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Thema: Hat jemand Ahnung vom Arbeitsrecht ??? EILT Date: 13.05.2003 Beitrag: Hallo, Ich habe heute von meiner Firma diesen Aufhebungsvertrag bekommen. Mein Cheffe ist der Meinung, daß ich diesen unterzeichnen müsste. Da ich aber auf eine Abfindung bestehe habe ich diesen Vertrag nicht unterschrieben. Mein Chef hat mir einen Arbeitsplatz in einer anderen Firma besorgt und meint, daß er mir deshalb keine Abfindung zahlen muß. Wie sieht das denn eigentlich jetzt rechtlich aus?? (gibt doch bestimmt nen Jurist der BMW fährt ;-) )
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---------------------------------------------------------- Autor: susi19 Datum: 14.05.2003 Beitrag: also so nen vertrag würde ich nie unterschreiben! das ist immer zum nachteil für den arbeitnehmer. und auf meine abfindung würde ich auch bestehen... denn schließlich hat das nix damit zu tun dass dir dein chef ne neue arbeit besorgt hat....
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---------------------------------------------------------- Autor: Hobbyschrauber Datum: 14.05.2003 Beitrag: Hi, habt ihr keinen Betriebsrat? Tschö, *** jede Generation hat die Musik die sie verdient! ***
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---------------------------------------------------------- Autor: Marco535 Datum: 14.05.2003 Beitrag: In der neuen Arbeitsstelle hast ja bestimmt auch noch Probezeit. Da kannst ja dann evtl. von heut auf morgen wieder gekündigt werden. Vielleicht ist es ja so abgesprochen, dass Du wegen der neuen Stelle auf die Abfindung verzichtest und Du dann doch wieder entlassen wirst wenn alles unterschrieben ist. Will ja nix unterstellen, aber es nun mal ne harte Zeit.
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---------------------------------------------------------- Autor: Pimboli Datum: 14.05.2003 Beitrag: Hi, grundsätzlich seien folgende Fragen vorab zu klären: a.) Das im AV angegebene Austrittsdatum entspricht der fristgerechten Kündigung? Will sagen ist der Termin fristgerecht oder noch vor der regelkonformen Kündigung? b.) Wieviele Mitarbeiter hat Dein Betrieb? Ab fünf Mitarbeitern muß ein Betriebsrat diese Vereinbarung unterzeichnen und voher darüber beraten. c.) Warum wird dieser AV geschlossen? Betriebsbedingt, krankheitsbedingt, personenbedingt? Daraus ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen. d.) Wie lange warst Du in dieser Firma beschäftigt? Kündigungsfristen!! Auswirkung auf eventuelle Abfindung! Fazit: Grundsätzlich solltest Du diesen Vertrag erstmal nicht unterzeichnen und einen Rechtsanwalt aufsuchen, nach Möglichkeit einen Arbeitsrechtler, der Dich dann beraten und im Notfall vor Gericht vertreten kann. Alleinvertretung, die vor dt. Arbeitsgerichten möglich ist, würde ich Dir nicht empfehlen. Fakt ist weiterhin, dass Dein AG vor Gericht durchaus gute Karten hat, um eine Abfindung rumzukommen, da er Dir eine neue Arbeitsstelle gesucht hat, was in der heutigen Zeit weder selbstverständlich noch notwendig ist. Sollte es aber im Verfahren bis zu diesem AV Fehler gegeben haben (fehlende Anhörung des Betriebsrates, Fristverstöße, etc.) dann sieht es natürlich wieder anders aus. In der Regel entscheiden die Gerichte allerdings gegen eine Abfindung, wenn ein neuer, gleichwertiger und adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde. Eine Abfindung ist somit nicht einfach mal so zu bekommen. Wie gesagt, geh' zu einem niedergelassenen Anwalt und lass' Dich beraten. Spätestens in der ersten Verhandlung vor Gericht, der Güteverhandlung, werden dann meistens alle Probleme beseitigt. So kann man auch das neue Arbeitsverhältnis, bzw. dessen Zurverfügungstellung vertraglich manifestieren, oder eine zusätzlich zur neuen Arbeitsstelle zu zahlende Abfindung verhandeln. Somit, gib' unserem Berufsstand auch eine Verdienstmöglichkeit und nimm' Dir einen Anwalt! :o) Gruß, |
---------------------------------------------------------- Autor: Joschi Datum: 14.05.2003 Beitrag: Hallo. Ruf doch mal folgende Service-Nummer an: 0800/1515157 (kostenlos) Diese Nummer geben wir immer unseren Kunden mit, wenn die Fragen dazu haben. Viele Grüße vom Arbeitsamt Ludwigshafen
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---------------------------------------------------------- Autor: S@NDY Datum: 14.05.2003 Beitrag: Hi also ich an deiner stelle würde überlegen, ob du den job in der anderen firma haben willst. wie sieht es mit der bezahlung aus, wenn das gleich oder besser ist, dann würde ich es machen. wenn du anfängst dich mit ihm über das arbeitsgericht zu streiten wird er dich sowiso kündigen. das sieht dann auch noch doof in deinen akten aus. abfindungen zahlen muß er nicht. das war ein mal. ich denke mal das er es so drehen wird, das du wegen personeller einsparungen einen aufhebungsvertrag bekommen sollst, und da ist er laut gesetz auf der sicheren seite. also nimm lieber an. Der Compact hat viele schöne Seiten. vorne, hinten, links und rechts.
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---------------------------------------------------------- Autor: Pimboli Datum: 14.05.2003 Beitrag: quote: Na, so einfach geht das nun auch wieder nicht! Außerdem wieso soll bitte schön eine Gerichtsverhandlung in seinen "Akten" auftauchen?? Und wenn es in den "Akten" der alten Firma steht, interessiert es doch niemanden mehr!! Alex |
---------------------------------------------------------- Autor: Oweidekai Datum: 14.05.2003 Beitrag: Ich habe auf den Rat von Pimboli heute mal bei meinem Chef das Wort Arbeitsgericht und Rechtsanwallt fallen lassen.... schon ist alles geritzt, d.h. Ich bekomme eine Kündigung und eine Abfindung. Der Arbeitsplatz in der neuen Firma ist genauso bezahlt. Betriebsrat haben wir keinen....
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---------------------------------------------------------- Autor: S@NDY Datum: 14.05.2003 Beitrag: ich neinte damit die kündigung, soetwas kommt nie gut beim neuen arbeitgeber. da ist es besser sich auf einen aufhebungsvertrag einzulassen, das sieht sauberer aus. Der Compact hat viele schöne Seiten. vorne, hinten, links und rechts.
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---------------------------------------------------------- Autor: Pimboli Datum: 14.05.2003 Beitrag: quote: Na, da hat aber einer die Hosen gestrichen voll! :o) Ok, ohne Betriebsrat hätte er eh keine Chancen vorm AG gehabt. Glückwunsch! Alex |
---------------------------------------------------------- Autor: Haientgegenschwimmer Datum: 14.05.2003 Beitrag: Na das iss doch sauber für Dich ausgegangen ! Kann kaum glauben , daß diese 2 Worte solch eine Wirkung haben ! Aber man lernt ja nie aus ... Also Glückwunsch ! Gruß
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