grizzly63
Mainz
Germany
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erstellt am - 21.11.2001 : 08:39:39
Verurteilung wegen Urkundenfälschung Wer versucht, sein Autokennzeichen mit einer so genannten Anti-Blitz-Folie für den Fall des Falles unkenntlich zu machen, handelt sich leicht Ärger ein. Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer in eine Radarkontrolle geraten; die Polizisten konnten sein Nummernschild aber trotz der Folie entziffern. Das hatte zum einen einen Strafbefehl in Höhe von fast 6000 Mark wegen Kennzeichen-Missbrauchs und Urkundenfälschung zur Folge, zum anderen unterlag der Mann auch in einem Schadenersatz-Prozess, den er gegen den Verkäufer der Folie angestrengt hatte. Da es sich um ein sittenwidriges Geschäft gehandelt habe, so die Richter, könne er keinen Ersatz verlangen. rco original 323iA
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