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Sib




Germany

2083 Beiträge
erstellt am - 14.06.2003 : 17:51:57
Habe mich gestern mal mit paar Leuten unterhalten und da meinte einer, daß wenn man sich einen Wagen kauft, der mindestens 20 Jahre alt ist ab dann als Oldtimer gilt und man bekommt ein "07er Kennzeichen"(???), mit welchem man nicht mehr zum TÜV muß und man könne allen Scheiss mit dem Wagen anstellen, was bei einem jüngeren Auto normal nicht erlaubt wäre.
Außerdem wäre die Versicherung und die Steuer extrem günstig und bla bla bla.

Ist da was Wahres dran und wie sieht das genau aus? Weil ich finde das schon sehr interessant!
Anbei, wann wurde der alte 6er gebaut? :D


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Meine Huddel (letztes Update: 2.6.03)

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SureShot




Germany

1528 Beiträge
erstellt am - 14.06.2003 : 18:06:20

Zunächst gibt es einen Unterschied ob Old- oder Youngtimer, d. h. Youngtimer ab 20 und Oldtimer ab 25 Jahre (soweit ich mich erinnere).
Oldtimerzulassung ist das sogenannte H-Kennzeichen, bei dem es eine sehr strenge Regelung zur Originalität gibt. Hier nachzulesen:

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_shopping/images/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sueddeutschland.pdf

Die so genannte 07er ist *noch* zu haben, aber in Gefahr abgeschafft zu werden, da man glaub ich bis zu 5 verschiedene Autos zulassen kann wie in der Schweiz und daran somit nichts zu verdienen ist.
Man darf dabei zwar den Youngtimer verändern, allerdings muss natürlich noch im Rahmen der StVo vertretbar sein.
Denn obwohl du nicht zum TÜV musst, kann die Polizei dein Auto auch vorführen lassen, wenn eine Gefährdung im Strassenverkehr besteht.
Steuer ist 375€ im Jahr pauschal, egal ob 1 oder 7 Liter Hubraum, Versicherung ist Peanuts, so etwa 200€im Jahr. Allerdings hat man eine geringe Kilometerbegrenzung.


(¯`·.¸.¤ 316i Compact Sport Edition ¤.¸.·´¯)

Sib




Germany

2083 Beiträge
erstellt am - 14.06.2003 : 18:09:43
ah danke für die Infos!

ich glaube die Kilometerbegrenzung liegt bei 5000km, wenn ich mich gestern nicht verhört habe.

Das ganze klingt ja schon interessant...

// Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Meine Huddel (letztes Update: 2.6.03)

Fabian



Hamburch
Germany

4694 Beiträge
erstellt am - 14.06.2003 : 18:32:26
ich glaub, daß man mit der roten 07er-nummer aber auch sehr strenge auflagen hat, wo man hinfahren darf und wo nicht. man darf nur fahren, wenn es "der erhaltung des autos" dient oder dem "erhalt von kulturgut". also zum reparieren, teilekaufen, treffen, sonntagsfahrten etc. bei MiniMal auf dem parkplatz kann dir aber jeder streifenpolizist die nummer wegnehmen.
ein h-kennzeichen bekommt man doch erst ab 30, oder?

cya
Fab

BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst!
www.bmw-driver.de

mein bimmer

Bearbeitet von - Fabian am 14/06/2003 18:33:23

2002tii



Königsbrunn
Germany

2220 Beiträge
erstellt am - 14.06.2003 : 18:44:18
Steuer sind 375 DM also jatz ca. 190 Euro.
Und mit dem 07er darf man nur zu bestimmten zwecken fahren, so wie es fabian erklärt hat. das H-Kennzeichen gibt es ab 30 Jahren und auch erst ab 30 Jahren ist ein Auto eibn Oldtimer.
Das 07er soll abgeschafft werden, da es zu oft missbraucht werden soll, da es eben leute gibt, die "allen Scheiss" an dem wagen machen und es genaugenommen trotzdem nicht erlaubt ist, auch mit 07er nicht, z.b. lowrider oder hotrod umbauten und solche sachen..


mfg holly

Dani



Auerbach
Germany

1343 Beiträge
erstellt am - 14.06.2003 : 18:45:23
quote:
ein h-kennzeichen bekommt man doch erst ab 30, oder?

Richtig, aber auch nur wenn der Wagen in einem originalen und erhaltungswürdigen Zustand ist.

Dani320i

BMW Aus Freude am Fahren

Sven



Mainz
Germany

2946 Beiträge
erstellt am - 15.06.2003 : 23:48:54
Zu den 07 Nummern wurde das meiste bereits gesagt. Allerdings das Wesentliche ist hier ein bischen zu kurz gekommen.

Erstmal zu der Aussage man könne machen was man will i.S.v. fies dran Rumschrauben. Das ist falsch, da man dafür bürgt, daß das Fahrzeug sich im verkehrssicheren Zustand befindet und auch keine Umbauten, etc. vorgenommen werden. (Sicherlich es muß einem erst mal sein Vergehen nachgewiesen werden und der ein oder andere Polizist ist z.B. mit der Identifizierung eines orginalen Auspuffs überfordert. Allerdings gibt es dafür ja Sachverständige die dem Sünder schnell auf die Spur kommen. Im Roten Fahrzeugschein stehen übrigens neben der Typbezeichnung, der Fahrgestellnummer, dem Kennzeichen und den Fahrzeughalterdaten nichts fahrzeugspezifisches... also nicht mal Leistung oder Bereifung ist eingetragen, welches einem eine gewisse Sicherheit vorgaukelt doch betrügen zu können. Dem ist nicht so!!!)

Die Anzahl der Autos die auf ein 07er Kennzeichen laufen ist unbegrenzt.

Ebenso gibt es keine Kilometerbeschränkung, allerdings darf man nur Fahrten zu diesen fünf Zwecken durchführen:
- Prüfungsfahrten (Fahrten zum TÜV und mit fachlich anerkannten Prüfern)

- Probefahrten (Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit)

- Überführungsfahrten

- An- und Abfahrt sowie Teilnahme zu Veranstaltung (die der Darstellung von Olldtimerfahrzeugen und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen)

- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur.

Ein Fahrtenbuch muß geführt werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, wird sich neben dem normalen Strafkatalog, auch für Steuerhinterziehung verantworten müssen.

Kein Spiel, hab selbst für meinen MGB V8 ein 07 Kennzeichen gehabt und bin noch bis vor zwei Jahren aktiv in der Szene gewesen. Es gibt z.B. Erlebnisse von Bekannten, die nach der Arbeit mit dem Wagen zur Werkstatt fahren wollten und auf dem Weg zur Arbeit kontrolliert wurden. Einer ist mit Belehrung vom Polizisten davongekommen, der andere hat noch immer ein schönes Verfahren am Hals (wurde in erster Instanz für schuldig gesprochen) - Begründung, Fahrt zur Arbeit, selbst mit der Absicht danach die Werkstatt zu besuchen ist keine Fahrt nach Punkten 1 - 5.

Darüber hinaus sind Fahrten ins Ausland oft mit Problemen verbunden, da die dortigen Behörden oftmals nicht über die Existenz dieses Kennzeichens wissen (z.B. Frankreich ist sehr berüchtigt)

Ein weiterer Nachteil, der erst auf den zweiten Blick sichtbar wird, ist: da man für den Wagen kein TÜV und AU braucht, ist das Auto folgerichtig auch nicht zugelassen sondern besitzt im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung einen Sonderstatus. Das Auto ist abgemeldet und die Betriebserlaubnis erlischt demnach nach einem Jahr, bzw. läßt sich noch mal um ein halbes Jahr verlängern.

... und zu guter letzt muß man erst mal an ein 07-Schild kommen. Mit einem zusammengespachtelten Achthand-Golf braucht man da erst gar nicht aufkreuzen. Oldtimergutachten, Orginalität und diverse andere Kleinigkeiten sieben schon mal die Spreu vom Weizen aus. (Hängt aber auch von der Behörde ab, die einen sind kulanter, die anderen sind im wahrsten Sinne des Wortes Korinthenkacker und regen sich über ein nicht orginales Moto-Lita-Lenkrad auf).


Sib




Germany

2083 Beiträge
erstellt am - 16.06.2003 : 01:58:37
hey auch Euch nochmal vielen Dank, habt mir sehr geholfen!

// Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Meine Huddel (letztes Update: 2.6.03)

Weilheimer-E30

e30 325, e28 527

Weilheim
Germany

287 Beiträge
erstellt am - 30.10.2003 : 23:41:55
habts noch was vergessen ;o)

die meisten wollen noch ein einwandfreies führungszeugnis sehen

gruß andi

FRY



Kamen
Germany

10046 Beiträge
erstellt am - 31.10.2003 : 14:49:16
das mit dem H-kennzeichen ist so ne sache. nicht alle bundesländer und zulassungsstellen machen das gleich. es gibt da einige große unterschiede. und wenn man das H-kennz. haben will, dann muss das auto bei der vorstellung beim TÜV absolut original sein.
ausserdem kann man erst mit mindestens 25 (alter des fahrers) ein auto als oldtimer zulassen oder aber mindestens 5 jahre führerschein. ein freund hat nen BMW 1502 und der muss noch ein halbes jahr warten.

mfg FRY

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)

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