Verbraucherinformationen |
|
Wenn Du registriert und angemeldet bist, verschwindet dieser Anzeigenblock
|
Autor |
Thema |
|
GUCCI
E46 323CI COUPÉ
FREIBURG
Germany
321 Beiträge
|
erstellt am - 10.05.2004 : 18:37:33
Hallo wollte euch mal was fragen. ein kumpel von mir hat beim bmw autohaus seinen e36 für einen e46 in zahlung gegeben. er hatte aber uneingetragene felgen drauf. er hätte sie locker einr´tragen können, er hatte ja die abe dafür, aber er hat irgendwie kein bock gehabt. jetzt meine Frage: nehmen wir mal an das auto kauft jemand. der typ wird angehalten von dem sportverein grün weiss. und steht da mit uneingetragenen felgen. der wendet sich natürlich an das autohaus. kann das autohaus dann auf meinen kumpel zurückgreifen und ihn haftbar dafür machen???www.bmw-club-breisgau.de ISCH´ ABE GARKEINE AUTO....ISCH ABE EINE BÄMWÄ
|
Hinweis |
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
|
Speedy
Offingen
Germany
406 Beiträge
|
erstellt am - 10.05.2004 : 19:04:22
hi nei man kann nicht auf einen zurückgreifen da der der das fahrzeug lenkt für die verkehrstauglichkeit verantwortlich ist. da brauchst keine sorgen haben mfg .....SpeedyIch mag Musik nur wenn sie weh tut!!!
|
GUCCI
E46 323CI COUPÉ
FREIBURG
Germany
321 Beiträge
|
erstellt am - 10.05.2004 : 19:14:52
aber das das dann nicht mal das autohaus beim check gemerkt hat ist doch seltsam oder???www.bmw-club-breisgau.de ISCH´ ABE GARKEINE AUTO....ISCH ABE EINE BÄMWÄ
|
Christian 323ti
Unna
Germany
496 Beiträge
|
erstellt am - 11.05.2004 : 00:32:40
Zitat:
er hätte sie locker einr´tragen können, er hatte ja die abe dafür,
(Zitat von: GUCCI)
Wenn er ne ABE dafür hatte, brauchte er die sowieso nicht eintragen lassen. Nur die ABE mitführen. Außerdem glaub ich kaum, dass sich das Autohaus bei deinem Kumpel meldet, wenn was nicht mit dem Auto stimmt. Die hätten sich dann vorher besser informieren sollen. Dein Kumpel hat denen ja keine Garantie gegeben :) mfg Christian
|
Marcel.d
Schwerte
Germany
580 Beiträge
|
erstellt am - 11.05.2004 : 07:18:14
Habe auch eine ABE für meine Felgen und die müssen nur eingetragen werden, wenn man eine Reifenkombination auf den Felgen fährt, die noch nicht im Fahrzeugschein steht.Gruß Marcel Mein Compact Meine Homepage
|
Hobbyschrauber
Germany
2618 Beiträge
|
erstellt am - 11.05.2004 : 08:32:42
Es ist immer und ausschließlich der Halter eines Fahrzeuges dafür verantwortlich das der Wagen i.O. ist bzw. der STVzO entspricht. Eine Ausrede wie "...den hab ich aber genau soooo gekauft..." zählt nicht, das ist dann eben Pech wenn es Probleme mit den Felgen geben sollte. Der "Neubesitzer" kann dann natürlich seinen Frust beim Händler abladen, aber der ist auch nicht dafür haftbar. Eignetlich sollte man als Kunde der beim (soriösen) Händler kauft davon ausgehen das bei einem Fahrzeug sowas wie Papiere etc. i.O. sind, denn es liegt ja im Interesse des Händlers den Kunden nicht zu vergraulen. Der Vorbesitzer hat damit dann garnichts mehr zu tun. Ich kann ja auch etwas verkaufen was garnicht zugelassen ist...!Tschö, Hobbyschrauber
|
autobahnraser83
Halle
Germany
3042 Beiträge
|
erstellt am - 11.05.2004 : 12:50:12
Zitat:
Ich kann ja auch etwas verkaufen was garnicht zugelassen ist...!
Wenn es sich dabei um Drogen o.ä. handelt bekommst du aber schon Ärger... ;-) MfG
|
Hobbyschrauber
Germany
2618 Beiträge
|
erstellt am - 11.05.2004 : 14:21:39
Zitat:
[quote] Ich kann ja auch etwas verkaufen was garnicht zugelassen ist...!
Wenn es sich dabei um Drogen o.ä. handelt bekommst du aber schon Ärger... ;-) quote] Oh, verdammt! Dann muß ich ja meinen "Lebensstil" ändern...! :) Tschö, Hobbyschrauber
|
|
|