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Thema: Abmeldung über Winter: Was ist zu beachten? Date: 22.10.2003 Beitrag: Hallo Leude, ab 1. November darf sich mein Bimmer erstmal von den Strapazen des Sommers erholen und den Winter in einer trockenen Garage verbringen. Hab mich für die Abmeldung entschlossen, weil ich übern Winter meinem Auto mehr Schaden zufügen würde, als ich Nutzen daraus schöpfen könnte. Aber was ist wichtig und zu beachten, wenn mein Compact 5 Monate stillgelegt ist? Ich möchte nämlich keine Schäden durch falsche "Lagerung" an meinem Auto! Also schreibt mir eure Erfahrungen! Gruss, SeZZO
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---------------------------------------------------------- Autor: FRY Datum: 22.10.2003 Beitrag: nicht auf den rädern stehen lassen, mit denen du nächstes jahr fahren willst. entweder andere alte aufziehen oder leicht aufbocken, so das sie nich zu stark belastet werden, sonst hast du evtl nen steh-platten. aber nutz mal die suche funktion, das is noch nich so lang her, da war das thema schon mal hier. mfg FRY Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)
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---------------------------------------------------------- Autor: Chrima16 Datum: 22.10.2003 Beitrag: Hast du noch die Betriebsanbleitung von deinem Bimmer?? Da stehts drin, was du alles zum richtigen Überwintern machen musst!!! Zumindest stehts bei mir drin!!! BMW Gruß aus Franken Hier gehts zu meiner Fotostory
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