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Thema |
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Compactler
Germany
1851 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 11:06:50
Hi Leute,Ich hab ein rießen Problem. Mir ist am 2.August ein Kind (etwa 6 Jahre alt) auf mit ordnungsgemäß am Straßenrand geparkten Wagen aufgefahren. Er kam von hinten auf mein Fahrzeug zu und wollte es überholen. Kurz bevor er zu überholen ansetzte, bekam er Gegenverkehr und war gezwungen zu bremsen. Das hat der kleine Bengel aber nicht mehr geschafft und ist mir ans Auto gefahren. Ich hab dann einen Unfallbericht geschrieben, denn die Eltern dann unterschrieben haben. Diese wollten sich dann sofort mit ihrer Privat-Haftpflichtversicherung in Verbindung setzten. Jetzt (4 Tage später) noch nicht´s gehört. Dann hab ich bei meiner Versicherung angerufen, was ich jetzt tun soll. Das sagte mir der nette Versichungskollege, dass es seit dem 1.August einen neue Gesetzesregelung gibt, dass bei Schäden von Kindern unter 10 Jahren nicht gezahlt wird. Meine Frage ist jetzt: Wie komme ich jetzt an das Geld für den entstanden Schaden. Ich hab eine Rechtschutzversicherung - Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten und das Geld einklagen? Hab ich da eine Chance? Wie siehts mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus? - Die müssten doch normalerweise auf den kleinen "Scheisser" aufpassen wenn er das radfahren noch nicht beherrscht. Ich danke schon mal für euere Hilfe!!!
MFG Compactler >>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<
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n / a
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erstellt am - 07.08.2002 : 12:06:06
Also was Unfälle angeht bin ich ja schon Profi ^^ und ich kann dir nur sagen klag das Geld ein. Wo kommen wir den da hin wenn Kinder dir einfach das Auto zuerkratzen und dann nicht zahlen müssen------------------------ jµŠ† æ çØm¶å¢† ?¿ Mercedes... Was will ich mit nem tiefergelegten Taxi ?¿
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Mario M
NRW
126 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 13:24:26
Hi,herzliches Beileid, da bekommst du keinen cent. 1. beim KFZ besteht immer die GEFÄHRDUNGSHAFTUNG!!! (hätte sich das Kind an deinem KFZ verletzt, müsstest du ,bzw. deine Kfzhaftpflicht sogar noch zahlen) 2. Kinder unter 7 J. sind nicht haft bzw, schadensersatzpflichtig. Das das ab 1.8.2002 mit 10J. sein soll habe ich noch nicht gehört. 3. lese mal die Bedingungen deiner Privathaftpflicht, da müsste das drin stehen. MfG Mario M hier der aktuelle Stand: Am 18. April 2002 berät der Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Schadensersatzrechtes abschließend. Das Gesetz soll schon zum 1. August 2002 in Kraft treten. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind: Künftig haften erst 10 jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall, da kleinere Kinder den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gewachsen sind. Bearbeitet von - Mario M am 07/08/2002 13:42:34
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sven83
e36 + e46 330d
arnstein und frankfurt/main
Germany
2739 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 15:22:00
ja klar...die kinder haften nicht aber wenn du den eltern nachweißen kannst dass sie ihre aufsichtsplicht verletzt haben-und das haben sie hier ja anscheinend-dann müssen sie trotzdem zahlen...bzw dann zahlt ihre versicherung... muss ja so sein sonst wäre ja der der den schaden hat auch noch der depp und das verhindert unser rechtsstaat ja glücklicherweiße...°°° 320i Coupe °°°
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Mario M
NRW
126 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 15:51:17
Hi sven83,reines Wunschdenken, I. Schadenersatzpflicht: a) Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn: Der Zubeaufsichtigende einen Schaden erleidet bzw. durch ihn ein Dritter zu Schaden kommt, der Aufsichtspflichtige seine Aufsichtspflicht verletzt hat UND der Schaden durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden ist. Deshalb: Der allgemein bekannte Hinweis: Eltern haften für Ihre Kinder stimmt nur mit der Ergänzung: wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und hierdurch ein Schaden entstanden ist. Trotz Verletzung der Aufsichtpflicht keine Haftung,
wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsichtsführung eingetreten wäre (unabwendbare Schadensfälle). Das ist deutsches Recht!!! MfG Mario M Hubraum statt Spoiler
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candy
E36 318tiCompact
Gau-Odernheim
Germany
1073 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 16:31:19
Toller Staat jetzt muss man sogar blechen obwohl man ueberhaupt nix fuer kann*kopfschuettel*mein schnuggl
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Jessy
Laudenbach
Germany
111 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 17:13:31
Hi Compactler!Tut mir auch echt leid für Dich. Kann auch nicht nachvollziehen, dass es da keine Möglichkeit gibt, Dir den Schaden, ohne selbst ins Portemonnaie zu greifen, zu ersetzen. Zumal Du ja noch nicht mal dran beteiligt warst. Das ist echt ganz schön heftig. Würde mich echt mal interessieren, wie es bei Dir dann weiter gegangen ist und ob Du doch noch Geld von der Versicherung bekommen hast. Also halt uns doch mal auf dem Laufenden.
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Alex
Wiesbaden
Germany
5357 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 17:52:12
Ich kann dir nur den Tip geben, das mal dem ADAC zu erzählen! Die hatten gerade in der letzten Ausgabe einen Artikel über die Änderungen vom 1.8. Vielleicht machen die daraus noch einen Artikel...Ansonsten pack den Rotzbengel in den Kofferraum und nimm Lösegeld *g* </ciao> Alex ___________________________________________________________________________________________________ > www.alexone.de < Ist das Leben nicht viel zu kurz, um auf Freude am Fahren zu verzichten?
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Mark
Cadenberge
Germany
735 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 21:07:39
Hallo !Ist es nicht unlogisch ein Gesetz zu machen bei dem der Autofahrer zahlen muss, nur weil die Eltern die Kinder nicht richtig auf den Straßenverkehr vorbereiten. Gerade bei dem geschilderten Problem müßte doch die Haftpflicht der Eltern einspringen. Denn sonst brauche ich ja auch keine Haftpflichtversicherung mehr und nur noch eine Versicherung die Schäden an meinem Fahrzeug reguliert. Mark enteuschter und vom Staat eh schon ausgeraubter Autofahrer.
NORDISCH by natureBilder gibts hier Bearbeitet von - Mark am 07/08/2002 21:08:43
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sven83
e36 + e46 330d
arnstein und frankfurt/main
Germany
2739 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 21:17:08
quote:
Hi sven83,reines Wunschdenken, I. Schadenersatzpflicht: a) Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn: Der Zubeaufsichtigende einen Schaden erleidet bzw. durch ihn ein Dritter zu Schaden kommt, der Aufsichtspflichtige seine Aufsichtspflicht verletzt hat UND der Schaden durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden ist. Deshalb: Der allgemein bekannte Hinweis: „Eltern haften für Ihre Kinder“ stimmt nur mit der Ergänzung: „wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und hierdurch ein Schaden entstanden ist.“ Trotz Verletzung der Aufsichtpflicht keine Haftung,
wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsichtsführung eingetreten wäre (unabwendbare Schadensfälle). Das ist deutsches Recht!!! MfG Mario M Hubraum statt Spoiler
aber demnach müssen sie zahlen doch zahlen...denn wenn sie auf ihren scheißer richtig aufgepasst hätten wäre der schaden nicht entstanden...die müssen zahlen bin mir sicher...der fall war erst kürzlich so ähnlich bei einem bekannten von mir... °°° 320i Coupe °°°
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Cosili
Leimen
Germany
552 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 21:24:49
Hallo Compactler wenn Du eine private Rechtschutzversicherung hast mit Verkehrsrecht, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen und es von dem Regeln lassen. Schließlich bezahlt´s ja auch Geld für diese Versicherung. Ich würde auf jeden Fall nicht klein beigeben. Ich hoffe Du hast Erfolg.Bye nur fliegche is schäner
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McClane
Neuss
Germany
8681 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 21:58:50
Mir is so ein kleiner Futzi mit seinem 12" Rad in meine Seite gerast, ist aber abgehauen mit seiner Mami. Und wie ich das so mitbekommen habe, hätte der garnicht zahlen müssen, hätte ich ihn erwischt???? Ich sag nur, so ein dämliches Rechtssytem. Die Sozialdemokraten sollten echt mal über ihre Gesetze nachdenken. Egal wie alt, Schaden bleibt Schaden und dafür sollte man haften müssen! MfG Thorsten
*Überzeugter Compact-Fahrer* (Bilder Stand:05.06.02)
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n / a
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erstellt am - 07.08.2002 : 22:14:31
Die Sozialdemokraten ???? Wie kommst du den jetzt darauf ... oder weißt du das der GesetzesENTWURF von der SPD kam...------------------------ jµŠ† æ çØm¶å¢† ?¿ Mercedes... Was will ich mit nem tiefergelegten Taxi ?¿
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McClane
Neuss
Germany
8681 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 22:17:40
joMfG Thorsten *Überzeugter Compact-Fahrer* (Bilder Stand:05.06.02)
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Cosili
Leimen
Germany
552 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 22:24:45
Hey Compactler, nicht aufregen nur wunder. Ich weiß, leichter gesagt als getan. Aber wenn de Dich nur aufregst wird es auch nicht besser. Ärgerlich ist es schon. Kannste ja aber so wie´s aussieht eh nix dran änderen. Also, take it easy. Kopfhoch, jeden morgen geht die Sonne auf.Bye nur fliegche is schäner
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Mario M
NRW
126 Beiträge
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erstellt am - 07.08.2002 : 23:54:43
@ Dragon,guter Tip mit der Rechtscchutzvers., aber selbst die lehnen eine Kostenübernahme meistens ab, weil das Thema "Aufsichtspflichtsverletzung" so gut wie aussichtslos ist. @all Ich oute mich mal: mit 5 oder 6 Jahren habe mit einem Freund einen flammenneuen Benz zerkratzt. Dad sas mit Bekannten auf der Terasse und konnte mich, bzw. uns nicht sehen. Aber andere Anwohner haben uns beim zerkratzen gesehen. Nachdem der Benzfahrer zurück kam haben die Anwohner dem gesagt wo wir wohnwén. Der Typ kam und machte einen Mordsaufstand. ( Hätte er nicht tun sollen, denn Dad wäre bereit gewesen, der Vers. zu sagen, dar er mit dem Fahrrad dagegen gedonnert wäre. Mein Dad hat den Schaden original unserer Haftppflicht gemeldet..... und die hat nicht gezahlt!!! Darauf hin kam eine Zivilklage: Rechnung, Mahnbescheid, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und der Benzfahrer hat alle drei verloren, weil der Schaden NICHT durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden ist und ich unter 7 war!!! Wir wurden von einem Anwalt der Vers. vertreten. Diese Story ist fester Bestandteil allg. Familienfeier und wird mir bei jedem Geburtstag von dem einem oder anderen "unter die nase gerieben". Damit wurde die Ganzlackierung 3X so teuer. Es reicht zB. wenn mein Vater uns stdl. einmal gesehen hat......so das Gericht!!! Wenn ich heute Kinder, Blagen, Kröten oder sonstige Hosenschiesser in der Nähe meines Autos sehe, jage ich die bis die kein Land mehr sehen, weil ich aus eigener Erfahrunng weis, was das für ne Kacke ist. Aber einige User verwechseln hier Straf- und Zivilrecht. @Compactler Wäre die Mutter oder der Vater des Kindes gegen deinen Wagen gefahren, wäre das Ding klar....augenzwinkernichtzumversicherungsbetrugaufordernt. MfG Mario M Hubraum statt Spoiler
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SureShot
Germany
1528 Beiträge
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erstellt am - 08.08.2002 : 00:10:01
Ich hab das Urteil gelesen und ich dachte das wär ein übelst schlechter April-Scherz! Es gibt nichts was ich mehr hasse als kleine Kinder in Kombination mit nem Auto! Es kann doch nicht sein das die kleinen Mofos Narrenfreiheit und nen Freibrief für ihren eigenen kleinen Chaostage bekommen. Wer einen Schaden verursacht hat auch gefälligst die Konsequenzen zu tragen, für was hat man denn überhaupt noch eine Privat Haftpflicht? Sowas pisst mich echt mega an... GRRRRRRR!!!!Ich glaube mit dem Urteil hast du glaub ich wenig bis gar keine Chance Kohle zu sehen, egal ob die Eltern nun die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Das wird wohl allgemein gelten. Das Beste wäre wohl einen Unfall an entsprechender Stelle zu provozieren solange die KFZ Haftpflicht nicht auch noch anfängt bei Fällen von Senilität oder Anfängernfehlern nicht zu zahlen. Wählt mir ja den Stoiber! (¯`·.¸.¤ 316i Compact Sport Edition ¤.¸.·´¯)
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Compactler
Germany
1851 Beiträge
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erstellt am - 08.08.2002 : 09:40:52
Hi zusammen,ich hab diese Woche Spätschicht und war gestern Nachmittag nicht zuhause. Mein Dad war nochmal bei den Unfallgegnern und offensichtlich will die Versicherung zahlen... mal sehen.... Ich halt euch auf den laufenden... PS: Das Treffen in Frontenhausen wird aber trotzdem besucht!!!
MFG Compactler
>>> MK - Live.de.vu ___ Stand (2002-07-26)<<<
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Klesi
Dingolfing
Germany
1330 Beiträge
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erstellt am - 08.08.2002 : 11:56:03
schön das du dir von diesem bengel nicht die laune verderben läßt...frontenhausen ist ja schon morgen bzw. übermorgen. langsam sollten wir dann doch mal ausmachen ob und wo wir uns treffen. ----------------------------- Mein BMW
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stormy
Westhofen
Germany
3818 Beiträge
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erstellt am - 08.08.2002 : 12:05:43
ich kann das was mario m schreibt bestaetigenhier noch ein beispiel aus dem adac heft: kracht ein radfahrer in ein an der kreuzung stehendes (!) auto und stuerzt, haftet der autofahrer mit. der radfahrer erhaelt jedoch keinen vollen schadensersatz, weil er rechtzeitig haette bremsen muessn. das find ich auch ganz toll *kopfschuettel* mfg stormy da isser
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n / a
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erstellt am - 08.08.2002 : 16:38:25
Ich weis ja nicht, wie das in Deutschland ist aber in Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung nicht Radfahren.
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