht zu fahren. solche bedingungen hatten wir hier im norden im letzten winter aber nur 2 oder 3 mal. cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: Goli01 Datum: 09.12.2003 Beitrag: Ich muste vorn Monat 10€ blechen. Hab zwar versucht dem Wachtmeister noch zu belabern aber naja war ja nichts. Kann man eigentlich das von der Steuer absetzen :o)
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco81 Datum: 09.12.2003 Beitrag: Ja Standlicht und NSW macht wirklich sinn. Aber ich muß sagen das NSW so ein beschi****** Licht machen das sie eigendlich nicht wirklich was bringen. Deswegen frage ich mich auch immer warum alle der Meinung sind sie sehen damit nachts mehr. Oder habt ihr andere NSW die in die Ferne leuchten? :-) Grüße Marco
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---------------------------------------------------------- Autor: Chrima16 Datum: 09.12.2003 Beitrag: schön wärs!!! *g* Als außergewöhnliche Belastungen oder was!!!! lol BMW Gruß aus Franken Hier gehts zu meiner Fotostory
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---------------------------------------------------------- Autor: e36powerde Datum: 10.12.2003 Beitrag: Hallo, bin 2000 mal angehalten worden, bei Regen! hat 20 Mark gekostet, wenn es jetzt schon 20 Euro kostet haben die ganz schöne Preiserhöhungen ;-) Gruß Stefan E36 Fanpage E30 Fanpage |
---------------------------------------------------------- Autor: IIIzeusIII Datum: 11.12.2003 Beitrag: Isch abe ga keine Neblis... =/ Bin vor kurzem mit dem A8 von einem Kumpel aufgehalten worden. Hatte da auch die Neblis an. Bin angehalten wroden und hab einfach gesagt, das das mein neuer Geschäftswagen ist und ich den erst seit 1 Woche hab (war da auch erst 1 Woche zugelassen und übers Geschäft von dem Kumpel), daher kenn ich mich nicht so mit dem Auto aus. Die haben mir das tatsächlich abgekauft und ich hab nichts blechen müssen... *g* ________________________ |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco81 Datum: 11.12.2003 Beitrag: quote: Solche Bullen müste es hies mal geben. Da hätte ich ein paar Punkte weniger :-) Grüße Marco
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---------------------------------------------------------- Autor: bmwharry Datum: 11.12.2003 Beitrag: HI, ich glaube ihr verwechselt da was mit Standlicht und Nebelscheinwerfer! Soviel ich gelesen habe heißt das Begrenzungsleuchten und kein Standlicht. Beim e30 zählt das Standlicht zwar als Begrenzungsleuchte aber nicht beim e36 da der das Standlicht im inneren Scheinwerfer hat und nicht wie im e30 im äusseren Scheinwerfer. MFG
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco81 Datum: 11.12.2003 Beitrag: quote: Ne moment mal. Standlicht hat jedes Auto egal ob innen oder außen im Scheinwerfer. Begrenzungsleuchten dienen dazu die Abmessungen des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die kleinen Lichter am Dach eines LKW sind auch Begrenzungsleuchten! Es ist erlaubt NSW mit Standlicht zu benutzen. Es ist verwirrend da einige zum Standlicht Begrenzungsleuchten sagen. Grüße Marco
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---------------------------------------------------------- Autor: bmwharry Datum: 11.12.2003 Beitrag: [/quote] Ne moment mal. Standlicht hat jedes Auto egal ob innen oder außen im Scheinwerfer. Begrenzungsleuchten dienen dazu die Abmessungen des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die kleinen Lichter am Dach eines LKW sind auch Begrenzungsleuchten! Es ist erlaubt NSW mit Standlicht zu benutzen. Es ist verwirrend da einige zum Standlicht Begrenzungsleuchten sagen. Grüße Marco HI, da hast du schon recht das jedes Auto ein Standlicht hat. MFG
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---------------------------------------------------------- Autor: Lunatik1977 Datum: 12.12.2003 Beitrag: habe auch mal 10 euro blechen müssen. aber wahrscheinlich weil ich eher zu frech war. bei der frage des polizisten "warum hab ich die nebels an" antwortete ich "bei bmw gehen die automatisch an wenn man(n) ins auto einsteigt" the lunatic
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---------------------------------------------------------- Autor: Nicore Datum: 12.12.2003 Beitrag: quote: Wann genau, NUR bei Nebel oder ist diese Kombination auch sonst zulässig? |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco81 Datum: 12.12.2003 Beitrag: quote: Naja nicht so ganz. Entwerder Stantlicht oder Begrenzungsleuchte. Eins beht nur oder sehe ich das falsch? Grüße Marco
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---------------------------------------------------------- Autor: King Cornflakes Datum: 14.12.2003 Beitrag: als erstes mal zum thema, schlecht eingestellte nebellampen sind eine katastrophe ! vorschlag : machs wie ich, sei schlauer als die polizei und studier mal das gesetzt Art. 32107 Besondere Lichter also ist es doch eine auslegungssache was starker regen ist oder eine kurvenreiche strasse :-)
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---------------------------------------------------------- Autor: King Cornflakes Datum: 14.12.2003 Beitrag: als erstes mal zum thema, schlecht eingestellte nebellampen sind eine katastrophe ! vorschlag : machs wie ich, sei schlauer als die polizei und studier mal das gesetzt Art. 32107 Besondere Lichter also ist es doch eine auslegungssache was starker regen ist oder eine kurvenreiche strasse :-)
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco81 Datum: 14.12.2003 Beitrag: quote: Da ist zwar was warhres dran aber es ist nicht mmmer ganz so einfach. Wenn die Bullen sagen es ist keine schlechte Sicht oder es sind nicht viele Kurven dann haste Pech. Die sind zu zweit und haben Recht. Da kannst nichts machen wenn die der Meinung sind. So ist das in Deutschland, und icht denke die schweizer Bullen dürften das genauso machen. Achso eh ichs vergesse. Erstmal Herzlich Willkommen. Grüße Marco Bearbeitet von - marco81 am 14/12/2003 19:30:44
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---------------------------------------------------------- Autor: Dr.Evil Datum: 14.12.2003 Beitrag: Also ich bin schon öfter von den Cop´s drauf hingewiesen worden, aber bezahlen mußte ich noch nie was! *g* Damals selbst E30 gefahren, aber war mit dem E30 meiner Schwester unterwegs, als wir auf der bahn im 120 Bereich mit fast 200 an den Cop´s vorbei sind... natürlich mit NSW an... quote: Das ist ne gute Antowrt... *lach* Ach ja.. ich müßte zwar noch nix bezahlen... aber ein Kumpel von mir... 50 Euro - Golf 3 GTI... *lach* -------------------------------- www.rootfile.net/chatin.html -mal ne´n Neuen Chat!? - Blue-Net-Work |
---------------------------------------------------------- Autor: swrc Datum: 15.12.2003 Beitrag: In Kroatien habe ich fast dauernd blechen muessen (100 Kuna=13€). Die Bullen hier regen sich total darueber auf und lassen keine gnade walten. Fahre trotzdem weiter mit rum. Zwecks Blendung usw. haben die ja recht, solange es der Geldbeutel erlaubt spiel ich das Katz-und Maus spiel. Gruss BMW - CRO - POWER
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---------------------------------------------------------- Autor: GRAMBLER Datum: 15.12.2003 Beitrag: quote: jup.. erstrecht wenn man auch noch standlichtblinker hat :D:D:D _________________________ HABE NUN EINE FOTOSTORY! Bearbeitet von - grambler1 am 15/12/2003 22:07:37
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---------------------------------------------------------- Autor: Nicore Datum: 15.12.2003 Beitrag: Jo! Standlichtringe + Standlichtblinker + Nebels sieht echt geil aus :) Hier is meiner... ![]() |
---------------------------------------------------------- Autor: POLE520i Datum: 16.12.2003 Beitrag: Hi, hab letztens mitbekommen dass laut gesetz 5 € in ganz D fällig sind wenn man die nebels an hat. Die cops die 10 € wollen stecken sich die kohle eh nur in die taschen. Bei uns inner stadt sagen die cops nix mehr zu meinen nebels. Die kennen mich schon hehe. Aber in Essen mögen die cops keine neblis. War ganz kurz in Essen am durchfahren, prompt wurd ich angehalten und durfte blechen. Und zu NSW mit standlicht - Das darf man nicht. NSW immer nur mit Abblendlicht. Durfte mir ne Standpauke von nem Polizisten anhören darüber. POLSKA 4 LIFE
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---------------------------------------------------------- Autor: Nicore Datum: 16.12.2003 Beitrag: Also das muss ich sagen, wer bar zahlt ist selber Schuld. Man weiss nie wo das hingeht. Es kommt ja immer die Frage ob man Geld dabei hat, selbst wenn mein Portemonnaie randvoll ist sag ich "Nein, hab vorhin alles versoffen!" *g* Naja nicht so, ich sag einfach "Nein" und lass mir den Überweisungsschein geben. Man sollte es aber nich wie nen Kumpel machen der da sagte: "Schicken'se mir zu, bezahl ich sowieso nich!". |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco81 Datum: 17.12.2003 Beitrag: quote: Steht aber so geschrieben. Und wenn die Bullen Ärger machen sollen sie mir das gegenteil beweisen. Grüße Marco
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---------------------------------------------------------- Autor: BabyCar Datum: 19.12.2003 Beitrag: ich musste 5€ abgeben an den netten herren, weil es ja geregnet hatte und die neblis runterscheinen und damit den gegenverkehr blenden. Alle guten Dinge sind 3(er) von BMW!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: mike320i Datum: 04.12.2004 Beitrag: Vielleicht hilft das ja weiter: http://www.polizei.bayern.de/cgi-bin/bgk/bgk.cgi?act=search&tb=117142&rn=4&ri=0&type=bgk&buktxt1=neb[...] |
---------------------------------------------------------- Autor: Bachelor Datum: 05.12.2004 Beitrag: Also mich haben sie letztens nachts rausgezogen für eine Alkoholkontrolle. Sie nahmen mich mit zum ALk Tester als ich dann wieder fertig war und ich mich gerade in mein Auto setzen wollte sagte der eine zu mir "Aber absofort ohne Nebler weiterfahren sonst zahlen sie noch etwas" darauf hin meinte ich ich habe die gar nicht an (Die waren wirklich ausgeschaltet weil 1 Glühbirne sowieso defekt war) dann wurde er schon ein wenig grimmiger und meinte ich solle jetzt weiterfahren das wäre besser für mich, ich sagte dann gut wenn sie meinen dann schalte ich sie aus und bin losgefahren. Der hat wohl gleich als er ein BMW sah automatisch gedacht die dinger sind an. Total durch den Wind sag ich euch. Aber lustig hatte sowieso einen sitzen aber laut Alk Tester überhaupt nichts hatte kurz davor noch ne Packung Fishermans Friend gemampft vielleicht deswegen :-) |
---------------------------------------------------------- Autor: Starcrunch Datum: 05.12.2004 Beitrag: Aktueller Fall hier aus der Gegend: 19 jähriger Fahrer nachts unterwegs (Regen). Meinte der Grüne: Sicher is das nervig wenn die deppen mit NSL rum fahren, aber das ist dann schon n bisschen hart oder? Fahre übrigens auch (nachts) mit NSW. Einfach bessere Ausleuchtung, und gut aussehen tuts halt auch noch :-)
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---------------------------------------------------------- Autor: SirHanSolo Datum: 06.12.2004 Beitrag: das man mit neblern nur 50 fahren darf ist der großte schwachsinn den ich je gehört habe! was die zum teil mit den jungs anstellen, wenn die merken das die schiss haben... ______________________ mfg |
---------------------------------------------------------- Autor: Polenpaule Datum: 06.12.2004 Beitrag: Also jetzt mal ehrlich Warum lastt ihr euch alle so über den tisch ziehen Hier in Essen sind die hinter NSW total hinterher und da ich die dinger grundsätzlich anhabe kenn ich mich da aus 1. NSW erlaubt bei Nebel, starkem regen, Schnee Gruß |
---------------------------------------------------------- Autor: NDM27 Datum: 06.12.2004 Beitrag: Hä?! Also wer macht denn die Neblis nicht vorsätzlich an?! Wenn man die Nebelscheinwerfer anmacht, dann macht man das auch bewusst, und nicht aus versehen. So ein Schwachsinn! :-) Lg Matze |
---------------------------------------------------------- Autor: SirHanSolo Datum: 06.12.2004 Beitrag: ich finde es allgemein sehr verwunderlich wie unterschiedlich die grünen drauf sind! wenn sie mir mal entgegenkommen wenn ich nebler anhabe kommt höchstens mal ne lichthupe, normalerweise aber gar nichts. auch angehalten wurde ich noch nie!! davon können manche nur träumen ;-) ______________________ mfg |
---------------------------------------------------------- Autor: rumpel666 Datum: 06.12.2004 Beitrag: Seid ihr in den letzten Posts nicht ein bisschen mit NSL und NSW durcheinander gekommen ?? ;) Die NSL (Nebelschlussleuchte) darf man erst bei Sicht =< 50 M anmachen, also dann wenn man eh nur nocht 50 oder weniger fahren darf. Die NSW (Nebelscheinwerfer) darf man erst bei erheblicher Sichtbehinderung (Ermessensache) anschalten - da die erhebliche Sichtbehinderung schon über 50 M beginnen kann, kann man mit den NSW auch schneller als 50 fahren. NSL: =< 50 Km/h NSW: kann auch schneller als 50 Km/h - abhängig von der Sichtweite Ich hasse die Deppen, die mit 120 km/h (also 70 Km/h zu schnell für NSL) und NSL auf der Autobahn rumeiern müssen, wenn die mal bremsen sieht man es meist nur an der linken Bremsleuchte, die andere wird von der NSL überblendet - aber wenn ich da "einschlagen" sollte bekommen die auch ´ne richtig fette Teilschuld :) Hinter mir tun alle warte, wenn ich meinen Diesel starte :) rumpel666 Bearbeitet von - rumpel666 am 06/12/2004 13:32:55
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---------------------------------------------------------- Autor: El loco Datum: 06.12.2004 Beitrag: Ihr werft hier mit Begriffen durcheinander, dabei steht doch alles ganz klar im Gesetz... Die vollständigen Gesetzestexte findet Ihr hier. ----- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Quelle I. Allgemeine Verkehrsregeln §3 Geschwindigkeit (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann. (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. [...]
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Quelle I. Allgemeine Verkehrsregeln §17 Beleuchtung (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. (2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. [...] ----- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Quelle B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. [...] ----- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Quelle B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. [...] ----- http://www.busgeldkatalog.de -> links auf "Busgeldkatalog" klicken und runterscrollen bis "Sonstiges" "Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR" ----- Fazit: Standlicht sind Begrenzungsleuchten! Diese dürfen nicht weiter als 400 mm vom äußersten Punkt des KFZ entfernt sein und müssen immer mitleuchten. Gefahren werden darf nur mit Abblendlicht, welches an unseren Autos paarweise vorhanden sein muss. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichbehinderung durch Regen, Nebel oder Schnee benutzt werden (laut Busgeldkatalog ist der Richtwert wohl 100 m). Man darf in solchen Situationen mit Nebelscheinwerfern und Begrenzungsleuchten fahren, wenn die NSW nicht weiter als 400 mm vom äußersten Punkt des KFZ montiert sind. Das ist so geschaltet, dass die NSW sich nicht nur mit Begrenzungsleuchten einschalten lassen, wenn das nicht eingehalten ist! Die NSL darf erst bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden! Bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m darf nur 50 km/h gefahren werden - egal ob man die NSL an hat oder nicht! ----- So, und ein paar Worte möchte ich auch noch sagen: Wie schon erwähnt bringen die NSW eigentlich nicht viel. Die sollen ja auch nur bei geringen Geschwindigkeiten (die man ja einhält, wenn schlechte Sichtverhältnisse herrschen) den Fahrbahnrand besser ausleuchten. Grade deswegen kann ich es nicht verstehen, dass in letzter Zeit so viele Leute regelrecht geil drauf sind unbedingt immer mit den NSW rumzufahren (Zitat "Sieht cool aus und man sieht mehr". So ein Scheiß!). In meinem Bekanntenkreis habe ich da schon Diskussionen geführt... Ich schalte die NSW auch mal ein, wenn ich irgendwo in der Pampa auf Waldwegen rumkreuze, auf der Suche nach der Party. Aber da ist ja auch kein Gegenverkehr. Ansonsten sind die, weil total sinnlos, aus! Ich möchte keinen anderen Verkehrsteilnehmer ärgern oder gar gefährden!
Nichts für ungut! Viel Spaß beim Interpretieren der Gesetzte und immer eine gute Fahrt, wünsche ich!
* El loco * Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!
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---------------------------------------------------------- Autor: Starcrunch Datum: 06.12.2004 Beitrag: @ Polenpule + Hansolo Lest doch mal meinen text richtig!! Erst lesen, dann lange nix........ und dann antworten ;-) ____________________________________________________ |
---------------------------------------------------------- Autor: Starcrunch Datum: 06.12.2004 Beitrag: Zitat: ____________________________________________________ |
---------------------------------------------------------- Autor: Strohfahrer Datum: 22.12.2004 Beitrag: Zitat:
Es kann nur einen geben...!!!!
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---------------------------------------------------------- Autor: angry81 Datum: 22.12.2004 Beitrag: is ja ne sehr radikale lösung :) im grunde genommen is es reines prollen (jaja, ich schließe mich da nicht aus) und es sieht schlicht nett aus, aber beschweren wenn man strafe dafür zahlen muss sollte man sich dann nich!? |
---------------------------------------------------------- Autor: MARKUS-E30 Datum: 23.12.2004 Beitrag: Ich musste bis jetzt immer 5 Euro bezahlen!! Aber das leider nicht zu selten!! KEEP ON ROLLIN´ BABY !!!
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