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Thema: Freigängigkeit Reifen / Karosserie Date: 15.06.2003 Beitrag: Was sollte man eigentlich an Freigängikeit zum Kotlügel haben? Gibt es da irgendwelche Richtlinien, oder reicht es dass der Reifen nur "einfach nicht schleift"? Vorraussetzung: Allles ist eingetragen und ein anderes Reifenfabrikat soll montiert werden. Hier kann es ja sein, dass der " NEUE " (Toleranzbedingt) etwas breiter baut als der bisherige. Kann es da probleme geben, wenn der Stift nicht mehr reinpasst, aber der Reifen trotzdem beim Einfedern nicht schleift? Wir hatten das Thema neulich auf Arbeit mal diskutiert. Die Gemeinsamkeit zwischen einem Mercedes und einem Staubsauger ? |
---------------------------------------------------------- Autor: Pimboli Datum: 15.06.2003 Beitrag: Das kommt immer auf den jeweiligen TÜV-Prüfer drauf an. Ich habe schon Typen erlebt, die wollen ihr ganzes Patschehändchen durchschieben können.....und andere, denen hat es gereicht, dass nichts schleift! Alex |
---------------------------------------------------------- Autor: Chris_HN Datum: 15.06.2003 Beitrag: Danke. Es ging aber nur darum, ob die Jungs in grün was anhaben können, falls einer drauf kommt, oder aber ob bei der 2-Jahres-TÜV-Abnahme Probs geben kann. Die Gemeinsamkeit zwischen einem Mercedes und einem Staubsauger ? |
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