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Thema: Versicherung VS. Tuning Date: 19.06.2003 Beitrag: hi leude habe ma ne frage: ich habe mir jetzt eine komplette Mstoßstange mit allem drum und dran und ner Schnitzer blende für meinen compact zusammengesucht. Wenn ich das alles montiert habe und THEORETISCH nen Unfall hätte, zb mir fährt einer hinten druf. Was is dann wenn der ganze kram im arsch is? Die teile sind zum teil gebraucht und der rest von privat ohne rechnung?
Gruß Hammam
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 19.06.2003 Beitrag: Im Prinzip würde ein Gutachten reichen. Normal hebt man für den Fall der Fälle die Rechnung auf. Wenn die Teile gebraucht waren dann schleppst halt für den Gutachter nen Katalog an wo Dein Teil drinnen ist an. Dann weiß er auf jeden Fall was es kostet. Wird ja eh etwas fürs Alter abgezogen.
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---------------------------------------------------------- Autor: Wolpi Datum: 19.06.2003 Beitrag: quote: Brauchst ned....gutachter schreibt auf.....m-technik stoßstange....dann passt des... greetz Wolpi |
---------------------------------------------------------- Autor: ///kirunaviolet Datum: 19.06.2003 Beitrag: Wenn der Gutachter die Beträge aus den Katalogen raussucht bist Du im Prinzip fein raus ;) Leider wird dann aufgrund des Alters noch der Gebrauchtwert errechnet und: Falls Du anschliessend keine ordentliche Rechnung vorlegen kannst wird neuerdings die Mehrwertsteuer _nicht_ ausbezahlt! Bye,
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---------------------------------------------------------- Autor: Hammam Datum: 19.06.2003 Beitrag: quote:
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---------------------------------------------------------- Autor: WildThing Datum: 21.06.2003 Beitrag: Für die Versicherung ist es egal was du gezahlt hast, denn sie muß den Wiederbeschaffungswert zahlen. Ob du es gekauf, gefunden oder geschenkt bekommen hast spielt da keine Rolle. So long Wild
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---------------------------------------------------------- Autor: Eddy68 Datum: 23.06.2003 Beitrag: Also mein Job ist genau solche Sachen bei der Versicherung zu regulieren.Du bekommst für Dein Auto immer nur den Wiederbeschaffungswert. Bei einer Reperatur muss die Rechnung der Werkstatt vorliegen damit Du auch die Mehrwertsteuer erhälst. Muss aber nicht BMW sein kann auch Dein Bekannter der eine Werkstatt hat machen. Das Problem fängt erst an wenn der Wiederbeschaffungswert niedriger ist als die Reperatur kosten würde. Dann bekommst Du nämlich auch nur den Wiederbeschaffungswert kannst dafür aber Dein Auto nicht mehr reparieren lassen weil es ja nicht reicht und ausserdem wird der Restwert ( was man eben noch für den Schrotthaufen kriegt ) des kaputten Auto auch noch abgezogen. Als wenn das nun nicht reicht zahlt die Versicherung im letzten Fall die Mehrwertsteuer erst wenn ein anderes Auto gekauft wurde. ( natürlich vom Händler sonst fällt ja keine Steuer an ) Alles klar ??? think Big Bearbeitet von - eddy68 am 23/06/2003 21:12:12
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---------------------------------------------------------- Autor: ///kirunaviolet Datum: 23.06.2003 Beitrag: Danke für die kompetente Aufklärung, genau das wollte ich weiter oben ansprechen! Bye,
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