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Thema |
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erstellt am - 12.07.2003 : 05:19:04
Bitte aussagekräftige Überschriften wählen, Danke! McClane ModNun mal eine Frage! In den meisten Tuningzeitschrifen steht das die geilen blauen Neonröhren unter Fahrzeugen nicht erlaubt sind zumindest nicht in der Stvo. Nun habe ich aber schon oft genug Fahzeuge damit rumfahren sehen! Also was sagt ihr erlaubt oder eher illegal?? Bearbeitet von - McClane am 12/07/2003 15:55:34 Bearbeitet von - McClane am 12/07/2003 15:57:39
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Marco535
Schwanstetten/bei Nürnberg
Germany
2356 Beiträge
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erstellt am - 12.07.2003 : 08:26:11
Also nur weil Fahrzeuge damit rumfahren muss es ja nicht unbedingt erlaubt sein. Während der Fahrt die Leuchten anzuhaben ist auf jeden Fall verboten.Es gibt aber die Möglichkeit die Leuchten an die Innnenbeleuchtung zu hängen und es als Einstiegshilfe zu nutzen. Einen anderen Tipp den ich von einer zuverlässigen Quelle bekommen habe, separate Schalter für die Leuchten einbauen und die Schalter beschriften. "Arbeitsleuchte" oder "Arbeitshilfe". >Es gibt immer jemanden der schneller ist< Meine kleine Hompage
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K24Heiko
Germany
728 Beiträge
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erstellt am - 12.07.2003 : 13:05:12
HiMan darf soweit ich weis die Unterbodenbeleuchtung ans Auto montieren und auch nutzen ABER nur auf Parkplätze... Mfg. Heiko Der Fortschritt geschieht heute so schnell, daß, während jemand eine Sache für gänzlich undurchführbar erklärt, er von einem anderen unterbrochen wird, der sie schon realisiert hat. Albert Einstein (1879-1955)
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Polenpaule
Cooper S R53
Dortmund
Germany
576 Beiträge
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erstellt am - 12.07.2003 : 22:39:48
also es ist wie der keiko sagt nur im stand auf parkplatz erlaubt es an zu machen aber man kann trotzdem probleme mit dem tüv bekommen weil die kabel eventuell über den boden schleifen könne und vorallem mit baluem licht weil das eine wichtige signal farbe ist gruß Lukas
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McClane
Neuss
Germany
8681 Beiträge
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erstellt am - 12.07.2003 : 22:57:08
Wenn das Licht während der Fahrt eingeschaltet werden kann, ist es verboten, egal ob es nun aus oder eingeschaltet ist.Und auf den meisten Parkplätzen gilt die StVO und somit ist es auch dort verboten. Viele Grüße Thorsten
*Kleiner Stadtflitzer*
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Chfm
Kaiserslautern
Germany
1585 Beiträge
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erstellt am - 13.07.2003 : 00:54:23
Laut Aussage vom TÜV Pfalz von vor ca. 2 Wochen ist es nicht erlaubt die Röhren am Auto zu haben, egal ob an oder aus. Sobald die Röhren dran sind erlischt die Betriebserlaubnis! Naja, was solls! :-)Gruß Christian Mein Auto (Neue Bilder vom 26.04.2003!!)
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Kobold
meerbusch
Germany
842 Beiträge
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erstellt am - 13.07.2003 : 12:20:26
es ist dann erlaubt,wenn die leuchtmittel ein prüfzeichen drauf haben und nur im stand eingeschaltet werden können, z.b. schaltung über handbremsschalter. dann kann man das als ausstiegsbeleuchtung deklarieren.ICQ: 176742047 www.bad-bull.de
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McClane
Neuss
Germany
8681 Beiträge
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erstellt am - 13.07.2003 : 13:14:16
Was für ein Prüfzeichen? Neonröhren werden sowas wohl nicht haben, oder?Welche Beleuchtung hat denn ein Prüfzeichen. Wäre auch an so einer Ausstiegshilfe interessiert :-) Viele Grüße Thorsten *Kleiner Stadtflitzer*
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Fabian
Hamburch
Germany
4694 Beiträge
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erstellt am - 13.07.2003 : 18:18:39
*mitles*cya Fab BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! www.bmw-driver.de mein bimmer
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