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Abmeldung über Winter: Was ist zu beachten? - Geplaudere

Beitrag von SeZZO

Dieses Thema befindet sich im:
Forum Geplaudere

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Thema: Abmeldung über Winter: Was ist zu beachten?
Date: 22.10.2003
Beitrag:
Hallo Leude,

ab 1. November darf sich mein Bimmer erstmal von den Strapazen des Sommers erholen und den Winter in einer trockenen Garage verbringen. Hab mich für die Abmeldung entschlossen, weil ich übern Winter meinem Auto mehr Schaden zufügen würde, als ich Nutzen daraus schöpfen könnte.

Aber was ist wichtig und zu beachten, wenn mein Compact 5 Monate stillgelegt ist? Ich möchte nämlich keine Schäden durch falsche "Lagerung" an meinem Auto!

Also schreibt mir eure Erfahrungen!

Gruss, SeZZO






Antworten:

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Autor: FRY
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
nicht auf den rädern stehen lassen, mit denen du nächstes jahr fahren willst. entweder andere alte aufziehen oder leicht aufbocken, so das sie nich zu stark belastet werden, sonst hast du evtl nen steh-platten.

aber nutz mal die suche funktion, das is noch nich so lang her, da war das thema schon mal hier.

mfg FRY

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)


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Autor: Chrima16
Datum: 22.10.2003
Beitrag:
Hast du noch die Betriebsanbleitung von deinem Bimmer?? Da stehts drin, was du alles zum richtigen Überwintern machen musst!!! Zumindest stehts bei mir drin!!!

BMW Gruß aus Franken

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