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Autor |
Thema  |
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n / a
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erstellt am - 25.02.2002 : 20:38:49
hi,habe wahrscheinlich einen unfallwagen gekauft und mein händler bietet mir an das auto zuwandeln,aber will ihn eigentlich behalten.was denkt ihr was ich mir an geld zurückzahlen lasen soll was hätte das auto normalerweise weniger gekostet?ist mit dem m-paket,leder,hifi-system,orig.cd-wechsler,bordcomputer V,klimaatuomatic,und hatte damals ca.111tkm drauf bjh.8.95 ausgestattet.was ich bis jetzt an schäden festgestellt habe ist das er hinten an der rechten ecke unterhalb des kofferaumdeckels rostet und blasen würft und das der rechte kotflügeln lackiert worden ist sowie die 97 niere verbaut worden ist. was meint ihr dazu? gruß akos PS: hat damals 19800,-DM gekostet mit kompl.neuen reifen,bremsen hinten,querlenker vorne und inspektion. sowie 2 jahr garntie.
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Compactler
Germany
1851 Beiträge
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erstellt am - 25.02.2002 : 21:14:51
Hi...das ist ja sch...e!! :-(( Wenn der Händler absichtlich nichts von dem Unfallschaden gesagt hat, dann muß er Dir bei einer evtl. Rückgabe den vollen Kaufpreis erstatten. In Deinem Fall 19800,-DM...?€ MFG Compactler
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n / a
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erstellt am - 25.02.2002 : 22:19:45
wenn dein händler tauschen will ist das schon ein feiner zug. wenn in dem kaufvertrag steht "mit ausschuss jeglicher gewährleistung" muss er nämlich gar nix. mfg ixery
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n / a
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erstellt am - 25.02.2002 : 22:29:04
Genau, er müsste das Auto im vollen Kaufpreis zurücknehmen! Vielleicht hast du ja was von der neuen Gebrauchtwagenregelung gehört, die dieses jahr in Kraft trat!? D.h der händler muß dir jeglichen Schaden am Auto melden wenn nicht hast du das recht das auto zurückzugeben und zwar im vollen kaufpreis mfg martin
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325i_Paul
E36 325i Coupe
Ansbach
Germany
2142 Beiträge
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erstellt am - 25.02.2002 : 23:01:36
higeh am besten zum anwalt...zunächst oder adac oder sonstige autogutachter....die beraten die schon... Gruß Paul www.bmw-m-power.de
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n / a
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erstellt am - 25.02.2002 : 23:13:02
wie die aktuellste lage ist weiss ich nicht, aber vor einem jahr bin ich auf die schnauze gefallen mit so was. auto bei händler unfallfrei gekauft. wurde mir unter zeugen mehrmals mündlich zugesagt. standartkaufvertrag unterschrieben mit dieser klausel. nix weiter bei gedacht !paar wochen später die überraschung: leichter heckschaden, zwar sehr gut gemacht(war nur zu erkennen nach demontage der stossstange),aber unfallschaden ! zum händler und : der hat gemeint erwusste von nix und keine kaufpreisminderung oder rücknahme. ich bei anwalt,gericht,blablabla... händler hat gewonnen, wegen klausel im vertrag. mündlich zählt dann nicht mehr ! .... mfg ixery
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Fabian
Hamburch
Germany
4694 Beiträge
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erstellt am - 25.02.2002 : 23:20:14
der händler bietet dir den wandel an? dabei würde er auf jeden fall verlust machen. wenn du den wagen behalten willst, biete ihm doch an, den schaden nochmals fachgerecht auf seine kosten richten zu lassen. wenn alles in ordnung ist und du mit dem wagen zufrieden bist, gibt es doch eigenltich keinen grund, wandeln zu lassen, oder?cya Fabian BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! www.bmw-driver.de
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stormy
Westhofen
Germany
3818 Beiträge
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erstellt am - 26.02.2002 : 00:43:45
also wenn in deinem vertrag steh unfallfrei und er hatte doch einen dann kannst du innerhalb von 6 mon oder 1jahr(weiss nimmer) den vertrag wandeln auch wenn drauf sthet "unter auschluss jeglicher gewaerleistungen" bei der neuen regelung bin i mir net ganz so sicher.....
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King-Slide
Oberschleißheim
Germany
490 Beiträge
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erstellt am - 26.02.2002 : 02:17:02
HI,bei der neuen Regelung hast du sicher 2 Jahre Zeit und bei der alten warens soweit ich weiss nur 6 Monate. cu göki
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n / a
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erstellt am - 28.02.2002 : 09:10:43
hi, so war jetzt beim händler,er hat mir dir rechnung vom vorbesitzer gezeigt und tatsächlich wurde im die stoßstange vorne sowie das nierenblech geklaut und dabei auch der kotflügel zerkratzt.was den schaden am heck mein die metalleist zwischen stoßstange und kofferaum angeht sagt er das der rost bei manchen autos vorkommt. (ehrlich?) aber er läst alles meine das heck neu machen und lackieren.auf seine kosten desweitern bekomme ich die eine woch einen kostenlosen z3 leiwagen.naja werde mich zufriedengeben damit.
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325i_Paul
E36 325i Coupe
Ansbach
Germany
2142 Beiträge
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erstellt am - 28.02.2002 : 12:57:54
hidann passts doch....wenn es sich aber rausstellen sollte dass er dir den schaden arglistig verschwiegen hat....hast du 30 jahre zeit um dem nachzugehen....deswegen wird er dir entgegenkommen damit du zufrieden bist.... sonst könnts ja zum anwalt gehen und bla bla.. Gruß Paul www.bmw-m-power.de
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