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Polenpaule
Cooper S R53
Dortmund
Germany
576 Beiträge
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erstellt am - 10.06.2003 : 22:56:14
Hallo leutzVielleicht könnt ihr mir helfen will nur sicher gehen also bei meinem Bimmer habe ich vorne 12cm bodenfreiheit ich denke das mußte genug sein damit die polizei kein streß macht und nu habe ich mir heute eine frontlippe gekauf die ist ca.8 cm dick das macht laut adam riese und eva klein 4cm bodernfreiheit ist das noch ausreichend oder können mir da die bullen und der tüv an die karre pissen???? Ist mir im endeffekt zwar egal ist nur rein aus interesse Gruß Lukas
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Christian 323ti
Unna
Germany
496 Beiträge
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erstellt am - 10.06.2003 : 23:18:41
Also soweit ich das weiß ist das mit den 8 cm nur eine Empfehlung des Tüv. Das kann sich aber mit der Zeit schon wieder geändert haben. Als ich letztens in Bielefeld aufm Treffen war kamen die Bullen mit einer Messlatte an die eine Höhe von 8 cm hatte. Damit haben sie bei einem Auto die Höhe überprüft. In dem Gutachten von meinem Gewindefahrwerk steht: "In allen Fällen ist abweichend von dem VdtTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten." Und der Tüvler will mir das auch nicht eintragen wenn ich weniger als 80mm Platz habe. Wenn das nur die Frontlippe ist denke ich mal dass die Bullen da nix sagen werden. Die achten bestimmt mehr auf die Fahrwerksteile. Bei meinem ex Golf hatte ich eine Bodenfreiheit von 60mm und am Spoiler auch 40mm. Die Grünen haben aber nie was gesagt. Aber wie die Rechtslage genau ist kann ich dir nicht sagen. mfg Christian
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Polenpaule
Cooper S R53
Dortmund
Germany
576 Beiträge
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erstellt am - 10.06.2003 : 23:25:08
Das ist ja schon mal gut zu wissen danke schon mal sonst noch wer der mir was dazu sagen kann bzw. genaue rechtslage über den re´st wurde ich ja jetzt gut informiertGruß Lukas
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