erstellt am - 15.06.2003 : 23:48:54
Zu den 07 Nummern wurde das meiste bereits gesagt. Allerdings das Wesentliche ist hier ein bischen zu kurz gekommen.Erstmal zu der Aussage man könne machen was man will i.S.v. fies dran Rumschrauben. Das ist falsch, da man dafür bürgt, daß das Fahrzeug sich im verkehrssicheren Zustand befindet und auch keine Umbauten, etc. vorgenommen werden. (Sicherlich es muß einem erst mal sein Vergehen nachgewiesen werden und der ein oder andere Polizist ist z.B. mit der Identifizierung eines orginalen Auspuffs überfordert. Allerdings gibt es dafür ja Sachverständige die dem Sünder schnell auf die Spur kommen. Im Roten Fahrzeugschein stehen übrigens neben der Typbezeichnung, der Fahrgestellnummer, dem Kennzeichen und den Fahrzeughalterdaten nichts fahrzeugspezifisches... also nicht mal Leistung oder Bereifung ist eingetragen, welches einem eine gewisse Sicherheit vorgaukelt doch betrügen zu können. Dem ist nicht so!!!) Die Anzahl der Autos die auf ein 07er Kennzeichen laufen ist unbegrenzt. Ebenso gibt es keine Kilometerbeschränkung, allerdings darf man nur Fahrten zu diesen fünf Zwecken durchführen: - Prüfungsfahrten (Fahrten zum TÜV und mit fachlich anerkannten Prüfern) - Probefahrten (Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit) - Überführungsfahrten - An- und Abfahrt sowie Teilnahme zu Veranstaltung (die der Darstellung von Olldtimerfahrzeugen und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen) - Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur. Ein Fahrtenbuch muß geführt werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird sich neben dem normalen Strafkatalog, auch für Steuerhinterziehung verantworten müssen. Kein Spiel, hab selbst für meinen MGB V8 ein 07 Kennzeichen gehabt und bin noch bis vor zwei Jahren aktiv in der Szene gewesen. Es gibt z.B. Erlebnisse von Bekannten, die nach der Arbeit mit dem Wagen zur Werkstatt fahren wollten und auf dem Weg zur Arbeit kontrolliert wurden. Einer ist mit Belehrung vom Polizisten davongekommen, der andere hat noch immer ein schönes Verfahren am Hals (wurde in erster Instanz für schuldig gesprochen) - Begründung, Fahrt zur Arbeit, selbst mit der Absicht danach die Werkstatt zu besuchen ist keine Fahrt nach Punkten 1 - 5. Darüber hinaus sind Fahrten ins Ausland oft mit Problemen verbunden, da die dortigen Behörden oftmals nicht über die Existenz dieses Kennzeichens wissen (z.B. Frankreich ist sehr berüchtigt) Ein weiterer Nachteil, der erst auf den zweiten Blick sichtbar wird, ist: da man für den Wagen kein TÜV und AU braucht, ist das Auto folgerichtig auch nicht zugelassen sondern besitzt im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung einen Sonderstatus. Das Auto ist abgemeldet und die Betriebserlaubnis erlischt demnach nach einem Jahr, bzw. läßt sich noch mal um ein halbes Jahr verlängern. ... und zu guter letzt muß man erst mal an ein 07-Schild kommen. Mit einem zusammengespachtelten Achthand-Golf braucht man da erst gar nicht aufkreuzen. Oldtimergutachten, Orginalität und diverse andere Kleinigkeiten sieben schon mal die Spreu vom Weizen aus. (Hängt aber auch von der Behörde ab, die einen sind kulanter, die anderen sind im wahrsten Sinne des Wortes Korinthenkacker und regen sich über ein nicht orginales Moto-Lita-Lenkrad auf).
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