erstellt am - 06.12.2003 : 01:02:45
TIP:Sowas immer zu Anzeige bringen,auch wenn alleine ist! Die wahrscheinlichkeit daß solche Leute sowas öfter machen bzw. schon öfter Anzeigen kassiert haben oder verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist sehr hoch,die Glaubwürdigkeit vor Gericht eher gering bei einschlägigen Vorstrafen. Die Polizei leitet Deine Anzeige ja an die Staatsanwaltschaft weiter die den angezeigten erstmal "durchleuchtet",ist dieser vorbelastet wird Anklage erhoben,ein "klärendes Gespräch" wird´s da auf alle Fälle nicht tun,Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung sind Straftaten die vom Staatsanwalt geahndet werden weil "öffentliches Interesse" daran besteht solche Leute nötigenfalls aus dem Verkehr zu ziehen,da wird der Staat zum Ankläger und der Anzeigeerstatter zum Zeugen,so leicht mit "abstreiten" oder "Aussage gegen Aussage" kommt da niemand davon. Und wenn ein Richter eine gut gefüllte Akte vor sich hat kann er in der Regel gut einschätzen wen er da vor sich hat,da hat sich schon so mancher Sprücheklopfer gewundert wenn die Pappe dann doch flöten war... Wenn´s so kraß war wie beschrieben auf jeden Fall anzeigen! Gruß Dietmar
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