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Thema: Gesetzesfrage: Standlicht Date: 18.05.2003 Beitrag: Hi Leute! Soviel ich weiß muss doch jedes Auto zwei Standlichter (links und rechts) und zwei Scheinwerfer (links und rechts) besitzen. Insgesamt dürfen maximal vier (weiße) Lichter nach vorne strahlen (wenn also Nebel an, muss Fern aus sein)... wie sieht's aber nun aus, wenn ich statt weißem Standlicht eben die Cruise Lights habe (also sozusagen die Standlichter abgeklemmt habe). Gehen die Cruise Lights dann als Standlicht oder nur Positionslichter???? ---------------------- |
---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 18.05.2003 Beitrag: original ist es so, daß du abblend-, fern- und nebel-licht gleichzeitig anhaben kannst. also gehe ich mal davon aus, daß man 6 weiße lampen gleichzeitig anhaben darf. die sache mit den cruise lights ist was anderes. du darfst das standlicht nicht zugunsten der cruise-lights abklemmen. außerdem dürfen die - eigenltich - nicht im blinkergehäuse sitzen. cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: furious Datum: 18.05.2003 Beitrag: Mit welcher Begründung dürfen die Cruise Lights nicht im Blinkergehäuse stecken?? Soviel ich weiß gibt es doch bei FK Blinker mit Standlichtern... sind die denn weiß oder auch orange? Machen wir's doch anders: was für einen Sinn haben die Standlichter?? -> Sie sollen die Breite des Auto's sichtbar machen, im Falle eines Ausfalls eines Abblendlichtes, nicht wahr??? Das gleiche ist doch auch mit Seitenbegrenzungslichtern möglich (Cruise Lights).... Zum Thema Position der Standlichter: wodurch ist das gesetzl Festgelegt das die Standlichter dort sein müssen wo das Abblendlicht ist (E30er Reihe) oder links/rechts vom Standlicht (Z3 -> Stossstange)???? Ich würde`s verstehen, wenn du sagen würdest "Standlicht muss weiß sein" aber wenn du sagst, dass die Standlichter nicht im Blinkergehäuse stecken dürfen, verstehe ich das nicht ganz ;-) ---------------------- |
---------------------------------------------------------- Autor: Fabian Datum: 18.05.2003 Beitrag: ich weiß, daß es blinker mit einer 2. fassung für weißes standlicht gibt. auch daß die ne e-nummer drauf haben, ist klar. aber soweit ich weiß darf im blinkergehäuse nur eine lichtquelle sein. cya BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! |
---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 19.05.2003 Beitrag: Also ich hab in meinem e34 Blinker mit Standlich drinnen (also 2 Birnen). Die sollten eigentlich weiß leuchten. Durch das orange Plastik, dahinter, kommt es aber auch leicht orange rüber. Bei mir ist es jetzt so eingetragen, dass die beleuchteten Blinker das original Standlich abgelöst haben. Das Standlicht ist weg. Nach vorn dürfen nur max. 6 Scheinwerfer strahlen. Zusätzliche Fernscheinwerfer oder so müssten abgedeckt werden. Bei manchen Autos gehen aber automatisch die Nebis aus wenn Fernlich eingeschalten wird. Liegt wohl an irgendwelchen Abständen der Scheinwerfer.
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