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Wilhelmidelta
Koblenz
Germany
1490 Beiträge
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erstellt am - 20.04.2004 : 12:22:52
Hallo, habe vor gut einem Monat bei einem Elektronik-Shop ein Autoradio bestellt, welches sich aber nach Lieferung als das falsche entpuppte. Es war mein Fehler, da ich das falsche Gerät bestellt hatte. Bei diesem Laden hat man zwei Wochen Rückgaberecht ohne einen Grund nennen zu müssen, also hab ich angerufen ( mehrmals, fast nie ging einer ran ) und denen das verklickert. Nach zwei Tagen kam auch die versprochene Freeway-Paketmarke und ich hab das Teil mit allem was dabei war, auch der Rechnung, zurückgeschickt. Das ist jetzt gut nen Monat her seit das Teil weg ist, aber meine Kohle, 324€, hab ich nie wieder gesehen. Also wieder angerufen, wieder mehrmals bis ich einen dran hatte der mir sagte das der Auftrag in der Verwaltung sei und bearbeitet würde. Ok, dachte ich, haben sie viel zu tun. Nun sind aber wieder fast 3 Wochen vergangen und die dringend benötigten 324€ sind immer noch nicht da. Ich wollte jetzt einen Anwalt kontaktieren, der diesem Schuppen sozusagen einen Warnschuss verpassen soll, hab aber keinen Plan mit wem ich da reden sollte. Kann ich da auch den Rechtsschutz vom ADAC fragen, bin Plus Mitglied????? Mfg
Meiner Bearbeitet von - Pimboli am 20/04/2004 16:58:15 Bearbeitet von - Wilhelmidelta am 21/04/2004 11:34:08
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Wilhelmidelta
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Leider nein, ich könnt mich in den Arsch treten, hab zuhause keinen Kopierer und wollte das so schnell wie möglich zurückschicken wegen der Kohle.......Meiner
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Hast du das Geld überwiesen? Dann kannst an Hand von nen Konto Auszug nachweisen, dass du bezahlt hast...________________________ "Dort, wo unser Auto gut liegt, hat man keine Tribünen hingebaut. Also bekommt es leider niemand mit." McLaren-Mercedes-Pilot David Coulthard in Bahrain
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erstellt am - 20.04.2004 : 16:59:14
Hat was mit Deinem Auto zu tun, also kannst Du auch den ADAC Anwalt beauftragen.Alex Lackierungen zu Top-KonditionenAnfrage
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Wilhelmidelta
Koblenz
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erstellt am - 20.04.2004 : 23:20:33
Also ich kann anhand des Kontoauszugs nachweisen das ich das Geld zu dem Shop überwiesen habe, der Beweis wäre also da. Dann werd ich mich morgen mal mit dem Rechtsschutz in Verbindung setzen.Mfg Meiner
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