erstellt am - 19.01.2002 : 11:49:12
Als antwort auf die Frage ob Ich Xenon eingetragen bekomme erhielt Ich diese Antworten: Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umrüstung auf Xenon-Scheinwerfer.Zu dieser Umrüstung können wir Ihnen folgendes mitteilen: Wird ein Fahrzeug, das sich bereits im Verkehr befindet, nach dem 1.April 2000 mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) ausgestattet, so muss das Fahrzeug mit 1. automatischen Leuchtweiteregelung, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Für neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt diese Regelung ab dem 01.07.2000. Da Sie sich schon auf dem Markt informiert haben, gibt es offensichtlich derzeitig kein Nachrüst-System für den BMW E36. Ein Einbau ohne die o.g. Randbedingungen einzuhalten, ist nicht zulässig. Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Jahnstr. 12 70597 Stuttgart i.A. Torsten Seidel vielen Dank für Ihre Email-Anfrage vom 17.01.02 zur Umrüstung auf Xenonlicht. Es gilt §50 Abs. 10 StVZO. Dort heißt es: "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein." Eine Umrüstung ist nur dann möglich und zulässig, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per Email unter pruefwesen@automobil.dekra.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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