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Chris_HN

E36 323ti

bei Heilbronn
Germany

107 Beiträge
erstellt am - 27.01.2003 : 17:01:15
Verschoben, Lobo, Mod

Habe da einen Thread gefunden.... Und hoffe man mag mir die Quelle verzeihen. Aber irgendwie sitzen wir ja alle im selben Boot, egal, welches Auto wir fahren...
Also-lest mal selber...

Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf- Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.

(Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

Die Gemeinsamkeit zwischen einem Mercedes und einem Staubsauger ?
-In beiden hockt ein Drecksack
drin!+ http://you.are.at/fishermans-page

Bearbeitet von - LoboNr1 am 27/01/2003 18:00:27

Bearbeitet von - E36Compact am 30/01/2003 16:17:04

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Chrima16



Gunzenhausen bei Ansbach
Germany

4371 Beiträge
erstellt am - 27.01.2003 : 17:32:06
Das ist ja mal ein sehr Interessanter Threat! Klingt doch ziemlich gut für uns Tuner, oder net?

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Blendy



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376 Beiträge
erstellt am - 27.01.2003 : 18:15:55
Hof ich das ich da bald keine Probleme mehr mit habe hab mir ein Airride Fahrwerk geholt.

Da lass ich ihn bis zum Boden und wenn dann die Rennleitung meint das dies zu tief sei sag ich das im Notlaufprogramm fahre sprich der Kompressor pumpt nicht nach oben.

Da darf man laut Gutachten 50 kmh fahren das heisst so tief wie es halt von den Reifen her geht

mfg blendy

(früher "Mr.Blendy") Mein Baby

Chrima16



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4371 Beiträge
erstellt am - 27.01.2003 : 18:18:28
Klingt nicht schlecht! Das ist natürlich au net schlecht! Sag mal meinste das Fahrwerk ist gut! Muss ich mir bei dir mal anschaun!

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Marco535



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2356 Beiträge
erstellt am - 28.01.2003 : 07:47:17
Soweit ich weiß, müssen aber die Scheinwerfer und das Nummernschild auf einer bestimmten Höhe sein. Die Bodenfreiheit ist tatsächlich nirgends geregelt.

Chrima16



Gunzenhausen bei Ansbach
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4371 Beiträge
erstellt am - 28.01.2003 : 17:57:01
Ich weiß nur, dass die Kennzeichen 28 cm bis zur Unterkante haben müssen!

Aber bei mir wurden die Schweller, Scheinwerfer, Frontschwert; Heckschürze und Kennzeichen ABstände gemessen! Hat alles schön lange gedauert!


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McClane



Neuss
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8681 Beiträge
erstellt am - 30.01.2003 : 16:19:34
Mir wurde '20cm' gesagt. Weiß es jemand genauer oder kann es jemand bitte mal nachschlagen?

Viele Grüße
Thorsten

*E36 Limo*

Dave



Heilbronn
Germany

454 Beiträge
erstellt am - 31.01.2003 : 15:16:23
Hi

Es sind vorne 200mm und hinten 300mm
dazu kommt noch laut dem SCH**** TÜv das die Unterkante vom scheinwerfer nicht unter 50 cm vom Boden entfernt sein darf.

Gruss

Dave

Chrima16



Gunzenhausen bei Ansbach
Germany

4371 Beiträge
erstellt am - 01.02.2003 : 12:53:32
Dave!
Woher weißt du das? Hast du nachgefragt?

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Dave



Heilbronn
Germany

454 Beiträge
erstellt am - 03.02.2003 : 14:46:54
HI

des steht in dem Teilegutachten von meinem Fahrwerk

Gruss

Dave

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