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Marco535



Schwanstetten/bei Nürnberg
Germany

2356 Beiträge
erstellt am - 24.03.2003 : 07:49:41
Wollte eigentlich nur HU und die Felgen eintragen lassen.

Durchgefallen ist er weil:
- 3mm rechts hinten am Kotflügel fehlen (der wurde so weit eingefedert, daß fast die Heckschürze am Boden war)
- die Endrohre zu lang sind (2 Schrauben und die Sache ist erledigt)
- das Schwert locker war (eine Schraube hat sich wohl losvibriert)
- die Ölwannendichtung undicht ist (wir halt gemacht)
- die Gummis der Hinterachsaufhängung verschlisen sind (wird auch gemacht)
- die hinteren Bremsbeläge kurz vor der Verschleissgrenze sind (kurz vor der Grenze??? also würden sie doch noch gehen?! Na ja wird halt mit gemacht)
- ein Sprung im Scheinwerfer ist (aber die Standlichtringe hat er nicht bemerkt???)

Eingetragen wird neben den Felgen nun auch noch die Scheinwerferblenden, die Blinker mit Standlicht, das Schwert (vom e36), die Side-Wings.

Ist teileweise ganz komisch gelaufen. Der hat Sachen bemängelt wo ich nicht damit gerechnet hab und andere Sachen wo ich etwas skeptisch war hat er durchgehen lassen. Die ABEs hatte ich natürlich alle dabei, aber waren halt noch nicht eingetragen die Teile.

Such mir halt jetzt mal ne Werkstatt, die die 5mm noch umlegt ohne dass ich gleich wieder zum lackieren anfangen muss. Und der Rest wird halt gemacht.

Ich finds ja echt nicht in Ordnung, wie die vom TÜV mit den Autos umgehen. Ohne Rücksicht auf Verluste rauf auf den Bremsenprüfstand, und wieder runter. Dann die Probefahrt.... alles was sonst auf der Hutablage oder auf den Sitzen liegt war kreuz und quer im Auto verstreut (hält meine Fahrweise sonst locker aus). Der Verbrauch war bei meiner Ankunft bei 12,?? wie ich wieder gefahren bin bei 14,3.

Na ja dann gehts halt in 4 Wochen nochmal hin.

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Marion



Amberg
Germany

166 Beiträge
erstellt am - 24.03.2003 : 16:24:35
quote:

Die ABEs hatte ich natürlich alle dabei, aber waren halt noch nicht eingetragen die Teile.


Verstehe ich jetzt nicht, seit wann muss man Teile mit ABE eintragen lassen? Eintragungspflichtig sind doch nur Anbauteile mit Gutachten?


------------------------
Mein liebster Zeitvertreib

Dr. Crazy

E 36 316i Com.

Monsheim
Germany

284 Beiträge
erstellt am - 25.03.2003 : 10:30:41
Hi, ich hab das Gefühl der Tüvprüfer wollte Dich bescheißen, denn ABE Teile haben keine entragungspflicht solange es keine andere Maßnahme nötig macht. Das heißt wenn Du Spurverbreiterungen hast mit ABE und eine Tieferlegung mit ABE kann es passieren das Du beides eintragen muß da die Verbreiterung nur die ABE für das sonst im original Zustand belassene Auto hat. So hat mir das der Tüvprüfer erklärt der mir meine Einträge gemacht hat. Was anderes kennst Du einen guten Börtler?

Gruß
BMW WAS SONST

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